Berufsqualifikationen

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Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

Im Berufsanerkennungsverfahren können Sie Ihre im Ausland erworbenen Qualifikationen prüfen und deren Gleichwertigkeit mit dem Abschluss im Zielland feststellen lassen. In manchen Berufen ist eine solche Anerkennung zwingend für die Berufsausübung erforderlich.

1. Warum Berufsanerkennung?

Fachkräfte mit einer ausländischen beruflichen oder akademischen Qualifikation haben den rechtlichen Anspruch, dass ihre Qualifikation mit einem deutschen Abschluss verglichen und bewertet wird. Abschlüsse und Qualifikationen sind auf dem deutschen Arbeitsmarkt ganz entscheidend.

Für einige Jobs, in den sogenannten reglementierten Berufen, ist eine bestimmte Qualifikation zwingend vorzuweisen. Für andere Jobs (nicht reglementierte Berufe) ist die Anerkennung von Qualifikationen zwar nicht rechtlich zwingend, sie bringt jedoch in vielen Fällen Vorteile bei der Bewerbung um einen Arbeitsplatz, beim Arbeitsplatzwechsel oder auch bei Gehaltsverhandlungen. Wenn Sie Ihre Qualifikation nicht anerkennen lassen, kann es Ihnen passieren, dass Sie trotz guter Qualifikation in einem Job arbeiten, der weit unter Ihren beruflichen Kompetenzen liegt und schlechter bezahlt ist. 

Tipp: Bevor Sie das Anerkennungsverfahren einleiten, lassen Sie sich von einer auf Anerkennung spezialisierten Stelle beraten. Oftmals sind es Besonderheiten im Verfahren oder spezifische Anforderungen, auf die Sie die Beratungsstellen hinweisen können. Sie begleiten die Verfahren und können wertvolle Tipps zur finanziellen Unterstützung geben. Hier finden Sie eine qualifizierte Beratungsstelle in Ihrer Nähe.  

2. Anerkennung zwingend notwendig – reglementierte Berufe

Bei den reglementierten Berufen ist (unabhängig vom Ausbildungsland) eine Anerkennung notwendig. Beispiele für reglementierte Berufe sind: Medizinische Berufe (ausgenommen Helfertätigkeiten), Rechtsanwalt/-anwältin, Lehrer/in, Erzieher/in oder Ingenieur/in. Eine Liste mit allen Berufen, die in Deutschland reglementiert sind, finden Sie hier

Im Anerkennungsverfahren wird überprüft, ob Ihre beruflichen Qualifikationen mit dem deutschen Referenzberuf vergleichbar sind. Damit wird die Gleichwertigkeit überprüft. Dafür zieht die zuständige Stelle Ihre Unterlagen heran (z. B. zu Abschlüssen, Prüfungen, Ausbildungsinhalten etc.). Auch Ihre Berufserfahrungen spielen hier eine Rolle. 

Die Anerkennungsverfahren werden von unterschiedlichen Stellen in Deutschland durchgeführt, die für die Anerkennung beruflicher Qualifikationen zuständig sind. Entscheidend ist, um welchen Beruf es sich handelt. Welche Stelle für Sie zuständig ist, erfahren Sie im Anerkennungsfinder , der mehrsprachig aufrufbar ist.

Beispiel: Wenn Sie wissen möchten, ob und wo Sie Ihre Ausbildung als Erzieher/in anerkennen lassen können, geben Sie im Anerkennungsfinder Ihren Beruf ein. Hier erhalten Sie die wichtigsten Informationen darüber, ob Ihr Beruf reglementiert oder nicht reglementiert ist, welche Anforderungen an den Beruf in Deutschland gestellt werden und welche Ausbildung Sie absolviert haben müssen. Der Anerkennungsfinder lotst Sie auch zu der Stelle, wo Sie die Feststellung der Gleichwertigkeit für Ihren Beruf beantragen können. 

Für einen Antrag auf Anerkennung (Feststellung der Gleichwertigkeit) brauchen Sie keine deutsche Staatsbürgerschaft und auch keinen Wohnsitz in Deutschland. Es genügt, dass Sie eine abgeschlossene berufliche Qualifikation aus dem Ausland besitzen und in Deutschland arbeiten möchten. 

Tipp: Seit 2016 haben EU-Bürger/innen die Möglichkeit, die Berufe Apotheker/in, Krankenschwester / Krankenpfleger für allgemeine Pflege, Physiotherapeut/in, Bergführer/in sowie Immobilienmakler/in digital anerkennen zu lassen. In den FAQ erfahren Sie mehr über den Europäischen Berufsausweis.

