Berufliche Bildung

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Berufliche Bildung

Das deutsche Berufsbildungssystem bietet Schulabgängern/innen viele Möglichkeiten, mit einem anerkannten Berufsabschluss auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Sie können eine betriebliche Ausbildung im „dualen System“ oder eine schulische Berufsausbildung machen, aber auch über eine Weiterbildung sich qualifizieren oder spezialisieren.

1. Formen der beruflichen Bildung

Zu unterscheiden sind

  • die duale Berufsausbildung (in Betrieben und der Berufsschule)
  • die schulische Berufsausbildung (an Fachschulen, Berufsfachschulen oder Berufskollegen),
  • die Abiturientenausbildung bzw. Sonderausbildungen der Wirtschaft,
  • das Studium und das duale Studium,
  • die berufliche Weiterbildung.

Die Berufsausbildung darf nicht verwechselt werden mit der beruflichen Weiterbildung, die berufsbegleitend an (Berufs-)Akademien angeboten wird. Ziel ist hier die Anpassung des Wissens und der Fertigkeiten an geänderte Anforderungen im Berufsfeld.

2. Duale Berufsausbildung

Circa 70 % aller in Deutschland absolvierten Berufsausbildungen werden in Form einer dualen Berufsausbildung (betriebliche Ausbildung) absolviert. „Dual“ beschreibt eine zweigeteilte Form der Ausbildung an zwei verschiedenen Ausbildungsorten: In der Berufsschule erlernt der Auszubildende (Lehrling) das theoretische Fachwissen, im Betrieb praktische Kenntnisse und Fertigkeiten. Die Kombination aus Ausbildung im Betrieb und Berufsschulbildung garantiert eine Verbindung von Theorie und Praxis. Gerade wegen der Verbindung von Theorie und Praxis gilt diese Ausbildungsform als Besonderheit des deutschen Bildungssystems und findet auch international Anerkennung.

Die meisten staatlich anerkannten Ausbildungsberufe – aktuell etwa 324 – sind nach dem dualen System aufgebaut. Vor allem Berufe im Handwerk, Handel, Industrie, Dienstleistung oder der Landwirtschaft werden im dualen System ausgebildet. Der Berufsschulunterricht findet normalerweise an 1 bis 2 Tagen pro Woche neben der Arbeit im Betrieb statt. Bei einigen Ausbildungen wird der Schulunterricht in Blockform abgehalten: Hier ist der/die Auszubildende abwechselnd für einige Wochen am Stück in der Schule und dann wieder im Ausbildungsbetrieb. Während der betrieblichen Ausbildung erhält man vom Ausbildungsbetrieb eine Vergütung .

Hinweis: Einen Einblick in die berufliche Bildung geben die mehrsprachigen Kurzpräsentationen des Bundesinstituts für berufliche Bildung (BiBB)  Informationen zu den Aus- und Weiterbildungsberufen des Dualen Systems nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) und Handwerksordnung (HwO) sowie zu den Pflegeberufen nach dem Pflegeberufegesetz (PflBG) finden Sie ebenfalls auf der Seite des BiBB  auf Deutsch und Englisch . Auf der Seite von Eurydice wird ein kurzer Überblick über die Formen der  Ausbildung in Deutschland gegeben.


3. Schulische Berufsausbildung

Neben der dualen Berufsausbildung gibt es in Deutschland auch die schulische Berufsausbildung. Von ihrer Wertigkeit wird die rein schulische Ausbildung mit der dualen Ausbildung als ebenbürtig angesehen. Die Auswahl an schulischen  Berufsausbildungen ist groß, zum Beispiel im Bereich Gesundheits- und Sozialwesen (Gesundheits- und Krankenpfleger/in, Pharmazeutisch-technischer Assistent/in, Altenpfleger/in, Sozialassistent/in, Erzieher/in etc.), im Bereich Fremdsprachen sowie in den Bereichen Technik und IT (Informationstechnischer Assistent) oder Gestaltung (Gestaltungstechnischer Assistent). Die schulische Ausbildung wird an staatlichen oder privaten Berufsfachschulen oder Berufsakademien in Vollzeit absolviert und dauert 1 bis 3 Jahre. Die privaten Berufsfachschulen können ggf. Schulgeld erheben.

In der Regel erhält man während der schulischen Ausbildung keine Vergütung. Allerdings haben Berufsschüler unter Umständen einen Anspruch auf finanzielle Unterstützung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz–besser bekannt als Schüler - BAföG.

Tipp: Da es meist feste Anmeldefristen für die Berufsfachschulen gibt, sollte man sich zeitnah bei den gewünschten Schulen informieren. Eine ausführliche Übersicht zu den Berufsfachschulen in den Bundesländern bietet die Datenbank KURSNET der Bundesagentur für Arbeit.

4. Abiturientenausbildung bzw. Sonderausbildungen der Wirtschaft

Die Wirtschaft (vor allem Industrie- und Handelsunternehmen, Versicherungen) bietet Ausbildungsgänge an, die speziell auf Abiturienten zugeschnitten sind, und die als „Sonderausbildungen der Wirtschaft" oder „Abiturientenausbildung" bezeichnet werden.

Für diese Ausbildungsangebote gibt es in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Sie zeichnen sich in der Regel durch Praxisnähe, engen Bezug zu den Bedürfnissen der Wirtschaft und hohen theoretischen Anspruch aus. Angebote gibt es im kaufmännischen Bereich, aber auch in IT (Wirtschaftsinformatiker/in), Fremdsprachen und im Verkehrswesen (Fluglotsen/in). In der Berufsschule werden dazu in speziellen Fachklassen Kenntnisse in Buchführung, Rechnungswesen, Marketing, EDV oder Fremdsprachen vermittelt.

