Um die Kooperation und den Informationsaustausch innerhalb der bestehenden Beratungsstrukturen zu fördern, haben wir zu verschiedenen Themen Modellprojekte und Kooperationen ins Leben gerufen.
- Migrationsberatung 4.0 - Gute Arbeit in Deutschland
- Zugang zur Krankenversicherung und gesundheitlicher Versorgung verbessern
- Praxisleitfaden für EU-Arbeitnehmer/innen in Deutschland
- Flyer Saisonarbeit Corona
- EU-Arbeitnehmer/innen in der Arbeitsverwaltung
- Betreuungskräfte in privaten Haushalten in Deutschland (Live-In Care)
- Faire Anwerbung und Information in der Fleischindustrie
Migrationsberatung 4.0 - Gute Arbeit in Deutschland
Das Projekt „MB 4.0 – Gute Arbeit in Deutschland“ trägt der zunehmenden Nutzung sozialer Medien beim Integrationsprozess von Neuzugewanderten aus EU-Staaten Rechnung. Das Modellprojekt startete 2018 mit „aufsuchender“ Beratungs- und Informationsarbeit in den sozialen Netzwerken für Arbeitsuchende, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Polen, Rumänien und Bulgarien. Ziel ist die Entwicklung modellhafter Methoden, wie mit Hilfe sozialer Medien EU-Arbeitnehmerinnen und EU-Arbeitnehmer bestmöglich informiert und beraten werden können.
Gefördert wird das Projekt durch die Gleichbehandlungsstelle EU-Arbeitnehmer bei der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration. Projektträger ist Minor – Projektkontor für Bildung und Forschung. Die Beratungs- und Informationsarbeit findet seit 2020 neben Deutsch in den Sprachen Bulgarisch, Polnisch, Rumänisch, Englisch, Kroatisch, Italienisch, Spanisch, Französisch, Griechisch und Ungarisch statt. Mehr Informationen zum Projekt erhalten Sie hier.
Zwischenbericht MB 4.0 - Gute Arbeit in Deutschland PDF, 753 KB, Datei ist barrierefrei/barrierearm
Zugang zur Krankenversicherung und gesundheitlicher Versorgung verbessern
Beim Zugang zur Krankenversicherung und zur gesundheitlichen Versorgung fallen EU-Bürgerinnen und -Bürger trotz der bestehenden Krankenversicherungspflicht in Deutschland immer wieder durchs Raster. Dies führt zu erheblichen Problemen für die Betroffenen aber auch für die medizinischen Einrichtungen vor Ort. Die Gründe für den fehlenden Versicherungsschutz sind vielfältig: Insbesondere Arbeitsuchenden, Minijobbern oder Selbständigen fällt es oft schwer, für eine Krankenversicherung in Deutschland zu sorgen, die an die Versicherung im Herkunftsland anschließt. Aufgrund der Komplexität des Themas ist der Informations- und Beratungsbedarf entsprechend groß.
Kooperation Gleichbehandlungsstelle EU-Arbeitnehmer und BAGFW
Um die Situation für EU-Bürger/innen zu verbessern, haben sich die Gleichbehandlungsstelle und die BAGFW-Mitgliedsverbände (Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e. V.) zu einer Kooperation zusammengetan, die vor allem auf eine Verbesserung der Informationslage abzielt: Speziell am Bedarf der Beratungsarbeit ist die 2019 gemeinsam herausgegebene Broschüre ausgerichtet.
Für EU-Bürger/innen stehen kurze, übersichtliche Handouts zur Verfügung, die auf die wichtigsten Fragen zu Krankenversicherung und Gesundheitsversorgung in Deutschland eingehen. Die Handouts stehen in den zehn EU-Amtssprachen zur Verfügung, in denen die Gleichbehandlungsstelle auf ihrer Homepage zum Thema Gesundheitsversorgung und allgemein zu Leben und Arbeiten in Deutschland informiert (zum Download).
Auf Basis der Broschüre und der Flyer bieten BAGFW und die Gleichbehandlungsstelle seit 2020 in regelmäßigen Abständen vertiefende Online-Seminare insbesondere für Beraterinnen und Berater an. Die sechsteilige Seminarreihe mit interaktivem Charakter befasst sich mit den Themen EHIC – Europäische Krankenversicherungskarte, Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung und Versicherungspflicht, Private Krankenversicherung, Familienversicherung, Beitragsschulden und Personen ohne Versicherungsschutz. Im Jahr 2022 wird die Online-Seminarreihe voraussichtlich erneut angeboten.
