Einbürgerung

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  • Rechtliche und politische Gleichstellung: Der deutsche Pass bringt Ihnen rechtliche und politische Gleichstellung mit anderen deutschen Staatsangehörigen. Sie können das gesellschaftliche und politische Zusammenleben aktiver mitgestalten. Mit dem deutschen Pass können Sie an allen Wahlen in Deutschland teilnehmen (mit einer anderen EU-Staatsbürgerschaft nur Teilnahme an Kommunalwahlen möglich) und sich auch selbst auf allen staatlichen Ebenen in politische Ämter wählen lassen.
  • Flexiblere Reisemöglichkeiten: Laut dem Reisepass-Ranking von „Henley Passport Index“ steht der deutsche Pass weltweit an Platz zwei der visafreien Einreisemöglichkeiten in andere Länder. Die „Visafreiheit“, die der Henley Passport Index definiert, meint Länder, die eine visafreie Einreise gestatten, ein elektronisches Visum akzeptieren oder ein Visum bei der Einreise („visa-on-arrival“) ausstellen. Mit dem deutschen Pass sind Urlaubsreisen oder Besuchsaufenthalte in anderen Staaten damit in der Regel unkompliziert möglich.
  • Verbesserung beruflicher Perspektiven: Mit dem deutschen Pass können Sie Ihre beruflichen Perspektiven verbessern. Studien belegen die positiven Effekte der Einbürgerung auf das Lebenseinkommen.
  • Langfristige Lebensplanung: Wenn Sie beabsichtigen, langfristig in Deutschland zu leben und eine dauerhafte Bindung aufzubauen, kann die deutsche Staatsbürgerschaft Stabilität und Sicherheit bieten.
  • Schutz durch deutsche Botschaft: Als Deutsche oder Deutscher erhalten Sie im Ausland Schutz durch die deutschen Botschaften – wenn Sie nicht gleichzeitig die Staatsangehörigkeit des besuchten Landes haben.

Haben Sie schon über eine Einbürgerung nachgedacht?

Die deutschen Staatsangehörigkeitsbehörden verlangen dafür nicht, dass Sie Ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben müssen. Als EU- Bürgerin oder EU-Bürger können Sie den deutschen Pass und den Pass aus Ihrem Heimatland haben.

Es kann sein, dass Ihr Herkunftsland keine oder nur im Einzelfall eine Mehrfachstaatsangehörigkeit zulässt. Dies ist im Staatsangehörigkeitsrecht der jeweiligen EU- Staaten geregelt.


Erfahren Sie mehr zum Thema Einbürgerung und zu den aktuellen Voraussetzungen auf unserer Webseite .

Erfahren Sie weitere Details über die beabsichtigten Änderungen im Staatsangehörigkeitsrecht und den Gesetzgebungsprozess auf der Seite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat .

Für Fragen rund um das Thema Einbürgerung steht Ihnen auch unser Bürgerservice zur Verfügung.