SOLVIT löst Probleme von Bürgerinnen und Bürgern oder Unternehmen, die durch die fehlerhafte Anwendung von europäischem Recht durch Behörden entstehen. Der Dienst ist kostenlos. Die Anlaufstellen in allen EU-Mitgliedstaaten werden in grenzüberschreitenden Fällen tätig. SOLVIT feiert in diesem Jahr 20-jähriges Bestehen.
Wenn bei einem grenzüberschreitenden Sachverhalt der Verdacht besteht, dass eine Behörde eines EU-Mitgliedstaates europäisches Recht missachtet hat, können sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch Unternehmen SOLVIT einschalten. Der Name SOLVIT spielt auf Englisch „solve it“ an – „löse es“. SOLVIT weist die zuständigen Behörden auf die Rechtslage in der Europäischen Union hin und sucht in Zusammenarbeit mit den Behörden gemeinsam nach einer Lösung für das Problem.
Themenbereiche sind etwa Aufenthalt (z.B. von drittstaatsangehörigen Familienangehörigen), Niederlassung als Selbstständiger, Anerkennung von Berufsqualifikationen, Familienleistungen oder auch Kfz-Zulassung und Führerschein. Fälle für SOLVIT können in der jeweiligen Muttersprache online eingereicht werden unter https://ec.europa.eu/solvit/index_de.htm. Falls erforderlich, können Kopien eines eventuellen Schriftwechsels mit der betroffenen Behörde und sonstige relevante Dokumente über diesen Weg hochgeladen werden.
Zu beachten ist, dass das Einreichen einer Beschwerde bei SOLVIT nicht zur Aussetzung von Fristen führt, die nach nationalem Recht einzuhalten sind, um Rechtsansprüche geltend zu machen (etwa beim Widerspruch gegen einen Bescheid). Die Einschaltung von SOLVIT ist ein rein informelles Verfahren; kann aber begleitend unterstützen.
Hinweis: Nicht weiterhelfen kann SOLVIT, wenn bereits ein Gerichtsverfahren in der gleichen Sache eingeleitet wurde oder wenn die Beschwerde keine Behörde, sondern eine Privatperson oder ein privates Unternehmen betrifft oder wenn es um Schadensersatz geht.
SOLVIT feiert im Jahr 2022 20-jähriges Jubiläum. Ein Bericht zu der Entwicklung ist hier abrufbar (nur auf Englisch).