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Fördermöglichkeiten

Die Bundesagentur für Arbeit sowie die Bundesländer bieten unterschiedliche Förderprogramme für Unternehmen an, die geringqualifizierte Mitarbeiter/innen einstellen bzw. weiterbilden.

Wenn Sie geringqualifizierte Mitarbeiter/innen weiterbilden möchten, zahlt die Bundesagentur für Arbeit Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen für die Dauer der Weiterbildung einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt und erstattet dem/der Arbeitnehmer/in zudem die Lehrgangskosten teilweise oder ganz. Informieren Sie sich hier zu den Details.

Eine weitere Fördermöglichkeit seitens der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter ist der so genannte Eingliederungszuschuss : Stellen Sie als Arbeitgeber ein/e Arbeitnehmer/in ein, die arbeitslos war und deren Vermittlung wegen in ihrer Person liegender Gründe erschwert ist, so können Sie als Arbeitgeber einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt zum Ausgleich der Minderleistung erhalten. Bei dem Eingliederungszuschuss handelt es sich um eine Ermessensleistung, d.h. Sie sollten sich unbedingt vor der Einstellung des/der neuen Mitarbeiter/in von Ihrer örtlich zuständigen Agentur für Arbeit beraten lassen. Sie als Arbeitergeber beantragen den Eingliederungszuschuss beim Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit. Die Beantragung im Jobcenter erfolgt über die vor Ort zuständige Integrationsfachkraft. 

Hinweis: Der Arbeitgeberservice ist deutschlandweit von Montag bis Freitag von 08:00-18:00 Uhr unter der kostenfreien Servicenummer 0800-4-555520 für Sie erreichbar.

Laut Bundesfinanzministerium müssen vom Arbeitgeber finanzierte Deutschkurse zur beruflichen Integration von den EU-Mitarbeitern/innen nicht versteuert werden, wenn die Muttersprache nicht Deutsch ist und der Arbeitgeber in dem jeweiligen Aufgabengebieten deutsche Sprachkenntnisse verlangt. Weitere Informationen über den Zugang der EU-Bürger zu Sprachkursen erhalten Sie hier .
 
Weitere Informationen zu alternativen Fördermöglichkeiten im Bereich Weiterbildung und Fortbildung finden Sie unter http://www.foerderdatenbank.de .