Die Gleichbehandlungsstelle EU-Arbeitnehmer wurde 2016 gegründet und hat den Auftrag, EU-Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Wahrnehmung ihrer Freizügigkeitsrechte zu unterstützen.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oder Arbeitsuchende, die aus einem anderen Land der Europäischen Union (EU) nach Deutschland kommen, können sich auf ihre Freizügigkeitsrechte berufen: Der im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union verankerte Grundsatz der Arbeitnehmerfreizügigkeit erlaubt es EU-Bürgerinnen und -Bürgern, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union Arbeit zu suchen, dort ohne Arbeitserlaubnis zu arbeiten und zu wohnen. Sie sind grundsätzlich dazu berechtigt, beim Zugang zu Beschäftigung, bei Arbeitsbedingungen, Sozialleistungen und Steuervorteilen genauso behandelt zu werden wie die Bürgerinnen und Bürger des Aufnahmelandes (Gleichbehandlungsgebot). Ferner müssen alle Hindernisse beseitigt werden, die der Mobilität von EU-Bürgerinnen und -Bürgern zwischen den EU-Mitgliedstaaten entgegenstehen, insbesondere was den Nachzug und die (Arbeitsmarkt-)Integration der Familienangehörigen des/r Arbeitnehmers/in im Aufnahmeland angeht.
Die Gleichbehandlungsstelle EU-Arbeitnehmer setzt sich dafür ein, dass EU-Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und deren Familienangehörige ihre Freizügigkeitsrechte auch in der Praxis ausüben können und Gleichbehandlung erfahren. Sie wendet sich mit ihren Angeboten sowohl direkt an EU-Bürgerinnen und -Bürger und ihre Familienangehörigen als auch an Fachleute aus den Beratungsstrukturen und andere Akteure relevanter Einrichtungen.
Die konkreten Aufgaben der Gleichbehandlungsstelle sind:
Zu den rechtlichen Grundlagen der Gleichbehandlungsstelle kommen Sie hier.