Erklärung zur Barrierefreiheit

  • EU-Gleichbehandlungsstelle
  • EU-Bürger

  • Arbeitgeber

  • Experten

  • Analysen

  • Aktuelles

  • Service

  • Praxisleitfaden

zurück zum Lotsen

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter  www.eu-gleichbehandlungsstelle.de veröffentlichte Webseite der Gleichbehandlungsstelle EU-Arbeitnehmer.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einem von Materna Information & Communications SE (als BIK BITV Test Prüfstelle) im April 2022 durchgeführten BIK BITV Test nach den gesetzlichen Vorgaben und weltweiten Normen (EN 301 549, BITV 2.0).
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen überwiegend vereinbar.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:

  • Die zuschaltbaren Untertitel in Videos bieten keine Anpassungsmöglichkeiten in Hinsicht auf Position, Textgröße, Schriftart oder Vorder- und Hintergrundfarbe.
  • Nicht alle Formularfelder haben eine programmatisch ermittelbare Beschriftung, z.B. die Auszeichnung von Formularbereichen.
  • Nicht für alle wichtigen Informationen werden Statusmeldungen für assistive Technologien (z.B. Screenreader) zur Verfügung gestellt, z.B. in Filterbereichen.
  • Bei benutzerdefinierten Einstellungen – etwa einer größeren Schriftgröße und anderen Farben für Text und Hintergrund – sich nicht mehr alle Inhalte und Funktionen gut zu erkennen, z.B. im Karussell.

Begründung

Die Gleichbehandlungsstelle EU-Arbeitnehmer arbeitet beständig an der Verbesserung ihres Webauftritts und konnte aufgrund der Fülle des Materials des Portals noch nicht alle Inhalte und Services digital barrierefrei gestalten.  
Aufgrund der unverhältnismäßigen Belastung (nach BGG §12a (6)) ist oben Genanntes noch nicht umgesetzt. Wir sind bemüht, alle Hürden für Menschen mit Behinderung zeitnah zu beseitigen.

Datum der Erstellung

Diese Erklärung wurde am 25.05.2023 erstellt.

Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.eu-gleichbehandlungsstelle.de aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür das vorgesehene Feedback-Formular

Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren: 

Gleichbehandlungsstelle EU-Arbeitnehmer
Arbeitsstab der Beauftragten der Bundesregierung für
Migration, Flüchtlinge und Integration
Bundeskanzleramt
11012 Berlin
Telefon: 030-18400 1603 

Schlichtungsverfahren

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.

Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen. 
Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen 

Mauerstraße 53 
10117 Berlin
Telefon: +49 (0)30 18 527-2805
Fax: +49 (0)30 18 527-2901
E-Mail:  info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet:  www.schlichtungsstelle-bgg.de