Die gesetzliche Rentenversicherung ist Teil des deutschen Sozialversicherungssystems und soll Berufstätige nach der Erwerbstätigkeit finanziell absichern. In anderen Ländern der Europäischen Union (EU), Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz erworbene Versicherungszeiten werden beim Rentenanspruch berücksichtigt.
Als Arbeitnehmer/in sind Sie grundsätzlich in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Je nach Tätigkeit können auch Selbständige pflichtversichert sein (z. B. Handwerker, Künstler, Erzieher). Andere Selbständige können auf Antrag in der Rentenversicherung pflichtversichert werden. Nehmen Sie dazu Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung auf.
Die Rentenversicherung umfasst verschiedene Leistungen:
Für den Bezug der Regelaltersrente ist bis zum Geburtsjahr 1946 das 65. Lebensjahr maßgebend. Für die nachfolgenden Geburtsjahrgänge wird das maßgebliche Alter seit 2012 stufenweise bis auf das 67. Lebensjahr angehoben. Ab dem Jahr 2029 gilt diese Altersgrenze dann für alle, die ab 1964 geboren sind. Allerdings kennt die gesetzliche Rentenversicherung weitere Altersrenten, die unter besonderen persönlichen Voraussetzungen, beispielsweise bei vorliegender Schwerbehinderung und-/-oder langjähriger Beitragsleistung zur gesetzlichen Rentenversicherung, einen früheren Eintritt in den Ruhestand ermöglichen.
Neben dem maßgeblichen Alter ist Voraussetzung für die Regelaltersrente, dass Sie eine bestimmte Zeit lang in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Es genügen 5 Jahre Mindestversicherungszeit. Wenn der Zeitraum nicht lang genug ist, um einen Rentenanspruch zu begründen, werden die Versicherungs- oder Beschäftigungszeiten berücksichtigt, die Sie in anderen Ländern zurückgelegt haben. Ab dem 27. Geburtstag erhalten Sie jährlich von der Deutschen Rentenversicherung Ihre persönliche Renteninformation mit dem aktuellen Stand Ihrer erworbenen Rentenansprüche. Ab dem 55. Geburtstag erhalten Sie alle drei Jahre eine persönliche Rentenauskunft. Sie ersetzt die Renteninformation.
Ein Grundsatz in der Rentenversicherung lautet: Je mehr und je länger Sie Beiträge einzahlen und je höher diese sind, desto höher fällt auch Ihre spätere Rente aus. Neben den Beitragszeiten aus Arbeitseinkommen können auch Zeiten, in denen Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt wurden, berücksichtigt werden.
Beachten Sie, dass die gesetzliche Rente geringer ist als Ihr Einkommen während der Berufstätigkeit. Um Ihren Lebensstandard im Alter halten zu können, sollten Sie erwägen, die gesetzliche Rentenversicherung durch eine betriebliche und/oder private Vorsorge zu ergänzen.
Wenn Sie in einem oder mehreren Ländern der EU, Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz gearbeitet haben, gilt: Jedes Land, in dem Sie mehr als ein Jahr Versicherungszeit zurückgelegt haben, zahlt eine gesonderte Rente, sobald Sie das jeweilige Renteneintrittsalter des betreffenden Landes erreicht haben. Es ist möglich, dass Sie in einem Land bereits mit 60 Jahren Anspruch auf Altersrente haben, in einem anderen jedoch bis 67 warten müssen.
Die Höhe der Rente richtet sich nach den dort zurückgelegten Versicherungszeiten. Zur Erfüllung der Voraussetzungen für einen Rentenanspruch werden alle in den jeweiligen Ländern zurückgelegten Versicherungszeiten berücksichtigt. Über die Entscheidung der einzelnen Länder erhalten Sie eine zusammenfassende Mitteilung (Dokument P1). Diese Mitteilung erstellt der Rententräger, bei dem Sie Ihren Rentenantrag gestellt haben.
Tipp: Finden Sie den für Sie richtigen Träger der Sozialversicherung in diesem nach Ländern sortierten Verzeichnis (auf Englisch). In Deutschland ist grundsätzlich der Rentenversicherungsträger für Sie zuständig, bei dem Sie Ihre deutschen Beiträge gezahlt haben (z. B. Deutsche Rentenversicherung Bund).
Für Grenzgänger relevant: Ob Sie in Deutschland wohnen und im Ausland arbeiten oder umgekehrt – Sie zahlen Ihre Beiträge zur Rentenversicherung in dem Land, in dem Sie arbeiten. Arbeiten Sie nur vorübergehend grenzüberschreitend, können Ausnahmen greifen.
Den Rentenantrag stellen Sie in dem Land, in dem Sie wohnen, außer Sie haben dort nie gearbeitet. In dem Fall stellen Sie den Antrag in dem Land, in dem Sie zuletzt versichert waren. Stellen Sie in einem Land einen Rentenantrag, gilt er für alle Länder, in denen Sie Versicherungszeiten zurückgelegt haben.
Tipp: Was beim Rentenantrag in Deutschland zu beachten ist, erfahren Sie hier.
In dem Land, in dem Sie wohnen, haben Sie als Rentner/in auch Anspruch auf Behandlung bei Krankheit.
Beispiel: Sie beziehen eine Rente aus Portugal und sind dort versichert, leben aber in Deutschland. Dann können Sie sich auch in Deutschland medizinisch behandeln lassen. Allerdings sollten Sie sich bei der deutschen Krankenversicherung anmelden. Für die Anmeldung brauchen Sie einen Vordruck (Formular S1) von Ihrer Krankenkasse in Portugal. Weitere Informationen zum Thema Krankenversicherung und medizinische Behandlung finden Sie hier.
Die Deutsche Rentenversicherung informiert Sie in der Rubrik Arbeit und Rente im Ausland in mehreren Sprachen. In den anderen Sprachfassungen finden Sie die für Sie wichtigen Informationen unter den Stichworten „Versicherung“ und „International“. Hilfreich ist auch die Broschüre Leben und arbeiten in Europa - verfügbar als Download in mehreren Sprachen.