1 00:00:00,508 --> 00:00:04,228 Alleinerziehende werden bei der Einkommenssteuer besonders berücksichtigt. 2 00:00:04,479 --> 00:00:07,498 Ihnen hilft der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. 3 00:00:07,825 --> 00:00:15,061 Dabei handelt es sich um einen zusätzlichen Steuerfreibetrag in Höhe von 4.260 Euro im Jahr. 4 00:00:15,318 --> 00:00:21,478 Ab dem zweiten Kind erhöht sich der Entlastungsbetrag um 240 Euro pro weiterem Kind. 5 00:00:21,708 --> 00:00:24,868 Der Entlastungsbetrag wird über die Lohnsteuerklasse II, 6 00:00:25,118 --> 00:00:30,038 der Lohnsteuerklasse für Alleinerziehende, automatisch berücksichtigt. 7 00:00:30,349 --> 00:00:35,648 Die Erhöhungsbeträge für weitere Kinder können Sie auf Antrag vom zuständigen Finanzamt 8 00:00:35,849 --> 00:00:39,648 als Freibetrag in Ihre Lohnsteuerkarte eintragen lassen. 9 00:00:40,008 --> 00:00:43,868 Soweit beim Lohnsteuerabzug kein Freibetrag berücksichtigt wurde, 10 00:00:43,868 --> 00:00:48,669 erfolgt die steuerliche Entlastung über die Einkommenssteuerveranlagung. 11 00:00:48,978 --> 00:00:53,825 Weitere ausführliche Informationen zu den einzelnen Leistungen und Hilfen 12 00:00:53,825 --> 00:00:59,638 finden Sie auf den Internetseiten des Bundesfamilienministeriums sowie im Familienportal. 13 00:00:59,869 --> 00:01:03,888 Nutzen Sie auch das Infotool des Bundesfamilienministeriums. 14 00:01:04,169 --> 00:01:07,418 Hier können Sie anhand weniger Angaben herausfinden, 15 00:01:07,418 --> 00:01:10,388 welche Familienleistungen für Sie in Frage kommen.