Um die Kooperation und den Informationsaustausch innerhalb der bestehenden Beratungsstrukturen zu fördern, haben wir zu verschiedenen Themen Modellprojekte und Kooperationen ins Leben gerufen.
Social Media Streetwork - Mehrsprachige Erstinformation und Verweisberatung in sozialen Medien gegen Marginalisierung
Das Projekt „Social Media Streetwork– Mehrsprachige Erstinformation und Verweisberatung in sozialen Medien gegen Marginalisierung“ (SoMS) greift den Ansatz der aufsuchenden Beratung und Information in den sozialen Medien für die Zielgruppe der besonders benachteiligten neuzugewanderte EU-Bürgerinnen und -Bürger und deren Kinder sowie Wohnungslosen und von Wohnungslosigkeit Bedrohten auf.
Das Projekt wird im Rahmen des EhAP Plus Programms gegen Ausgrenzung der am stärksten benachteiligten Personen umgesetzt. Aufsuchende Erstinformation und Verweisberatung in den sozialen Medien wie Facebook, Youtube u.a. sollen insbesondere diejenigen ansprechen, die eine Förderung vor Ort nicht erreicht.
SoMS wird von den Projektpartnern Minor – Digital und BAG W (Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V.) in den Jahren 2022 bis 2026 durchgeführt. Die EU-GS fördert das Modellprojekt im Rahmen einer Kofinanzierung. Mehr Informationen zum Projekt und zum Thema Digital Streetwork erhalten Sie hier.
CADS – Community Advisors – Digital Streetwork für EU-Beschäftigte in Deutschland
Das Modellprojekt „CADS – Community Advisors – Digital Streetwork für EU-Beschäftigte in Deutschland“ führt ab 2023 den in den vergangenen Jahren im Rahmen von „MB 4.0 – Gute Arbeit in Deutschland“ erprobten Ansatz der aufsuchenden Beratung und Information von EU-Arbeitnehmenden und -Arbeitsuchenden in den sozialen Medien fort und entwickelt ihn weiter.
CADS berät und informiert (juristisch geprüft) in den Sprachen Bulgarisch, Englisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Kroatisch, Polnisch, Rumänisch, Spanisch, Ungarisch und Deutsch. Dabei handelt es sich um Erst- und Verweisberatung bei Anliegen zum Themenkreis Arbeiten & Leben in Deutschland, insbesondere zu Fragen des Arbeits- und Sozialrechts.
CADS wird vom Projektträger Minor – Digital in den Jahren 2023 bis 2026 umgesetzt und von der Gleichbehandlungsstelle EU-Arbeitnehmer gefördert. Mehr Informationen zum Projekt und Themenbereich Digital Streetwork erhalten Sie hier.
Kooperation mit der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege
Die Gleichbehandlungsstelle (EU-GS) und die Freie Wohlfahrtspflege e.V. (BAGFW) stehen regelmäßig im Austausch zur Situation zugewanderter Bürgerinnen und Bürger aus der Europäischen Union und deren Anliegen. Der Fokus der Zusammenarbeit ist dabei insbesondere darauf gerichtet, dass die Freizügigkeitsrechte der EU-Bürgerinnen und -Bürger gewahrt und in der Praxis tatsächlich umgesetzt werden.
Zum Thema Gesundheitsversorgung und Krankenversicherung haben die EU-GS und die BAGFW eine Broschüre für Beratungsstellen herausgegeben – mit detaillierten Informationen zu den rechtlichen Grundlagen und Tipps für die Praxis: „
Zugang zum Gesundheitssystem für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, Angehörige des EWR und der Schweiz
PDF, 5 MB,
Datei ist barrierefrei/barrierearm
” (aktualisierte Auflage Oktober 2022). Daneben stehen für EU-Bürgerinnen und -Bürger kurze, übersichtliche Flyer zur Verfügung, die auf die wichtigsten Fragen zur Krankenversicherung und Gesundheitsversorgung in Deutschland eingehen. Die
Flyer stehen in zehn EU-Amtssprachen zur Verfügung.
