Ob beim Mindestlohn, den Sozialhilfesätzen, dem Kinderzuschlag oder der elektronischen Krankmeldung – im neuen Jahr gibt es für Bürgerinnen und Bürger viel zu beachten.
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt ab dem 1. Januar 2022 brutto 9,82 Euro und ab dem 1. Juli 2022 brutto 10,45 Euro je tatsächlich geleisteter Arbeitsstunde. Ausführlichere Informationen zu den Änderungen beim Mindestlohn finden Sie hier.
Hinweis: Mit dem Mindestlohn-Rechner des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales können Sie ganz einfach ausrechnen, wie sich die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf die Höhe Ihres Verdienstes auswirkt.
Am 24. November 2021 hat das Bundeskabinett die Regelung, das Kurzarbeitergeld bis zu 24 Monaten beziehen zu können, um weitere drei Monate bis zum 31. März 2022 verlängert. Zusätzlich werden auch die Erleichterungen und Sonderregelungen für den Bezug des Kurzarbeitergeldes bis zum 31. März 2022 verlängert. Die bisherige vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge wird dabei auf 50% reduziert. Die Regelungen im Einzelnen können unter dem folgenden Link abgerufen werden.
Ab dem 1. Januar 2022 muss bei der Meldung der Arbeitskraft bei der Minijob-Zentrale angegeben werden, wie die Person für die Dauer der Beschäftigung krankenversichert ist. Arbeitgeber sollen zudem nach der Anmeldung des Minijobbers unverzüglich eine Rückmeldung bekommen, ob die Aushilfe weitere kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse unterhält oder solche zuvor im Kalenderjahr bestanden haben.
Ab dem 1. Januar 2022 gelten neue Regelbedarfe in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) in Höhe der vergleichbaren Regelbedarfsstufen (RBS) nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch:
Des Weiteren ist der vereinfachte Zugang zur Grundsicherung für Arbeitsuchende verlängert worden. Er gilt für Bewilligungszeiträume, die spätestens am 31. März 2022 beginnen.
Im Bereich der privaten Arbeitsvermittlung treten zum 1. Januar 2022 folgende Änderungen in Kraft:
Das Statusfeststellungsverfahren im Bereich der gesetzlichen Sozialversicherung in Deutschland dient dazu, den Status von Personen als abhängig Beschäftigte oder selbständig Tätige verbindlich festzustellen. Das Statusfeststellungsverfahren wird durch die folgenden Reformbausteine weiterentwickelt:
Die neuen Regelungen treten zum 1. April 2022 in Kraft.
Der Grundfreibetrag für Erwachsene wird 2022 erneut angehoben und liegt für Alleinstehende nun bei 9.948 Euro statt bisher 9.744 Euro. Bei Ehepaaren beziehungsweise eingetragenen Lebenspartnern verdoppelt sich der Betrag auf 19.896 Euro. Auf diesen Teil des Einkommens muss keine Einkommen-steuer gezahlt werden. Die Grenze, ab der der 42-prozentige Spitzensteuersatz fällig wird, steigt leicht auf ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von 58.597 Euro für Alleinstehende.
Ab dem 1. Januar 2022 steigt der Höchstbetrag für den Kinderzuschlag um vier Euro auf 209 Euro pro Kind und Monat. Familien, die bereits Kinderzuschlag beantragt haben oder diesen bereits erhalten, müssen von sich aus nicht aktiv werden – der Auszahlungsbetrag wird ab Januar automatisch angepasst. Kinderzuschlag erhalten Elternpaare und Alleinerziehende von der Familienkasse, wenn sie für das jeweilige Kind kindergeldberechtigt sind, es unter 25 Jahre alt und unverheiratet ist und wenn es im selben Haushalt lebt. Der Antrag auf Kinderzuschlag kann online ausgefüllt und hochgeladen werden.
Bereits seit 1. Oktober 2021 wird die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) von Arztpraxen digital an die Krankenkassen übermittelt (die Übergangsfrist für die Umstellung lief bis 31. Dezember 2021). Ab 1. Juli 2022 soll die Krankschreibung dann auch elektronisch von den Krankenkassen an den Arbeitgeber übermittelt werden. Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen müssen den ehemals „gelben Schein“ dann nicht mehr selbst beim Arbeitgeber einreichen. Die Patienten erhalten lediglich noch eine ausgedruckte Ausfertigung zur eigenen Dokumentation.
Die Förderraten für Erasmus-Studierende werden 2022 auf den Ländergruppenhöchstsatz von aktuell 330/390/450 EURO pro Monat auf 490/540/600 EURO pro Monat angehoben. Weitere Informationen zu den neuen Förderraten finden Sie hier. Zudem werden die Zielgruppen für den Erhalt von Aufstockungsbeträgen (top up) im Hochschulbereich deutlich erweitert. Weitere Informationen bietet der DAAD unter dem folgenden Link.
Wenn Sie weiterhin auf dem Laufenden bleiben wollen, empfehlen wir Ihnen diese Übersicht der Bundesregierung. Hier finden Sie jeden Monat eine aktuelle Auflistung der gesetzlichen Neuregelungen inkl. Kurzbeschreibung und weiterführender Links.
Auf der Seite der Verbraucherzentrale finden Sie eine umfassende Zusammenstellung zu den neuen Gesetzen und Regelungen, die in 2022 für Verbraucherinnen und Verbraucher relevant werden. Über die Rubrik Aktuelle Meldungen informiert die Verbraucherzentrale zeitnah über das ganze Jahr regelmäßig zu Neuregelungen und rechtlichen Änderungen und gibt wichtige Tipps zu den Themen: