EU-Gleichbehandlungsstelle

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Was ist die
Gleichbehandlungs-Stelle EU-Arbeitnehmer?

EU ist die Abkürzung für Europäische Union.
Union bedeutet Vereinigung.
In der EU haben sich viele europäische Länder verpflichtet,
eng miteinander zu arbeiten.
Zur EU gehören zum Beispiel:

  • Deutschland,
  • Frankreich,
  • Italien,
  • Polen
  • und noch viele mehr.

In der EU haben die Bürgerinnen und Bürger
das Recht auf Arbeitnehmer-Freizügigkeit.

Arbeitnehmer-Freizügigkeit bedeutet:
Die Bürgerinnen und Bürger aus der EU
dürfen in jedem Land von der EU arbeiten und leben.
Das heißt:
Personen aus Deutschland
dürfen zum Beispiel in Spanien leben und arbeiten.

In den Ländern von der EU sollen alle Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer die gleichen Rechte haben.

Personen aus anderen Ländern von der EU
kennen aber oft ihre Rechte in Deutschland nicht.
Deshalb kommt es manchmal vor,
dass sie diskriminiert werden.
Das heißt zum Beispiel:

  • Sie bekommen manchmal keinen gerechten Lohn.
    Das bedeutet:
    Sie bekommen weniger Lohn
    als deutsche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
  • Manchmal leben Personen in sehr schlechten Wohnungen.
    Zum Beispiel:
    Mehrere Personen müssen in einem kleinen Zimmer schlafen.

Die EU hat deshalb ein Gesetz gemacht.
Das Gesetz gibt es seit dem Jahr 2014.
In dem Gesetz steht,
dass alle Länder von der EU
eine Gleichbehandlungs-Stelle haben müssen.

Eine Gleichbehandlungs-Stelle ist eine Stelle,
bei der Personen Informationen über ihre Rechte bekommen.
Der Name von der Stelle ist:
Gleichbehandlungs-Stelle EU-Arbeitnehmer.

Welche Aufgaben hat die
Gleichbehandlungs-Stelle EU-Arbeitnehmer?

Die Gleichbehandlungs-Stelle ist für
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus der EU
und ihre Familien.
Hier bekommen sie aktuelle Informationen über ihre Rechte.
Die Informationen sind gut verständlich geschrieben.
Und es gibt sie in mehreren Sprachen.

Die Gleichbehandlungs-Stelle hilft den Personen auch
eine Beratungs-Stelle in der Nähe zu finden.
Die Beratungs-Stellen beraten die Personen über ihre Rechte.

Die Gleichbehandlungs-Stelle unterstützt,
dass Beratungs-Stellen mehr Informationen
untereinander austauschen.

Die Gleichbehandlungs-Stelle unterstützt,
dass Beratungs-Stellen besser zusammen arbeiten.

Und die Gleichbehandlungs-Stelle
ist der Ansprech-Partner für die Beratungs-Stellen.

Für EU-Arbeitnehmerinnen und EU-Arbeitnehmer
gibt es noch viele Hindernisse.
Deshalb gibt es bestimmte Stellen,
die diese Hindernisse untersuchen.
Die Gleichbehandlungs-Stelle beauftragt diese Stellen.

Damit möchte man herausfinden,
wie man die Hindernisse beseitigen kann.
Und wie man das Leben von EU-Arbeitnehmerinnen
und EU-Arbeitnehmern in Deutschland verbessern kann.

Diese Untersuchungen nennt man Studien.
Die Gleichbehandlungs-Stelle
veröffentlicht Berichte zu den Studien.

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Foto: Gleichbehandlungsstelle

capito Bodensee hat diesen Text
in leicht verständlicher Sprache geschrieben.
Stand: 31. Mai 2017