Besonders für die folgenden Ausbildungsberufsgruppen existiert eine spezielle Abiturientenausbildung:

  • Industrietechnologe/ -technologin – Fachrichtung Datentechnik
  • Assistent/in für Informatik
  • Informatiker/in
  • Wirtschaftsinformatiker/in
  • Fluglotsen/in

Während der Ausbildungszeit erhält man eine Vergütung des Ausbildungsbetriebes.

Tipp: Das Berufsinformationszentrum der Bundesagentur für Arbeit bietet hilfreiche Informationen zu allen Ausbildungsberufen. Hilfreich ist auch die persönliche Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit.

Bei ihren Überlegungen sollten angehende Auszubildende immer die Termine für den Ausbildungsstart im Blick behalten: Die meisten Ausbildungen beginnen am 1. August oder am 1. September eines Jahres. Viele Firmen beginnen bereits zu Beginn des entsprechenden Jahres mit der Suche nach Auszubildenden, gerade Banken und größere Unternehmen schreiben ihre Plätze ein ganzes Jahr vor dem Ausbildungsbeginn aus. Ausbildungsbewerber sollten bereits im vorletzten Schuljahr damit beginnen, sich mit der Frage auseinander zu setzen, welcher Beruf der richtige für sie sein könnte. Unterstützung bei der Ausbildungssuche bieten auch Informationstage in den Berufsinformationszentren der Agenturen für Arbeit oder Ausbildungsmessen .

5. Berufliche Weiterbildung

Die Berufsausbildung darf nicht verwechselt werden mit der beruflichen Weiterbildung, die berufsbegleitend an (Berufs-)Akademien angeboten wird. Ziel ist hier die Anpassung des Wissens und der Fertigkeiten an geänderte Anforderungen im Berufsfeld.

Berufliche Weiterbildung kann auch eine bereits vorhandene berufliche Ausbildung vertiefen oder erweitern. Vorangegangen sind frühere Bildungsphasen und/oder eine zwischenzeitliche Berufstätigkeit. Eine berufliche Weiterbildung kann autodidaktisch, über eine öffentlich zugängliche Bildungsmaßnahme oder sofern die Weiterbildung vom Unternehmen ausgeht, auch in Form einer betrieblichen Weiterbildung erfolgen.

Man unterscheidet bei der beruflichen Weiterbildung:

  • Fortbildung (Anpassung der Kenntnisse im erlernten Beruf),
  • Umschulung (berufliche Neuorientierung),
  • berufliche Aufstiegsfortbildung oder Zusatzqualifikation,

Die berufliche Weiterbildung ist grundsätzlich auch berufsbegleitend, also neben dem Job möglich.

Eine Fortbildung zielt auf Erhalt jener Qualifikationen, die bereits in einem Ausbildungsberuf erworben wurden. Sie sollen vertieft, der technischen Entwicklung angepasst oder so ausgebaut werden, dass ein beruflicher Aufstieg möglich wird. Die durch die Fortbildung erworbenen Qualifikationen werden meist durch Prüfungen nachgewiesen, die die zuständigen Stellen (meist Handwerkskammern oder Industrie- und Handelskammern) durchführen.

Als berufliche Aufstiegsfortbildung bezeichnet man zum Beispiel die von Facharbeitern/innen besuchten Kurse, die zur Meisterprüfung führen, Kurse zur Vorbereitung auf Prüfungen zur Fachwirt-Qualifikation oder die Lehrgänge, die auf eine Prüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) zum Ausbilder vorbereiten.

Unter Umschulung versteht man die Aus- bzw. Weiterbildung für eine andere als die vorher ausgeübte oder erlernte Tätigkeit. Kenntnisse und Erfahrungen aus der vorigen Tätigkeit erlauben oft eine Verkürzung der Ausbildung zum neuen Berufsbild gegenüber einem Anfänger. Zwar kann unter besonderen Voraussetzungen auch jemand ohne vorherige Berufsausbildung an einer Umschulungsmaßnahme teilnehmen, es handelt sich dann dabei jedoch um eine Ausbildung.

Die Umschulung ist eine Möglichkeit, sich für eine neue Arbeitstätigkeit zu qualifizieren, wenn der alte Beruf, beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen, nicht mehr ausgeübt werden kann. Oder aber durch den ständigen Strukturwandel auf dem Arbeitsmarkt gibt es einen veränderten Fachkräftebedarf und somit andere Anforderungen an die Ausbildung der Arbeitnehmer (zum Beispiel im Zuge der Digitalisierung).

Mit Hilfe einer Umschulungsmaßnahme kann eine berufliche Neuorientierung erfolgen und ein neuer Beruf erlernt werden. Eine Umschulung endet mit der Prüfung vor der zuständigen Kammer (Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer usw.). Sie führt zum Beispiel zu einem anerkannten IHK-Berufsabschluss oder zu einem Gesellenbrief. Die Dauer der Umschulung richtet sich nach der eigentlichen Ausbildungsdauer des jeweiligen Berufs. Meistens haben die kaufmännischen Ausbildungen eine Ausbildungszeit von 3 Jahren (ab 21 Monate Umschulungszeit) und die technischen Berufe 3,5 Jahre (bis 28 Monate Umschulungszeit).

In Deutschland werden Umschulungen häufig von der öffentlichen Hand, meistens von den regionalen Jobcentern, der Bundesagentur für Arbeit oder auch bei gesundheitlichen Problemen als Rehabilitationsmaßnahme von der Deutsche Rentenversicherung finanziert.