Reduzierung des Infektionsrisikos für Saisonarbeitskräfte

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Saisonarbeit  Reduzierung des Infektionsrisikos für Saisonarbeitskräfte

Ein neuer Informationsflyer zu Saisonarbeit in Zeiten der Corona- Pandemie enthält die wichtigsten Informationen zu Rechten und Pflichten der Saisonarbeitskräfte in Bezug auf die Corona-Pandemie. Herausgegeben wird er von der Gleichbehandlungsstelle EU-Arbeitnehmer und dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

Hintergrund

Der Großteil der circa 300.000 Saisonarbeitskräfte , die jedes Jahr in der deutschen Landwirtschaft eingesetzt werden, kommt aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Die Hauptherkunftsländer sind Polen und Rumänien. Durch die Corona-Pandemie ist deutlich geworden, dass diese Arbeitskräfte dringend gebraucht werden, aber einem besonders hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind: Faktoren sind die oft lange Anreise, die Unterbringung in Sammelunterkünften und die Arbeit selbst. Im Jahr 2020 waren trotz Einreiseeinschränkungen monatliche Kontingente für Saisonarbeitskräfte genehmigt worden, um die Ernte nicht zu gefährden. Dabei wurde deutlich, dass es wichtig ist, die Saisonarbeitskräfte über die Corona-Schutzbestimmungen in Deutschland so früh wie möglich zu informieren, um Unsicherheit zu vermeiden und das Infektionsrisiko bei der Anreise oder am Arbeitsort zu minimieren.

Infoflyer Saisonarbeit in der Corona-Pandemie

Flyer – Seasonal work during the coronavirus pandemic (EN)

Foto: EU-GS

Ein Infoflyer, der von der Gleichbehandlungsstelle EU-Arbeitnehmer in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft entwickelt wurde und fortwährend aktualisiert wird, soll Saisonarbeitskräfte in einfacher Sprache darüber informieren welche Corona-Schutzbestimmungen aktuell in Deutschland gelten.
Beginnend vor der Einreise nach Deutschland enthält der Flyer eine Übersicht der aktuell zwingend vorzulegenden Nachweise, um – abhängig auch vom Infektionsgeschehen im Heimatland – in Deutschland einreisen zu dürfen. Zudem informiert er darüber, welche Quarantänebestimmungen dann gelten. Für Saisonarbeitskräfte, die z.B. in „Arbeitsquarantäne“ gehen müssen, gilt aktuell, dass sie während dieses Zeitraums arbeiten dürfen und auch Lohn erhalten, aber die Unterkunft ansonsten gar nicht verlassen dürfen. Im Falle einer 14-tätigen „normalen“ Quarantäne, ist keine Arbeit möglich und damit auch keine Entlohnung. Die Unterkunft muss dennoch bezahlt werden.

Schutzvorkehrungen und Zugang zu Impfung

Der Flyer enthält eine aktuelle Version der Schutz- und Hygienebestimmungen in Bezug auf das Tragen von Schutzmasken und notwendigen Abständen bei Arbeitswegen, während der Arbeit und in den Sammelunterkünften. Der Arbeitgeber ist verpflichtet zwei Mal pro Woche für die Saisonarbeitskräfte kostenlose Corona-Tests anzubieten. Darüber hinaus enthält der Flyer Informationen zu den aktuellen Bestimmungen und Verläufen im Falle eines positiven Corona-Tests sowie auch zu den Möglichkeiten, sich während des Aufenthalts in Deutschland impfen zu lassen. Für die Zulassung zur Impfung sind nur der unterschriebene Arbeitsvertrag und ein gültiger Ausweis vorzulegen.

Arbeits- und Sozialrecht für Saisonarbeitskräfte

Neben den Corona-spezifischen Bestimmungen enthält der Flyer auch grundlegende Informationen zu den Rechten von Saisonarbeitskräften im Falle von Krankheit, Arbeitsunfällen sowie in Bezug auf Arbeitsbedingungen und Entlohnung. Für Saisonarbeitskräfte beträgt der Mindestlohn seit dem 1. Juli 2021 9,60 Euro pro Stunde. Ähnlich wie auch im Vorjahr wurde die kurzfristige Beschäftigung als Saisonarbeitskraft in der Landwirtschaft auch in diesem Jahr erweitert und ist bis zum 30. Oktober 2021 für insgesamt 102 Tage möglich.

Der Flyer verweist im Falle von konkreten Fragen und Anliegen auf die existierenden Beratungsstellen von Faire Mobilität , die Sozialversicherung  für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau sowie auf die Beratungsstellensuche der EU-GS. Er ist in den Sprachen, Deutsch, Englisch, Rumänisch und Polnisch als PDF-Version verfügbar. Printversionen des Flyers in allen Sprachen können per E-Mail an info@eu-gleichbehandlungsstelle.de bestellt werden.