Neue Serviceseite: EU-Bürger und Steuern

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Steuern Neue Serviceseite: EU-Bürger und Steuern

Das deutsche Steuersystem gilt als kompliziert. . Damit sich EU-Bürger/innen in Deutschland zukünftig besser zurechtfinden, hat das Bundesminesterium der Finanzen auf einer neu eingerichteten Serviceseite die wichtigsten Informationsangebote zusammengestellt.

Alle Bürger/innen, die in Deutschland einen Wohnsitz haben oder sich mehr als sechs Monate (183 Tage) im Kalenderjahr, in Deutschland aufhalten, müssen ihr Einkommen in Deutschland versteuern. Daher ist es auch für EU-Arbeitnehmer/innen wichtig, sich mit dem deutschen Steuersystem auseinanderzusetzen.

Die Steuerverwaltung in Deutschland ist nicht ganz unkompliziert, da sie föderal strukturiert ist: Die Zuständigkeiten verteilen sich auf den Bund und die Bundesländer (und deren Gemeinden). Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat deswegen auf einer neu eingerichteten Serviceseite die wichtigsten Informationsangebote für EU-Arbeitnehmer/innen übersichtlich zusammengestellt.

Die neue Seite verlinkt auf folgende Informationen:

  • Glossar „Steuern von A bis Z“,
  • Erklärung zum Aufbau der Steuerverwaltung und den verschiedenen Steuerarten,
  • Informationen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung,
  • Hilfe bei der Erteilung der steuerlichen Identifikationsnummer,
  • Elster – die kostenlose Online-Steuererklärung,
  • Interaktiver Lohn- und Einkommensteuerrechner.

Das Thema „Steuern“ zählt für Mitarbeiter/innen einer Beratungsstelle nicht zum Kerngeschäft der Beratung, dennoch ist es wichtig, dass EU-Bürger/innen hier gut informiert sind. Ermuntern Sie Ihre Klienten/innen sich mit Steuern, insbesondere der Einkommensteuer, auseinanderzusetzen. Und dies vor allem aus zwei Gründen:

  • Wenn Ihre Klienten/innen nicht nur Einkünfte aus nicht-selbständiger Arbeit erwirtschaften, sondern z.B. Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder aus selbständiger Arbeit erzielen, sind sie verpflichtet, diese ordnungsgemäß beim Finanzamt anzumelden. Versäumen sie dies, machen sie sich strafbar.
  • Wenn Ihre Klienten/innen ausschließlich als Arbeitnehmer/innen für ein Unternehmen arbeiten, also nur Einkünfte aus nicht-selbständiger Arbeit erzielen, sind sie nicht verpflichtet, sich an das Finanzamt zu wenden: Der Arbeitgeber zieht automatisch jeden Monat die Einkommensteuer in Form der Lohnsteuer von ihrem Bruttoarbeitslohn ab und überweist sie an das Finanzamt. Dennoch lohnt es sich, am Jahresende eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt abzugeben und das Formular zur Steuererklärung auszufüllen. In der Regel (über 85%) erhalten die Bürger/innen eine Rückerstattung. Die Höhe der Rückerstattung ist von den individuellen Bedingungen abhängig, aber schnell können hier einige hundert Euro zusammenkommen.

Erste Informationen zu Steuern in den wichtigsten EU-Sprachen finden Sie auch auf der Homepage der Gleichbehandlungsstelle EU-Arbeitnehmer.