Steuern

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Steuern

In der Regel ist jeder, der seinen Wohnsitz in Deutschland hat und arbeitet, einkommensteuerpflichtig. Was für Sie in diesem Fall gilt, erfahren Sie hier.

1. Steuerpflicht

Sie müssen Ihr Einkommen in Deutschland versteuern, wenn Sie

  • in Deutschland einen Wohnsitz haben oder
  • sich gewöhnlich, also mehr als sechs Monate (183 Tage) im Kalenderjahr, in Deutschland aufhalten.

Die Steuerpflicht betrifft Ihr gesamtes Einkommen. Das heißt Einkommen aus verschiedenen Einkunftsarten (z. B. Arbeitslohn, Renten und Mieteinnahmen). Das heißt auch Einkommen, das Sie innerhalb und außerhalb Deutschlands erzielen (Welteinkommen).

Wenn Sie Arbeitnehmer/in sind, wird Ihr Einkommen vor allem Arbeitslohn sein. Von Ihrem Arbeitslohn wird die Einkommensteuer automatisch abgezogen (sog. Lohnsteuer). Zusätzlich wird ein Solidaritätszuschlag und–wenn Sie Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft sind–Kirchensteuer abgezogen. Ihr Arbeitgeber überweist diese Beträge direkt an das zuständige Finanzamt. Außerdem führt der Arbeitgeber auch Ihre Beiträge zu den gesetzlichen Sozialversicherungen (Arbeitslosen-, Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung) ab. Wieviel im Monat von Ihrem Arbeitslohn abgezogen wird, können Sie Ihrer Lohnabrechnung entnehmen, die Sie von Ihrem Arbeitgeber erhalten.

Achtung: Wenn Sie private Versicherungen abgeschlossen haben, wie zum Beispiel eine private Krankenversicherung, müssen Sie die Beiträge für diese Versicherungen eigenständig zahlen.

2. Die Höhe der Einkommensteuer

Die Höhe der Einkommensteuer ist abhängig von der Höhe Ihres Jahreseinkommens. Das sind alle Ihre Einkünfte des Kalenderjahres abzüglich bestimmter Beträge, die steuerfrei sind. Es gibt einen Grundfreibetrag, auf den Sie keine Steuern zahlen.

Im Jahr 2024 beträgt er für Alleinstehende 11.604 Euro €, für Verheiratete und eingetragene Lebenspartner 23.208 €. Außerdem gilt für Arbeitnehmer zusätzlich ein steuerfreier Arbeitnehmer-Pauschbetrag von jährlich 1.230 €. Wenn Ihr  Jahreseinkommen über diesen oder weiteren steuerfreien Beträgen liegt, zahlen Sie auf den darüber hinaus gehenden Betrag Einkommensteuer. Der Steuersatz beginnt bei 14 % und erhöht sich mit steigendem Einkommen. Der maximale Steuersatz beträgt 45 %.

Wenn Sie von Ihrer Bank in Deutschland Einkünfte aus Kapitalerträgen, z. B. Zinsen erhalten, werden darauf ebenfalls Steuern erhoben. Diese werden direkt von der Bank einbehalten und im Wege der Abgeltungssteuer an das Finanzamt abgeführt. Für die Abgeltungssteuer gilt ein einheitlicher Steuersatz von 25 %.

Achtung: Wenn Ihre Zinsen nicht mehr als 1000 € (bzw. 2000€ bei zusammenveranlagten Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern) betragen, müssen Sie darauf keine Steuern zahlen. Denken Sie daran, bei Ihrer Bank einen Antrag auf Befreiung von der Steuer zu stellen (Freistellungsantrag).

Familien und Alleinerziehende erhalten bestimmte steuerliche Vorteile. Durch Einteilung in die entsprechende Steuerklasse werden diese Vorteile bereits bei den monatlichen Abzügen berücksichtigt.

