Coronavirus - Informationen und Links in mehreren Sprachen

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Jede und jeder Einzelne kann mit seinem Verhalten dazu beitragen, sich selbst, Ältere und Menschen mit Vorerkrankungen vor dem Coronavirus zu schützen. Die Politik hat Maßnahmen ergriffen, um die Ausbreitung des Virus zu bremsen, der Überlastung des Gesundheitssystems vorzubeugen und die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie abzufedern. Die Bundesregierung informiert über den aktuellen Stand zum Coronavirus auf verschiedenen Kanälen und in verschiedenen Sprachen. Hier sind die wichtigsten Beschlüsse zusammengestellt. 

Zentrale Corona-Übersichtseite der Bundesregierung   mit allen aktuellen Informationen aus den einzelnen Bundesressorts sowie weiteren wichtigen Tipps und Hinweisen. (Quelle: Bundesregierung)

Gesundheit und Verhaltenstipps

Weiterhin gilt: Halten Sie die Kontakte zu anderen Menschen möglichst gering und beschränken Sie sich auf einen gleichbleibenden Personenkreis. Dort wo Menschen auf engem Raum zusammenkommen, sollten Sie eine Maske tragen. 

Maskenpflicht 

  • Für den Zutritt zu Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gilt eine FFP2-Maskenpflicht und eine Testnachweispflicht. Dies gilt auch für Beschäftigte in ambulanten Pflegediensten und vergleichbaren Dienstleistern.
  • Für Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besucher in Arztpraxen, Dialyseeinrichtungen und weiteren Einrichtungen des Gesundheitswesens ist das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend. 
  • Im öffentlichen Personenfernverkehr gilt eine FFP2-Maskenpflicht. Kinder und Jugendliche von sechs bis einschließlich 13 Jahren sowie das Personal können auch medizinische Masken (OP-Masken) tragen. Diese Regelung soll zum 2. Februar ausgesetzt werden.

Bundesgesundheitsminister Lauterbach hatte am 13. Januar angekündigt, dass die Maskenpflicht im Personenfernverkehr aufgrund der stabilen Infektionslage zum 2. Februar ausgesetzt werden soll. Mehr dazu lesen Sie hier .

Testpflicht gilt zusätzlich zur Maskenpflicht in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und ähnlichen Einrichtungen.

Weitere Schutzmaßnahmen können die Länder können festlegen, wie zum Beispiel:

  • Testpflicht in Schulen und Kindertageseinrichtungen 
  • Maskenpflicht in Schulen ab dem fünften Schuljahr
  • Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr
  • Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen (Gastronomie, Freizeit-, Kultur- und Sportveranstaltungen)
  • Begrenzung der Teilnehmerzahl für Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen

Beachten Sie auf jeden Fall die in Ihrem Bundesland  gültigen Regeln.

Anspruch auf kostenlose Corona-Tests haben zum Beispiel:

  • Kinder unter 5 Jahren.
  • Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.
  • Wer die Absonderung beenden möchten („Freitesten“).
  • Wer mit nachweislich Infizierten zusammenwohnt. 
  • Wer andere pflegt oder Menschen in Pflege- und Krankeneinrichtungen besucht oder behandelt.Menschen mit Behinderungen und ihre Betreuungskräfte.

Für 3 Euro können alle einen Test machen lassen, die Menschen über 60 Jahren besuchen, an Veranstaltungen in Innenräumen teilnehmen oder deren Corona-Warn-App eine rote Kachel zeigt.

Beachten Sie auf jeden Fall die in Ihrem Bundesland  gültigen Regeln.

Mehrsprachige Gesundheits- und Verhaltenstipps finden Sie beim Bundesministerium für Gesundheit .

Nutzen Sie wie Millionen Menschen in Deutschland die Corona-Warn-App  der Bundesregierung. Je mehr mitmachen, desto wirksamer kann uns die App schützen.

Flyer mit praktischen Hinweisen  zu Hygiene und Quarantäne sowie wichtigen Ansprechpartnern auf Deutsch, Englisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Polnisch, 
Serb./Kroat./Bosn., Spanisch und Rumänisch. (Quelle: Ethno-Medizinisches Zentrum e.V.) 

Corona-Schutzimpfung

Mit einer Corona-Schutzimpfung helfen Sie, sich selbst, Ihre Familie und die Schwächsten zu schützen. Anspruch auf die Impfungen haben alle, die in Deutschland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort haben oder in bestimmten Pflegeeinrichtungen in Deutschland arbeiten, aber nicht hier wohnen.

