1 00:00:00,466 --> 00:00:03,968 Unterhaltsvorschuss gibt es dann, wenn ihr Kind keinen Unterhalt bekommt. 2 00:00:05,816 --> 00:00:09,153 Er wird höchstens bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gezahlt. 3 00:00:10,002 --> 00:00:16,841 Er beträgt für Kinder bis fünf Jahre monatlich bis zu 187 Euro, für Kinder von sechs bis elf Jahren 4 00:00:16,841 --> 00:00:19,794 monatlich bis zu 252 Euro. 5 00:00:20,856 --> 00:00:24,563 Ihr Einkommen als alleinerziehendes Elternteil ist dabei unerheblich. 6 00:00:25,795 --> 00:00:32,240 Für Kinder von 12-17 Jahren besteht ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, wenn das Kind nicht auf SGB 7 00:00:32,240 --> 00:00:37,497 II-Leistungen angewiesen ist oder Sie als alleinerziehendes Elternteil im SGB II-Bezug 8 00:00:38,074 --> 00:00:40,300 mindestens 600 Euro brutto verdienen. 9 00:00:41,324 --> 00:00:45,626 Sie erhalten dann monatlich bis zu 338 Euro Unterhaltsvorschuss. 10 00:00:46,388 --> 00:00:51,813 Den Unterhaltsvorschuss müssen Sie schriftlich beantragen, in der Regel beim zuständigen Jugendamt. 11 00:00:52,844 --> 00:00:57,498 Unter gewissen Voraussetzungen können Kinder mit ausländischer Staatsbürgerschaft ebenfalls 12 00:00:57,498 --> 00:00:59,105 Unterhaltsvorschuss erhalten. 13 00:01:01,129 --> 00:01:05,984 Weitere ausführliche Informationen zu den einzelnen Leistungen und Hilfen finden Sie auf den 14 00:01:05,984 --> 00:01:10,715 Internetseiten des Bundesfamilienministeriums sowie im Familienportal. 15 00:01:11,544 --> 00:01:14,746 Nutzen Sie auch das Infotool des Bundesfamilienministeriums. 16 00:01:15,623 --> 00:01:19,715 Hier können Sie anhand weniger Angaben herausfinden, welche Familienleistungen 17 00:01:19,715 --> 00:01:21,141 für Sie in Frage kommen.