Was ist eigentlich die ZSBA?

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Antwort Direkt Was ist eigentlich die ZSBA?

Die „Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung“ ist Ansprechpartner für potentielle Fachkräfte schon vor einer Einreise nach Deutschland zum Thema Anerkennung. Die Servicestelle begleitet den Prozess auf Anerkennung des ausländischen Berufsabschlusses bis zur Einreise des Antragstellungen nach Deutschland. 

Die neu eingerichtete Servicestelle ist seit Februar 2020 Teil des Virtuellen Welcome Centers der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit (BA) und wird als Modellprojekt bis Ende 2023 durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert.

Das Virtuelle Welcome Center ist eine erste Anlaufstelle für Interessierte im Ausland, um sich zu den Themen Arbeit, Ausbildung, Studium, Berufsanerkennung, Deutsch lernen sowie zur Arbeitsmarktzulassung in Deutschland zu informieren. Dazu kooperiert das Center mit Make it in Germany – dem zentralen Portal der Bundesregierung zur Gewinnung von Fachkräften aus dem Ausland.

Wer kann sich an die ZSBA wenden?

Zielgruppe der Servicestelle sind Personen, die ihren Wohnsitz im Ausland haben (innerhalb oder außerhalb der EU) und sich dafür interessieren, in Deutschland tätig zu sein. Der Service richtet sich an Interessierte, die schon vor der Einreise den Antrag auf Berufsanerkennung stellen möchten oder für die das Anerkennungsverfahren Voraussetzung für die Einreise ist. Die Antragstellenden sollten über eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes Hochschulstudium im Ausland verfügen.

Welchen Service bietet die ZSBA konkret an?

Das Beratungsangebot der Servicestelle umfasst eine vertiefte Einzelberatung zur Anerkennung des ausländischen Berufsabschlusses, unterstützt bei der Zusammenstellung und Vorprüfung der notwendigen Unterlagen und übermittelt diese auf elektronischem Wege an die zuständige Anerkennungsstelle in Deutschland. Die Servicestelle begleitet den Prozess auf Anerkennung des ausländischen Berufsabschlusses bis zur Einreise des Antragstellenden nach Deutschland. Auch beantwortet sie die im Zusammenhang stehende aufenthaltsrechtliche Fragestellungen. In Kooperation mit spezialisierten Beratungsstellen bietet sie zudem Unterstützung bei der Suche nach Qualifizierungsmaßnahmen und vermittelt Kontakte zu potentiellen Arbeitgebern. Die Beratungsleistungen sind kostenlos und mehrsprachig. Die ZSBA trifft jedoch keine Entscheidung über die Anerkennung von Berufsabschlüssen. Das machen die zuständigen Anerkennungsstellen.

Warum wurde die ZSBA eingerichtet?

Im Wesentlichen verfolgt die ZSBA drei Ziele:

  • Sie ist zentraler Ansprechpartner während des gesamten Anerkennungsverfahrens und übt dabei im Wesentlichen eine Lotsenfunktion aus. 
  • Das zweite Ziel fokussiert darauf, die eigentlich zuständigen Anerkennungsstellen in Hinblick auf die Beratungsleistung vor und während des Anerkennungsprozesses zu entlasten. Mit der Anerkennung von Abschlüssen sind oftmals komplexe Fragestellungen verbunden, die im Vorhinein zu klären sind. Die Arbeit der Servicestelle setzt hier an – verbunden mit dem Ziel, für potentielle Antragstellende die spezifischen Anerkennungsverfahren transparenter und nachvollziehbarer zu gestalten.
  • Letztendlich soll die Servicestelle dazu beitragen, die Anerkennungsverfahren zu beschleunigen und effizienter zu machen.

Welche Wege der Kontaktaufnahme mit der ZSBA gibt es?

Eine erste Orientierungsberatung zum Thema Anerkennung bietet die Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“ an (+49 30 1815 – 1111). Stellt sich heraus, dass vertiefte Beratung und Begleitung erforderlich sind, vermittelt die Hotline Anerkennungsinteressierte an die ZSBA weiter.

Eine Erstkontaktaufnahme ist auch über das Virtuelle Welcome Center der ZAV möglich. Darüber hinaus können Interessierte, die keine Erstberatung benötigen und schon die Entscheidung getroffen haben, einen Antrag auf Anerkennung zu stellen, direkt dazu per Email recognition@arbeitsagentur.de mit der ZSBA Kontakt aufnehmen.

Informationen zum Thema Berufsqualifikationen und Anerkennung

Mehr Informationen zu Berufsqualifikationen und Anerkennung sowie Hinweise auf spezielle Portale zu dem Thema stehen mehrsprachig auf der Homepage der Gleichbehandlungsstelle EU-Arbeitnehmer zur Verfügung.