1 00:00:00,711 --> 00:00:05,832 Den Kinderzuschlag bekommen Eltern, die genug für sich selbst verdienen, deren Einkommen aber nicht 2 00:00:05,832 --> 00:00:12,190 oder nur knapp reicht, um den gesamten Bedarf der Familie zu decken. Der Kinderzuschlag beträgt pro 3 00:00:12,190 --> 00:00:20,488 Monat maximal 250 Euro pro Kind. Er wird für jedes unverheiratete Kind bis 25 Jahre gezahlt, wenn Sie 4 00:00:20,488 --> 00:00:23,120 die folgenden Voraussetzungen erfüllen: 5 00:00:23,487 --> 00:00:26,191 Sie müssen für das betreffende Kind Kindergeld bekommen. 6 00:00:27,270 --> 00:00:33,022 Ihr Einkommen darf außerdem eine gewisse Mindestgrenze nicht unterschreiten. Diese liegt bei 900 Euro 7 00:00:33,022 --> 00:00:37,840 brutto für Paare und 600 Euro brutto für Alleinerziehende. 8 00:00:39,112 --> 00:00:42,494 Außerdem können Sie den Kinderzuschlag auch erhalten, wenn Sie mit Ihrem 9 00:00:42,494 --> 00:00:47,360 Erwerbseinkommen, dem Kinderzuschlag und dem Wohngeld nicht mehr als 100 Euro 10 00:00:47,360 --> 00:00:50,413 unter dem SGB II-Anspruch bleiben. 11 00:00:51,139 --> 00:00:55,091 Das Einkommen Ihrer Kinder, zum Beispiel Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss, 12 00:00:55,455 --> 00:00:59,980 wird lediglich zu 45 Prozent auf den Kinderzuschlag angerechnet. 13 00:00:59,980 --> 00:01:06,100 Ein Antrag lohnt sich auch, wenn Sie alleinerziehend sind und ein kleines Einkommen haben. 14 00:01:06,716 --> 00:01:12,013 Zusätzlich zum Kinderzuschlag können Sie Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten, wie zum 15 00:01:12,013 --> 00:01:17,420 Beispiel die kostenlose Teilnahme an einem gemeinschaftlichen Mittagessen in Schule und KiTa 16 00:01:17,658 --> 00:01:22,520 und ein Schulbedarfspaket von 174 Euro. 17 00:01:22,520 --> 00:01:27,480 Außerdem sind Bezieherinnen und Bezieher von Kinderzuschlag oder Wohngeld 18 00:01:27,480 --> 00:01:30,080 von den KiTa-Gebühren befreit. 19 00:01:30,080 --> 00:01:33,340 Den Kinderzuschlag müssen Sie schriftlich beantragen und zwar 20 00:01:33,340 --> 00:01:36,880 bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. 21 00:01:36,880 --> 00:01:42,320 Ob ein Anspruch auf Kinderzuschlag für Sie in Betracht kommt, können Sie mit dem KiZ-Lotsen der 22 00:01:42,320 --> 00:01:47,220 Familienkasse prüfen. Unter www.kiz-digital.de können Sie 23 00:01:47,220 --> 00:01:50,720 auch die Antragsunterlagen online ausfüllen. 24 00:01:51,220 --> 00:01:56,300 Weitere ausführliche Informationen zu den einzelnen Leistungen und Hilfen finden Sie auch im 25 00:01:56,300 --> 00:01:59,480 Familienportal des Bundesfamilienministeriums. 26 00:01:59,480 --> 00:02:05,300 Nutzen Sie auch das Infotool des Bundesfamilienministeriums. Hier können Sie anhand weniger Angaben 27 00:02:05,300 --> 00:02:10,200 herausfinden, welche Familienleistungen für Sie in Frage kommen.