Durch ein Berufsanerkennungsverfahren wird bescheinigt, ob Ihr/e zukünftige/r Mitarbeiter/in die notwendigen Qualifikationen für eine Beschäftigung in Deutschland besitzt und inwieweit eine Nachqualifizierung erfolgen muss.
Durch das Anwerben europäischer Mitarbeiter/innen werden Unternehmen immer häufiger mit ausländischen Berufsabschlüssen konfrontiert. Es ist schwierig einzuschätzen, ob diese im Ausland erworbenen Berufsabschlüsse den Anforderungen der jeweiligen Stellenausschreibung entsprechen.
In Deutschland unterscheidet man grundsätzlich zwischen reglementierten und nicht reglementierten Berufen. Eine Pflicht zur Berufsanerkennung besteht ausschließlich bei den reglementierten Berufsbildern. Darunter fallen beispielsweise Medizinberufe (Arzt, Krankenpfleger etc.), Rechtsberufe (Rechtsanwalt), Lehrer, Erzieher und Ingenieursberufe. Die Berufsanerkennung muss bei reglementierten Berufen unbedingt vor der Aufnahme der Beschäftigung in Deutschland erfolgen.
Hinweis: Eine Liste aller in Deutschland reglementierten Berufe erhalten Sie hier.
Nicht reglementiert sind in Deutschland alle sogenannten Ausbildungsberufe, also Berufe, die in Deutschland im dualen System ausgebildet werden. Hier ist eine offizielle Anerkennung nicht verpflichtend. Eine freiwillige Berufsanerkennung bietet jedoch auch für ausländische Berufsabschlüsse von nicht reglementierten Berufen Vorteile für einen Arbeitgeber: So erhalten Sie wichtige Hinweise zu den ausländischen Qualifikationen bzw. zu etwaigem Qualifizierungsbedarf Ihres/r neuen EU-Mitarbeiters/in.
Der EU-Arbeitnehmer/in kann den Antrag auf Anerkennung der beruflichen Qualifikation bereits im jeweiligen Heimatland stellen. Die Kosten für eine Prüfung der Berufsanerkennung belaufen sich auf 100 bis 600 Euro zzgl. anfallender Kosten für die Beschaffung von ausländischen Unterlagen und deren Beglaubigung. Arbeitssuchende und Arbeitslose können eine Kostenübernahme durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter beantragen. Die Dauer eines Anerkennungsverfahrens kann ab Einreichung aller benötigten Unterlagen bis zu drei Monaten betragen.
Hinweis: Alle Informationen zum Anerkennungsverfahren finden Sie hier.
Sollte aufgrund fehlender Qualifikationen eine Anerkennung nicht möglich sein, unterstützt die für den/die Arbeitnehmer/in zuständige Agentur für Arbeit. Oft kann die Anerkennung eines Berufes durch Weiterbildungsmaßnahmen zeitnah erfolgen.
Hinweis: Über entsprechende Weiterbildungsangebote zur Erreichung der Berufsanerkennung in Ihrer Region können Sie sich hier informieren.
Für eine individuelle Weiterbildungs- oder Förderberatung können Sie sich an den Arbeitgeberservice Ihrer Agentur für Arbeit vor Ort wenden.
Das Projekt „Unternehmen Berufsanerkennung – Mit ausländischen Fachkräften gewinnen“, informiert Unternehmen über die Möglichkeiten der Berufsanerkennung und unterstützt dabei, diese im Rahmen der Personalrekrutierung, Mitarbeiterbindung und -entwicklung zu nutzen.