Was ist eigentlich EESSI?

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Antwort Direkt Was ist eigentlich EESSI?

Das System „Electronic Exchange of Social Security Information“ soll die öffentlichen Verwaltungen in der EU modernisieren und Dienstleistungen im Bereich der Sozialversicherung grenzübergreifend digital vernetzen. Ergänzend hat die EU-Kommission das Pilotprojekt zum europäischen Sozialversicherungsausweis (ESSP) lanciert.


 




EESSI-Portal

Bereits 2017 startete die EU-Kommission eine digitale Plattform als digitales eGovernment-Portal, um den Datenaustausch zwischen den rund 15.000 europäischen Trägern der Kranken-, Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung sowie der Familienleistungen zu vereinfachen (Electronic Exchange of Social Security Information, EESSI). Dieses Portal soll dazu beitragen,

  • sicher und schnell grenzüberschreitende Fälle in den genannten Themenfeldern zu bearbeiten,
  • zeitliche Verzögerungen durch den Wegfall des Postwegs und den Verlust von Dokumenten zu vermeiden,
  • die hohen Übersetzungskosten durch Verwendung strukturierter Formulare zu reduzieren,
  • das A1-Verfahren zum Nachweis der Sozialversicherung im Heimatland bei Entsendung zu vereinfachen und kundenfreundlicher umzusetzen sowie
  • die zuständigen Sozialversicherungsträger über das elektronische Trägerverzeichnis schnell ermitteln zu können.

Das EESSI-Portal hat sich bislang gut entwickelt und hat dazu beigetragen, einen schnelleren Datenaustausch zu gewährleisten. Das System soll bis Mitte 2023 in den 27 EU-Mitgliedstaaten und EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) und Großbritannien vollständig zur Verfügung stehen.

Europäischer Sozialversicherungsausweis

Neben dem EESSI-Portal hat die EU-Kommission Anfang 2021 ein Pilotprojekt zur Erprobung eines europäischen Sozialversicherungsausweises (European Social Security Pass, ESSP) initiiert, das vom italienischen Instituto Nazionale della Previdenza (INPS) umgesetzt wird. Beratende Funktion haben die Länder Deutschland, Österreich, Kroatien, Ungarn, Griechenland, Malta, Polen, Schweden, die Niederlande und die Slowakei. Im Erfolgsfall soll der ESSP ab Mitte 2023 in den Ländern der EU, den EFTA-Staaten sowie Großbritannien eingeführt werden. Ziel ist, Sozialversicherungsansprüche von mobilen Beschäftigten leichter zu übertragen und Kontrollbehörden wie der Arbeitsinspektion zu ermöglichen, Daten von EU-Arbeitnehmer/innen in dem Land, in dem sie arbeiten, in Echtzeit zu überprüfen. Mobile Beschäftigte selbst profitieren von dem ESSP, weil sie den eigenen Sozialversicherungsstatus besser verstehen und eigene Ansprüche, z.B. bei der Rente, leichter geltend machen können.

Der auf einer Blockchain-Technologie basierende Ausweis kann in einer sogenannten „elektronischen Brieftasche“ (ID Wallet) für jede Person digital hinterlegt werden. Der Schwerpunkt des Pilotprojekts liegt derzeit auf der Digitalisierung der Verfahren rund um das Sozialversicherungsformular A1 für entsendete Beschäftigte. Erst in einem zweiten Schritt soll das Projekt auf die Europäische Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card) ausgeweitet werden. Voraussetzung für alle digitalen Anwendungen ist, dass die strikten EU-Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten erfüllt werden. Langfristiges Ziel des Projekts ist, weitere Daten aus der Sozialversicherung (z.B. Rente) digital bereit zu stellen.

Weiterführende Informationen

Das EESSI-Portal und der ESSP-Ausweis sind Teil der digitalen Governance-Strategie der EU, die im Rahmen der digitalen Dekade bis 2030  umgesetzt werden soll. Weitere Informationen zum EESSI , zum ESSP , zur Strategie „Europas digitale Dekade: digitale Ziele für 2030“ finden Sie auf der Seite der EU-Kommission.