Broschüre informiert über Zugang zum Gesundheitssystem

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Der Zugang zum Gesundheitssystem – vor allem zu einer Krankenversicherung – ist in Beratungsstellen ein wichtiges Thema für Zugewanderte aus der Europäischen Union (EU). EU-Bürger/innen und ihre Familienangehörigen gehören zu den Menschen, die besonders gefährdet sind, in Deutschland ohne Versicherungsschutz dazustehen. Geschätzt gibt es in Deutschland 100.000 bis 300.000 Menschen ohne Versicherungsschutz.

Die Gleichbehandlungsstelle EU-Arbeitnehmer und die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege haben sich dem Thema angenommen und im Dezember 2019 gemeinsam eine Broschüre herausgegeben, die sich den Fragen und Problemen beim Zugang zum Gesundheitssystem praxisorientiert widmet. Sie trägt den Titel „Zugang zum Gesundheitssystem für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, Angehörige des EWR und der Schweiz“. Der Europäische Wirtschaftsraum (EWR) umfasst neben den EU-Mitgliedstaaten auch Island, Liechtenstein und Norwegen.

Häufig steht den Betroffenen beim Zugang zur Krankenversicherung ihre Unkenntnis über das deutsche Versicherungssystem im Weg. Weitere Schwierigkeiten sind außerdem administrative Hürden, finanzielle Gegebenheiten, aufenthaltsrechtlicher Status, Sprachbarrieren und Obdachlosigkeit. Dazu berichtet ausführlicher der Gesundheitsreport 2019 von Ärzte der Welt e.V..

Deckblatt der Broschüre Zugang Gesundheitssystem

Deckblatt der Broschüre Zugang Gesundheitssystem

Foto: EUGS

Die Broschüre thematisiert unter anderem die Europäische Krankenversicherungskarte, die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung, den Themenkomplex Beitragsrückstände und die Notfallhilfe nach Sozialgesetzbuch XII für Personen ohne Versicherungsschutz. Beim Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung wird die Situation verschiedener Personengruppen genau beleuchtet, zum Beispiel von Beschäftigten, Minijobbern, Arbeitsuchenden, Empfängern von Sozialleistungen oder Studierenden.

Die Broschüre steht als Download auf der Homepage der Gleichbehandlungsstelle EU-Arbeitnehmer zur Verfügung. Wenn Sie ein Druckexemplar beziehen möchten, wenden Sie sich bitte per Email an eu-gleichbehandlung@bk.bund.de.