Booster-Impfung: Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt grundsätzlich allen Personen ab 12 Jahren eine Auffrischungsimpfung. Die Auffrischungsimpfung soll in der Regel im Abstand von etwa 3 Monaten zur Zweitimpfung erfolgen.

Besonders sinnvoll ist die Auffrischungsimpfung für:

  • ältere Menschen
  • Menschen mit Vorerkrankungen
  • alle Pflegebedürftigen
  • Menschen, die mit einem Vektorimpfstoff (z. B. Astra Zeneca oder Johnson & Johnson) geimpft wurden
  • Menschen mit viel Kontakt zu besonders gefährdeten oder infektiösen Personen (z.B. Pflegekräfte)

Eine weitere Auffrischungsimpfung empfiehlt die STIKO außerdem für Personen ab dem Alter von 60 Jahren sowie Personen mit einem erhöhten Risiko für schwere COVID-19-Verläufe infolge einer Grunderkrankung.

Die Impfung ist freiwillig und erfolgt kostenlos in Impfzentren oder Arztpraxen. Bei der Telefonhotline 116 117 erfahren Sie, wann und wo Sie geimpft werden können.

Wenn sie geimpft wurden kann Ihre Corona-Impfung digital dokumentiert werden. Das elektronische Zertifikat kann in der Arztpraxis, Apotheke oder in einem Impfzentrum generiert werden. Nach Eingabe oder Übernahme der Daten wird ein QR-Code erstellt. Die Geimpften können ihn dann entweder mit der CovPass-App  oder der Corona-Warn-App  scannen und so per QR-Code ihren Impfstatus nachweisen.

Die Impfstoffe wurden gründlich auf Verträglichkeit, Sicherheit und Wirksamkeit überprüft.

Informationen zur Corona-Schutzimpfung Deutsch , Englisch  und Spanisch .
(Quelle: Bundesministerium für Gesundheit)

Informationen zur Impfung auf
Bulgarisch , Englisch , Französisch , Kroatisch , Polnisch , Rumänisch , Serbisch , Spanisch , und Türkisch
(Quelle: Robert Koch Institut)

Arbeit und Geld

Arbeitgeber sollen darauf achten, dass Kontakte zwischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auf das notwendige Minimum reduziert werden. Mit einem Hygienekonzept sollen die Maßnahmen zum Infektionsschutz im Betrieb festgelegt und umgesetzt werden. Wenn das Tragen von Schutzmasken erforderlich ist, sollen diese vom Arbeitgeber bereitgestellt werden. Arbeitgeber sollen prüfen, ob allen Beschäftigten, die nicht ausschließlich in ihrer Wohnung arbeiten, Corona-Tests angeboten werden.

Auch während der Corona-Pandemie gilt der Kündigungsschutz. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales informiert mehrsprachig zu arbeitsrechtlichen Fragen.

Informationen zu wirtschaftlichen Hilfen in der Corona-Pandemie finden Sie beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Informationen für Arbeitnehmer/innen 

Für viele Menschen bedeutet die Corona-Pandemie Einschränkungen am Arbeitsplatz: Ihr Arbeitgeber ordnet Kurzarbeit an, Ihnen wird gekündigt, Sie müssen Ihre Kinder zu Hause betreuen. Fragen dazu werden hier beantwortet.

Dieser – gemeinsam von der EU-Gleichbehandlungsstelle mit dem BMEL - entwickelte Flyer informiert Sie über die Corona-spezifischen Besonderheiten während der landwirtschaftlichen Saisonarbeit in Deutschland und ist in folgenden Sprachen verfügbar
Deutsch
Englisch
Polnisch
Rumänisch 
(Quelle: EU-Gleichbehandlungsstelle + BMEL)

Bundesweite kostenlose Telefon-Hotline für mobile Beschäftigte aus mittel- und osteuropäischen Ländern in den Sprachen: 
- Polnisch: 0800 0005780
- Bosnisch-Kroatisch-Serbisch: 0800 0005776
- Bulgarisch: 0800 1014341
Rumänisch: 0800 0005602
Ungarisch: 0800 0005614
(Quelle: Faire Mobilität)

Informationen zum Coronavirus und Arbeitsrecht auf Deutsch , Englisch , Polnisch , Rumänisch , Bulgarisch , Ungarisch , Kroatisch und Tschechisch  (Quelle: Faire Mobilität)

Informationen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zum Kurzarbeitergeld auf Deutsch
(Quelle: Bundesagentur für Arbeit)

Die wichtigsten Informationen für Kundinnen und Kunden der Bundesagentur für Arbeit sowie zur Arbeitslosmeldung finden Sie auf der Sonderseite FAQ: Corona-Virus
(Quelle: Bundesagentur für Arbeit)

