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Über die EU-Gleichbehandlungsstelle

Die Gleichbehandlungsstelle EU-Arbeitnehmer wurde 2016 gegründet und hat den Auftrag, EU-Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Wahrnehmung ihrer Freizügigkeitsrechte zu unterstützen.

Video Erklärfilm der EU-Gleichbehandlungsstelle

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oder Arbeitsuchende, die aus einem anderen Land der Europäischen Union (EU) nach Deutschland kommen, können sich auf ihre Freizügigkeitsrechte berufen: Der im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union verankerte Grundsatz der Arbeitnehmerfreizügigkeit erlaubt es EU-Bürgerinnen und -Bürgern, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union Arbeit zu suchen, dort ohne Arbeitserlaubnis zu arbeiten und zu wohnen. Sie sind grundsätzlich dazu berechtigt, beim Zugang zu Beschäftigung, bei Arbeitsbedingungen, Sozialleistungen und Steuervorteilen genauso behandelt zu werden wie die Bürgerinnen und Bürger des Aufnahmelandes (Gleichbehandlungsgebot). Ferner müssen alle Hindernisse beseitigt werden, die der Mobilität von EU-Bürgerinnen und -Bürgern zwischen den EU-Mitgliedstaaten entgegenstehen, insbesondere was den Nachzug und die (Arbeitsmarkt-)Integration der Familienangehörigen des/r Arbeitnehmers/in im Aufnahmeland angeht.

Die Gleichbehandlungsstelle EU-Arbeitnehmer setzt sich dafür ein, dass EU-Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und deren Familienangehörige ihre Freizügigkeitsrechte auch in der Praxis ausüben können und Gleichbehandlung erfahren. Sie wendet sich mit ihren Angeboten sowohl direkt an EU-Bürgerinnen und -Bürger und ihre Familienangehörigen als auch an Fachleute aus den Beratungsstrukturen und andere Akteure relevanter Einrichtungen.

Die konkreten Aufgaben der Gleichbehandlungsstelle sind:

  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern der EU und ihren Familienangehörigen unabhängige rechtliche und/oder sonstige Unterstützung durch Beratung und Verweisberatung anzubieten.
  • Informationen über das Recht auf Arbeitnehmerfreizügigkeit in mehreren Amtssprachen der Mitgliedstaaten der EU bereitzustellen.
  • Unabhängige Erhebungen und Analysen durchzuführen oder in Auftrag zu geben und unabhängige Berichte zu veröffentlichen
  • Politische Empfehlungen zu ungerechtfertigten Einschränkungen und Behinderungen des Freizügigkeitsrechts oder zu Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit abzugeben.
  • Die Kooperation und den Informationsaustausch innerhalb der bestehenden Beratungsstrukturen in Deutschland zu fördern und als Ansprechpartner für alle Akteure, die im Kontext der Arbeitnehmerfreizügigkeit tätig sind, zu dienen.
  • Als Kontaktstelle für vergleichbare Kontaktstellen anderer Mitgliedstaaten zu fungieren.

Zu den rechtlichen Grundlagen der Gleichbehandlungsstelle kommen Sie hier.