Zum Thema Familienleistungen wurde im März 2024 die Broschüre „
Familienleistungen für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger und ihre Angehörigen
PDF, 3 MB,
Datei ist barrierefrei/barrierearm
“ für Beratungsstellen veröffentlicht. Ein großer Teil der Broschüre widmet sich dem Bereich Kindergeld, der in der Beratungspraxis regelmäßig zu vielen Fragestellungen führt.
Auf Basis dieser Veröffentlichungen bieten die EU-GS und die BAGFW seit 2020 zusätzlich kostenlos vertiefende Online-Seminare an. Aktuelle Angebote und Termine werden im EU-GS Newsletter angekündigt.
Kooperation mit dem BMAS und BMEL zur Information von ausländischen Saisonarbeitskräften
Der Großteil der circa 300.000 Saisonarbeitskräfte, die jedes Jahr in der deutschen Landwirtschaft eingesetzt werden, kommt aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Die Hauptherkunftsländer sind Polen und Rumänien. In enger Zusammenarbeit mit dem Bundeministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) sowie dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat die EU-GS eine Infokampagne in den Sozialen Medien umgesetzt.
Ausländische Saisonkräfte werden zu den Haupterntezeiten mit Visuals zu den wichtigsten Fragen zu den geltenden Arbeitsbedingungen, Löhnen sowie zum Thema Gesundheit am Arbeitsplatz informiert. Die Visuals verweisen im Fall von konkreten Fragen und Anliegen auf die existierenden Beratungsstellen von Faire Mobilität, die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau sowie auf die Beratungsstellensuche der EU-Gleichbehandlungsstelle. Sie sind in den Sprachen, Polnisch, Rumänisch und Bulgarisch auf Facebook, Instagram und Tiktok verfügbar.
Zusammenarbeit mit dem Berliner Zentrum für Migration und Gute Arbeit
Trotz Recht auf Gleichbehandlung auf dem Arbeitsmarkt zeigen die Erfahrungen in der Beratungspraxis oft, dass EU-Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verschiedene Herausforderungen auf dem Arbeitsmarkt erleben. Basierend auf diesen Erfahrungen in der Praxis, hat die EU-Gleichbehandlungsstelle in Zusammenarbeit mit dem Berliner Beratungszentrum für Migration und Gute Arbeit (BEMA) einen Praxisleitfaden mit insgesamt 14 typischen Fallbeispielen, die in der Praxis immer wieder auftauchen, erarbeitet.
Dieser soll dazu beitragen, die Durchsetzung guter Arbeitsbedingungen für EU-Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland zu unterstützen und zu erleichtern. Im „Praxisleitfaden für EU-ArbeitnehmerInnen in Deutschland – Ein Wegweiser für gute Arbeitsbedingungen und Gleichbehandlung“ werden die wichtigsten Informationen zur Durchsetzung von Arbeitnehmerrechten und zur Behebung von Problemen bei der Beschäftigung in einem Dokument gesammelt und in einfacher Sprache präsentiert. Er richtet sich sowohl an Ratsuchende als auch an Beraterinnen und Berater.
So wird z.B. aufgezeigt, an welche Behörden sie sich wenden müssen, um zu prüfen, wo ein ehemaliger Arbeitgeber gemeldet ist. Aufgegriffene Themen sind u.a. „Arbeiten ohne Meldeadresse”, „ausstehende Lohnzahlungen”, „Unterschreitung des Mindestlohns”, „Überschreitung der Arbeitszeiten”, „Arbeitsunfall”, „Zeitarbeit” oder „Zwangsarbeit und Arbeitsausbeutung”. Der Praxisleitfaden enthält eine Vielzahl an Links und Hinweisen zu weiterführenden Informationen und Adressen von Behörden. Im Anhang befinden sich viele wichtige Dokumente, die zur Durchsetzung der jeweiligen Rechte benötigt werden.
Der Praxisleitfaden ist online in 11 Sprachen übersetzt und barrierefrei zugänglich.