Alles Wichtige über die finanzielle Unterstützung durch das Bürgergeld finden Sie im FAQ zur Grundsicherung  (Quelle: Bundesagentur für Arbeit)

Kurzinformationen zum Thema Minijob und Corona in den Sprachen Deutsch , Bulgarisch , Englisch , Französisch , Polnisch , Rumänisch  und Serbo-Kroatisch
(Quelle: BemA - Beratung migrantischer Arbeitskräfte, Sachsen-Anhalt)

Informationen für Selbständige und Unternehmen

Sie sind selbständig und brauchen Unterstützung, um die wirtschaftlichen Engpässe durch die Corona-Pandemie zu überstehen: Hier gibt es Informationen zu Maßnahmen wie Kurzarbeitergeld, Liquiditätshilfen und Steuerstundung.

Beratung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) & Selbständige auf Deutsch , Englisch , Französisch , Bosnisch , Polnisch und Spanisch .
(Quelle: Fachstelle Migrantenökonomie - Integration durch Qualifizierung)

Einreisen und Ausreisen

Generell gilt: Einzelne Staaten, auch innerhalb der EU, können weiterhin Einreisen beschränken oder eine Quarantäne bei Einreise vorsehen. Bitte informieren Sie sich vor Ihrer Reise über aktuelle Einreisebeschränkungen und Grenzkontrollen beim Auswärtigen Amt und beim Bundesministerium des Innern .

Vor der Einreise: Alle, die aus einem Virusvariantengebiet nach Deutschland einreisen, müssen vor Einreise eine digitale Einreiseanmeldung ausfüllen. Dies können Sie hier  digital auf insgesamt dreizehn Sprachen erledigen. 

Welche Länder das sind, finden Sie täglich aktualisiert beim Robert Koch Institut .

Nach der Einreise: Es müssen grundsätzlich alle für 14 Tage in häusliche Quarantäne, wenn die Einreise aus einem Virusvariantengebiet erfolgt ist.

Hinweis: Die Umsetzung der Quarantäneregelungen erfolgt durch Rechtsverordnungen der Bundesländer. Letztendlich verbindlich ist das Recht des Bundeslandes , in das Sie einreisen beziehungsweise in dem Sie sich aufhalten. Beachten Sie auch mögliche Ausnahmeregelungen zur Quarantänepflicht nach dem Recht Ihres Bundeslandes (insbesondere Durchreisende und Grenzpendler).

Alle Infos zur Einreise finden Sie beim Bundesministerium für Gesundheit .

Merkblatt und Informationen zur digitalen Einreiseanmeldung auf Deutsch  und Englisch .  Merkblatt und Ersatzmitteilung zum Download  in den Sprachen Französisch, Italienisch, Rumänisch, Spanisch, Polnisch, Ungarisch, Griechisch, Kroatisch, Tschechisch und Bulgarisch. (Bundesministerium für Gesundheit)

Aktuelle Informationen zu den jeweilig geltenden Reisebeschränkungen sowie über die verschiedenen Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Bekämpfung von COVID-19 auf Deutsch, Englisch , Französisch , Italienisch , Rumänisch , Spanisch , Polnisch Ungarisch, Griechisch , Kroatisch , Tschechisch  und Bulgarisch
(Quelle: Europäische Kommission)

Informationen für Grenzgänger

Wichtige Informationen für Beschäftigte aus Tschechien, die in Sachsen oder Bayern arbeiten auf Deutsch und Tschechisch.  
(Quelle: DGB Bezirk Sachsen - Stand 01.06.2022)

Wichtige Informationen für Beschäftigte aus Polen, die in Deutschland arbeiten auf Deutsch und Polnisch.
(Quelle: DGB Bezirk Sachsen - Stand 01.06.2022)

Gewaltschutz

Eine Ausnahmesituation für die gesamte Familie - Anregungen zur Verhinderung von Gewalt in der Familie durch die Kontaktbeschränkungen während der Corona-Zeit. Abrufbar in  den Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch, Griechisch, 
Kroatisch, Polnisch,  Tschechisch, Bulgarisch, Ungarisch und Rumänisch. 
(Quelle: Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration und Ethno-Medizinisches Zentrum e.V.)

Kostenloses Hilfetelefon (08000 116 016), Chat- und Email-Beratung  bei häuslicher Gewalt:
Deutsch , Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch, Portugiesisch, Türkisch , Kurdisch , Rumänisch, Polnisch, Russisch , Albanisch , Bulgarisch , Serbisch .
(Quelle: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben)