1 00:00:00,442 --> 00:00:06,068 Die steuerliche Freistellung des Existenzminimums eines Kindes wird durch Kindergeld beziehungsweise 2 00:00:06,068 --> 00:00:13,165 die Freibeträge für Kinder bewirkt. Die Freibeträge stehen bis zum 18. Lebensjahr der Kinder ohne 3 00:00:13,165 --> 00:00:19,643 Voraussetzungen allen Eltern zu. Nach Vollendung des 18. Lebensjahrs werden sie unter bestimmten 4 00:00:19,643 --> 00:00:26,060 Voraussetzungen bis zum 25. Lebensjahr gewährt - zum Beispiel, wenn sich Ihr Kind in einer 5 00:00:26,060 --> 00:00:34,760 Berufsausbildung befindet. Der Kinderfreibetrag beträgt für 2022 5.620 Euro. 6 00:00:34,860 --> 00:00:38,660 Für 2023 beträgt er 6.024 Euro. 7 00:00:38,730 --> 00:00:44,772 Für 2024 beträgt er 6.384 Euro 8 00:00:44,845 --> 00:00:53,016 Der Kinderfreibetrag steht beiden Elternteilen jeweils zur Hälfte zu. Als alleinerziehendes 9 00:00:53,231 --> 00:00:58,343 Elternteil haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen auch Anspruch auf den vollen Kinderfreibetrag. 10 00:00:59,875 --> 00:01:05,833 Darüber hinaus gibt es zusätzlich noch einen Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf. 11 00:01:05,841 --> 00:01:10,840 Er beträgt 2.928 Euro. 12 00:01:10,840 --> 00:01:15,400 Auch dieser Freibetrag steht beiden Eltern grundsätzlich zur Hälfte zu. 13 00:01:15,400 --> 00:01:21,420 Wenn Sie ein minderjähriges Kind alleine erziehen, können Sie auf Antrag den Anteil des anderen 14 00:01:21,420 --> 00:01:28,060 Elternteils auf sich übertragen lassen. Über die Gewährung der Freibeträge für Kinder entscheidet 15 00:01:28,060 --> 00:01:34,740 das Finanzamt. Es führt bei der Veranlagung zur Einkommensteuer eine Günstigerprüfung durch. Erreicht das 16 00:01:34,740 --> 00:01:40,060 Kindergeld nicht die steuerliche Wirkung der Freibeträge für Kinder, so werden diese von Ihrem 17 00:01:40,060 --> 00:01:45,400 Einkommen abgezogen und mit dem Kindergeld verrechnet, das Sie bereits erhalten haben. 18 00:01:46,380 --> 00:01:51,180 Weitere ausführliche Informationen zu den einzelnen Leistungen und Hilfen finden Sie auf den 19 00:01:51,180 --> 00:01:58,360 Internetseiten des Bundesfamilienministeriums sowie im Familienportal. Nutzen Sie auch das Infotool 20 00:01:58,360 --> 00:02:03,400 des Bundesfamilienministeriums. Hier können Sie anhand weniger Angaben herausfinden, 21 00:02:03,400 --> 00:02:07,200 welche Familienleistungen für Sie in Frage kommen.