Behandlung bei vorübergehendem Aufenthalt

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Gesundheit Behandlung bei vorübergehendem Aufenthalt

Wer in einem anderen EU-Land gesetzlich krankenversichert ist und sich nur vorübergehend in Deutschland (d.h. als Tourist/in, entsandter Arbeitnehmer/entsandte Arbeitnehmerin oder als Student/in) aufhält, hat bei akuter Krankheit oder einem Unfall Anspruch auf ärztliche und zahnärztliche Behandlung, Krankenhausbehandlung und Medikamente.

EU-Bürger/innen in Deutschland haben bei einem vorübergehenden Aufenthalt in Deutschland einen Anspruch auf Unterstützung im Krankheitsfall, wie ihn in Deutschland lebende Bürger/innen auch haben. Dieser Versicherungsschutz gilt allerdings nur für akute Erkrankungen oder bei einem Unfall (d.h. wenn die Behandlung nicht bis zur Rückkehr warten kann, z.B. Beinbruch, kranker Zahn, Virusinfektion und ähnliche Notfälle). Einen Anspruch auf den vollen Behandlungsumfang in Deutschland haben EU-Bürger/innen nur, wenn sie in einer deutschen Krankenkasse gesetzlich, freiwillig oder privat versichert ist. Für ergänzenden Krankenversicherungsschutz (z.B. auch Rücktransporte ins Heimatland) kommen private Reisekrankenversicherungen in Betracht.

Im Einzelnen

EU-Bürger/innen, die in ihrem Heimatland gesetzlich versichert sind, werden mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card - EHIC) in allen EU-Staaten sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz im medizinischen Notfall ambulant oder stationär behandelt.

Wenn EU-Bürger/innen ärztliche oder zahnärztliche Behandlung benötigen, wenden sie sich direkt mit der EHIC bzw. PEB an eine Vertragspraxis: Deutsche Ärzte und Zahnärzte mit kassenärztlicher Zulassung führen in der Regel die Bezeichnung „Kassenarzt“/Vertragsarzt“ oder geben den Hinweis „Alle Kassen“. Bei der Suche nach einer Vertragspraxis können u.a. auch Internetsuchmaschinen hilfreich sein, z.B. der Kassenärztlichen Bundesvereinigung . Als Nachweis legt man beim Arzt/ bei der Ärztin oder im Krankenhaus die EHIC oder eine Provisorische Ersatzbescheinigung der Krankenkasse (PEB) vor.

Die EHIC wird von der Krankenkasse im Herkunftsland kostenlos ausgestellt. Sie befindet sich meistens auf der Rückseite der nationalen Krankenversicherungskarte. Falls kurzfristig keine EHIC-Karte ausgestellt werden kann, stellt die Krankenkasse eine PEB zur Verfügung. Diese kann auch kurzfristig per Fax oder E-Mail verschickt werden. Je nach Wohnsitz kann die EHIC online oder per Post angefordert werden. Der Antrag ist kostenlos.

Wenn die EHIC bzw. die PEB nicht vorgelegt oder verwendet werden kann, darf die Behandlung dennoch nicht verweigert werden. Patient/innen müssen dann in aller Regel für die Behandlung vor Ort zwar bezahlen, können dann aber zu Hause eine Rückerstattung bei ihrer Krankenkasse beantragen.

Chronisch Kranke oder Kranke, die während des vorübergehenden Aufenthaltes spezialisierte medizinische Einrichtungen brauchen, haben unter Umständen (die Behandlung darf aber nicht Zweck der Reise sein) auch einen Behandlungsanspruch, sollten sich aber vor der Einreise zur abschließenden Klärung an eine Krankenkasse ihrer Wahl in Deutschland wenden. Dort hilft man im Vorfeld bei der Planung, z.B. einer Dialyse. Für die Dauer der Behandlung sind sie an die Wahl der Krankenkasse gebunden.

Hinweis: Außerhalb der regulären Sprechzeiten steht ein ärztlicher Bereitschaftsdienst (Notdienst) zur Verfügung. Diesen erreichen Sie deutschlandweit unter der kostenlosen Nummer 116 117. In lebensbedrohlichen Fällen (z.B. Schlaganfall, Herzinfarkt oder schwere Unfälle) alarmieren Sie den Rettungsdienst unter der Notrufnummer 112.

Für nicht nur vorübergehende Aufenthalte ist die Mitgliedschaft in einer deutschen Krankenkasse gesetzlich vorgeschrieben, so z.B. für angestellte Arbeitnehmer/innen. Die Abgrenzung zwischen vorübergehenden und dauerhaften Auslandsaufenthalten erfolgt danach, ob ein neuer Hauptwohnsitz im Zielland begründet wurde. Dies ist nach dem Bundesmeldegesetz dann der Fall, wenn der Lebensmittelpunkt der/des Versicherten in einen anderen Staat verlagert wird.

Weitere Informationen

Informationen rund um das Thema Krankenversicherung in Deutschland gibt es auf unserer Homepage .

Seminarreihe Gesundheitsversorgung für EU-Bürger/innen in Deutschland

Im Herbst bietet die Gleichbehandlungsstelle EU-Arbeitnehmer gemeinsam mit den Wohlfahrtsverbänden erneut ein digitales Schulungsseminar zur Gesundheitsversorgung und Krankenversicherung von EU-Bürger/innen für Beratende an. Die geplanten Termine für die sechsteilige Seminarreihe sind am 5./7.10.2022, 12./14.10.2022 und 26./28.10.2022. Die Seminare können auch jeweils einzeln besucht werden. Bei Interesse melden Sie sich bitte unter eu-gleichbehandlung@bk.bund.de