Broschüre_Zugang zum Gesundheitssystem PDF, 5 MB, Datei ist barrierefrei/barrierearm
Praxisleitfaden für EU-Arbeitnehmer/innen in Deutschland
EU-Bürger/innen, die in Deutschland leben und arbeiten, profitieren von einem wachsenden Angebot an Informationen und Beratungsstellen, die bei der Integration in den Arbeitsmarkt unterstützen und bei konkreten Problemen informieren und helfen können. Die Erfahrungen aus den Beratungsstellen zeigen jedoch, dass bei der konkreten Durchsetzung von Arbeitnehmerrechten häufig Unsicherheit und Unwissenheit besteht. Dies gilt sowohl für die betroffenen EU-Bürger/innen selbst als auch für die Beratungsstellen, insbesondere für jene, die keinen arbeitsrechtlichen Schwerpunkt haben.
Der „Praxisleitfaden für EU-Arbeitnehmer/innen in Deutschland – Ein Wegweiser für gute Arbeitsbedingungen und Gleichbehandlung“ soll diese Wissenslücke schließen, indem die wichtigsten Informationen zur Durchsetzung von Arbeitnehmerrechten in einfacher Sprache präsentiert werden. Er richtet sich sowohl an Ratsuchende als auch an Berater/innen.
Die EU-Gleichbehandlungsstelle hat in Zusammenarbeit mit dem Berliner Beratungszentrum für Migration und Gute Arbeit (BEMA) einen Praxisleitfaden mit insgesamt 14 typischen Fallbeispielen erarbeitet, die im Beratungsalltag immer wieder auftauchen. Anhand der jeweiligen Fallbeispiele wird detailliert beschrieben, was die Betroffenen zur Durchsetzung ihrer Rechte tun können und dabei zu beachten haben. So wird z.B. aufgezeigt, an welche Behörden sie sich wenden müssen, um herauszufinden, wo ein ehemaliger Arbeitgeber gemeldet ist. Weitere Themen sind u.a. Arbeiten ohne Meldeadresse, ausstehende Lohnzahlungen, Unterschreitung des Mindestlohns, Überschreitung der Arbeitszeiten, Arbeitsunfall, Zeitarbeit oder Zwangsarbeit sowie Arbeitsausbeutung. Der Praxisleitfaden enthält eine Vielzahl an Links und Hinweisen zu weiterführenden Informationen und Adressen von Behörden. Im Anhang befinden sich darüber hinaus viele wichtige Dokumente die zur Durchsetzung der jeweiligen Rechte benötigt werden. Der Praxisleitfaden wird aktuell in zehn weitere Sprachen übersetzt und wird Anfang 2022 sowohl digital auf der Homepage der EU-GS, als auch in Printversion verfügbar sein.
Praxisleitfaden für EU-Arbeitnehmer/innen in Deutschland
PDF, 14 MB,
Datei ist barrierefrei/barrierearm
Flyer Saisonarbeit Corona
Der Großteil der circa 300.000 Saisonarbeitskräfte, die jedes Jahr in der deutschen Landwirtschaft eingesetzt werden, kommt aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Die Hauptherkunftsländer sind Polen und Rumänien. Durch die Corona-Pandemie ist deutlich geworden, dass diese Arbeitskräfte dringend gebraucht werden, zugleich aber einem besonders hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind: Gründe dafür sind die oft lange Anreise, die Unterbringung in Sammelunterkünften sowie die konkreten Arbeitsbedingungen selbst. Ein Infoflyer, der fortwährend aktualisiert wird, soll Saisonarbeitskräfte in einfacher Sprache darüber informieren, welche Corona-Schutzbestimmungen aktuell in Deutschland gelten.
Der Infoflyer wurde von der Gleichbehandlungsstelle EU-Arbeitnehmer in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft entwickelt und enthält in einfacher Sprache die wichtigsten aktuelle geltenden Regelungen in Bezug auf Einreise, Quarantänebestimmungen, Schutz in der Unterkunft und bei der Arbeit sowie Impfangeboten. Neben den Corona-spezifischen Bestimmungen enthält der Flyer auch grundlegende Informationen zu den Rechten von Saisonarbeitskräften im Falle von Krankheit, Arbeitsunfällen sowie in Bezug auf Arbeitsbedingungen und Entlohnung. Der Flyer verweist im Falle von konkreten Fragen und Anliegen auf die existierenden Beratungsstellen von Faire Mobilität, die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau sowie auf die Beratungsstellensuche der EU-Gleichbehandlungsstelle. Er ist in den Sprachen, Deutsch, Englisch, Rumänisch und Polnisch als PDF-Version verfügbar. Printversionen des Flyers in allen Sprachen können per E-Mail an info@eu-gleichbehandlungsstelle.de bestellt werden.
EU-Arbeitnehmer/innen in der Arbeitsverwaltung
In Kooperation mit Koordinierungsstelle Migration der Bundesagentur für Arbeit (BA) hat die EU-Gleichbehandlungsstelle (EU-GS) von Oktober 2017 bis März 2018 eine gemeinsame Sammlung von Problemfällen zu EU-Arbeitnehmer/innen in der Arbeitsverwaltung durchgeführt und diese ausgewertet. Die EU-GS hat basierend auf den Auswertungen konkrete strukturelle und thematische Handlungsempfehlungen zu den einzelnen Themenbereichen entwickelt und der BA vorgelegt. Seit 2020 ist die EU-GS in einem kontinuierlichen internen Austausch mit den zuständigen Bereichen der BA, um die konkreten Handlungsempfehlungen umzusetzen.