Ihre voraussichtliche Steuerbelastung können Sie mit dem Lohn- und Einkommensteuerrechner des Bundesministeriums der Finanzen ermitteln.

3. Einkommensteuererklärung

Um Ihr zu versteuerndes Einkommen zu ermitteln, auf das Sie am Ende Einkommensteuern zahlen müssen, benötigt das Finanzamt mehrere Schritte. Zunächst verschafft es sich einen Überblick über Ihre Einnahmen und überprüft, welche Einkünfte Sie darüber hinaus noch hatten. Das heißt: Nicht nur Ihr Gehalt als Arbeitnehmer/in ist von Bedeutung, sondern auch weitere Einkünfte z. B. aus Kapitalvermögen oder Vermietung und Verpachtung. Hiervon werden eventuelle Werbungskosten und Freibeträge abgezogen und daraus ein Gesamtbetrag Ihrer Einkünfte ermittelt. Danach zieht das Finanzamt von Ihren Einkünften noch Ihre Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und weitere Posten ab, die Sie in Ihrer Einkommenssteuererklärung erfasst haben. Wenn Sie Kinder haben, steht Ihnen zudem ein Kinderfreibetrag zu. Dieser wird ebenfalls steuerlich berücksichtigt. Erst danach wird Ihr eigentliches Einkommen ermittelt, auf das Sie Steuern zahlen müssen.

Achtung: In einigen Fällen sind Sie verpflichtet eine Steuerklärung abzugeben, zum Beispiel wenn Sie neben Ihrem Arbeitslohn weitere Einkünfte hatten, Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Kurzarbeitergeld bezogen haben, mehrere Arbeitsverhältnisse bestanden oder bei bestimmten Steuerklassenkombinationen. Die Steuerklärung müssen Sie dann bis zum 31. Juli des folgenden Kalenderjahres abgeben. Es kann sein, dass Sie Steuern nachzahlen müssen.

Wenn Sie nicht verpflichtet sind eine Steuerklärung abzugeben, haben Sie 4 Jahre Zeit, um dies freiwillig zu machen. Es lohnt sich, einen Antrag zu stellen, um zu viel gezahlte Steuern zurückzuerhalten.

Ihre Steuern erklären Sie am besten online über das Internetportal Elster . Für die Nutzung von Elster ist eine Registrierung erforderlich. Sie können die Steuerklärung auch als Formular ausfüllen. In beiden Fällen müssen Sie die Steuererklärung an das Finanzamt schicken, in dessen Bezirk Sie wohnen. Bei allgemeinen Fragen zur Steuererklärung bietet Ihr Finanzamt regelmäßige Sprechzeiten–vor Ort oder auch telefonisch.

Wenn Sie weitere Unterstützung beim Ausfüllen der Steuererklärung benötigen, können Sie sich an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt wenden. Hierfür fallen Kosten an. Auch Lohnsteuerhilfevereine können bei Steuerfragen helfen. Sie sind eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern/innen für Arbeitnehmer/innen und sind meist kostengünstiger als eine Beratung durch Steuerberater oder Rechtsanwälte.

Gerade für Unionsbürger und Unionsbürgerinnen, die über geringe Deutschkenntnisse verfügen, kann es hilfreich sein, ein Steuerprogramm zu nutzen, das auch in der Fremdsprache angeboten wird. Gegenwärtig gibt es nicht viele Programme, die ein solches Angebot machen. Die Software ist kostenpflichtig, d. h. für den Download der Software sind zwischen 15 Euro und 60 Euro zu zahlen. Hier können Sie sich über verschiedene Software-Programme informieren. Über das Internet können weitere Software-Anbieter ermittelt werden.

Das einzige Programm, das mehrsprachig (Bosnisch, Englisch, Kroatisch, Polnisch, Rumänisch, Serbisch, Russisch) angeboten wird, ist SteuerGo . Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Nutzung der Software liegt in der Eigenverantwortung der Nutzer/innen.