Ergebnisse BA-Projekt
PDF, 1 MB,
Datei ist nicht barrierefrei
Betreuungskräfte in privaten Haushalten in Deutschland (Live-In Care)
Geschätzt 200.000 bis eine halbe Million Betreuungs- und Haushaltskräfte – meist aus Osteuropa - kümmern sich in privaten Haushalten um pflegebedürftige Menschen in Deutschland. Oft wird in diesem Kontext auch von „24-Stunden-Pflege“, „24-Stunden-Betreuung“ oder „Live-In Care“ gesprochen. Illegale Arbeitsverhältnisse und eine hohe Fluktuation erschweren eine genaue Statistik.
Das Berufsbild der so genannten Live-Ins ist gekennzeichnet durch die Anforderungen bei der zu betreuenden Person zu wohnen, den Haushalt zu erledigen, die Mahlzeiten zuzubereiten und zudem rund um die Uhr auf Abruf zur Verfügung zu stehen. Vorwiegend kommen diese Arbeitskräfte aus Polen, zunehmend aber auch aus anderen osteuropäischen Ländern und Drittstaaten wie der Ukraine. Nicht vertraglich geregelte Hausarbeit, ständige Verfügbarkeit, unzulässige medizinische Aufgaben und Bezahlung unterhalb des Mindestlohnniveaus– das sind nur einige der Probleme, mit denen die meist weiblichen Arbeitskräfte mittleren Alters aufgrund von Rechtsunsicherheiten und mangelnder Kontrolle konfrontiert sind.
Migrationsberatung 4.0 – Schwerpunktberatung Live-In Care
Als Teil des Projektes „MB 4.0 – Gute Arbeit in Deutschland“ werden seit Juni 2019 polnischsprachige Live-Ins bei der Wahrnehmung ihrer Rechte unterstützt; seit April 2021 auch in den Sprachen Bulgarisch, Rumänisch, Kroatisch und Tschechisch/Slowakisch. Ausschlaggebend für die Schwerpunktbildung ist der gute Zugang zu Live-Ins über die sozialen Medien sowie der vielversprechende Beratungsansatz des Gesamtprojektes MB 4.0. Diese Projekterweiterung von MB 4.0 wird durch die Förderung der Gleichbehandlungsstelle EU-Arbeitnehmer der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration ermöglicht.
Zwischenbericht - Beratung für 24-Stunden-Betreuungskräfte PDF, 615 KB, Datei ist nicht barrierefrei
Im Rahmen von MB 4.0 beauftragte der Projektträger das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) mit einer Analyse der Arbeitsbedingungen von Betreuungskräften in Privathaushalten. Diese DIMR-Analyse wurde im August 2020 veröffentlicht.
Faire Anwerbung und Information in der Fleischindustrie
In Deutschland arbeiten circa 200.000 Beschäftigte in der deutschen Fleischwirtschaft. Ausländische Arbeitskräfte spielen dabei eine große Rolle. Während die Fleischindustrie in Deutschland seit Jahren expandiert und ihre Rolle auf globaler Ebene verstärkt, ist die Kritik an den Arbeitsbedingungen – nicht nur in Deutschland – ein immer wiederkehrendes Thema. Die EU-Gleichbehandlungsstelle (EU-GS) unterstützt ein Projekt des Landes Nordrhein-Westfalen zur fairen Anwerbung und Information von ausländischen Arbeitskräften in der Branche.
Mit dem Projekt „Anwerbung fair begleiten“ soll ein transparentes und faires Verfahren zur Anwerbung von Arbeitskräften aus Ost- und Südosteuropa unter der Nutzung bestehender europäischer Strukturen geschaffen werden. Stellenangebote von Arbeitgebern der Fleischindustrie sollen über EURES an potentielle Arbeitskräfte aus Polen, Rumänien, Ungarn und Bulgarien herangetragen werden. Der Anwerbeprozess wird zudem durch eine systematische Information und Beratung der angeworbenen EU-Arbeitnehmer/innen begleitet werden. Das Projekt wird von der EU-GS mitfinanziert und von Arbeit und Leben Nordrhein-Westfalen umgesetzt.
Ziel des Projekts ist es, die Zielgruppe durch muttersprachliche Informationen und aufsuchende Beratung zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragestellungen in digitalen Sozialräumen zu unterstützen und so zu fairen Anwerbe-, Arbeits- und Lebensbedingungen beizutragen. Dabei soll auf die Erfahrungen aus dem bereits bestehenden Projekt MB 4.0 (siehe weiter oben) aufgebaut werden.