3. Anerkennung bei nicht reglementierten Berufen

Zu den nicht reglementierten Berufen zählen in Deutschland alle Berufe, die im dualen System (Berufsschule und Ausbildung im Betrieb) ausgebildet werden. Gegenwärtig sind es rund 330 Berufe. Für die nicht reglementierten Berufe ist eine formale Anerkennung keine zwingende Voraussetzung für den Einstieg in den Job. Sie können sich direkt als Installateur/in, Automechaniker/in oder auch Industriekaufmann/frau bei einem Arbeitgeber bewerben. 

Aber auch wenn Sie direkt mit einem nicht reglementierten Beruf in den Job einsteigen können, lohnt sich eine Anerkennung Ihrer Ausbildung. Denn ein als gleichwertig anerkannter Abschluss ermöglicht Ihnen leichter eine Beschäftigung zu finden, die Ihren Qualifikationen entspricht. Auch haben Sie schneller Zugang zu beruflicher Fortbildung und einem besseren Gehalt. 

4. Was gilt für Schul- und Hochschulabschlüsse? 

Über die Gleichstellung mit einem deutschen Schulabschluss für berufliche Zwecke entscheiden die Anerkennungsstellen der Bundesländer, die Sie über die anabin-Datenbank  abrufen können. Für die Anerkennung von Schulabschlüssen zum Zweck der Hochschulzulassung sind in der Regel die Hochschulen zuständig. 

Wenn Sie schon im Ausland einen Hochschulabschluss erworben haben, können Sie sich Ihr Zeugnis von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) bewerten lassen und erhalten eine Einschätzung dazu, mit welchem deutschen Hochschulabschluss Ihr Abschluss vergleichbar ist.  Für die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen ist in der Regel die Hochschule zuständig, an der Sie sich bewerben möchten. Eine Ausnahme davon bilden Studiengänge, die mit Staatsexamen abgeschlossen werden, dievon den jeweiligen Prüfungsämtern in den Bundesländern anerkannt werden. Diese bewerten für Sie, auf welcher Stufe Sie Ihr Studium in Deutschland fortsetzen können. 

Eine erste Anlaufstelle für Sie sind die Studentensekretariate der Hochschulen sowie der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) , die Sie auch zum Master und zur Promotion beraten. Detailinformationen zu den jeweiligen Anerkennungsverfahren im akademischen und schulischen Bereich finden Sie hier

5. Beratung und Infoportale

Das mehrsprachige Internet-Portal „Anerkennung in Deutschland“, die Datenbank anabin und das BQ-Portal gehören zu den drei zentralen Internetportalen, die Informationen zum Thema Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen/Studium bereitstellen.

Anerkennung in Deutschland

Zu den unterschiedlichen Verfahren zur beruflichen Anerkennung sowie zu den zuständigen Behörden, gibt das Portal „Anerkennung in Deutschland“ einen kompakten Überblick. Anerkennung in Deutschland verfügt über ein Online-Tool, den „Anerkennungs-Finder" , der Sie Schritt für Schritt durch das Anerkennungsverfahren führt. Darüber hinaus finden Sie umfassende Informationen zu den unterschiedlichen Bildungswegen-Schule, Beruf, Ausbildung und Hochschule sowie zur Jobsuche und zu den vielfältigen Beratungsangeboten. 

Tipp: Eine telefonische Erstberatung zum Thema Anerkennung führt die Hotline  „Arbeiten und Leben in Deutschland“ durch. Die Hotline bietet eine umfassende Beratung in deutscher und englischer Sprache zu den Themen „Jobsuche und Arbeit“, „Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse“, „Einreise und Aufenthalt“ sowie zum „Deutsch lernen“. Die Hotline ist montags bis freitags von 9 Uhr bis 15 Uhr unter der Nummer: +49 30 1815 - 1111 erreichbar.

Bundesweit bieten auch die Beraterinnen und Berater des Förderprogramms Integration durch Qualifizierung (IQ) die erforderlichen Anerkennungs- und Qualifizierungsberatungen an und bieten auch Qualifizierungen sowohl für reglementierte als auch nicht reglementierte Berufe an.

anabin

Die Datenbank anabin stellt Informationen zur Bewertung ausländischer Bildungsnachweise bereit und unterstützt Behörden, Arbeitgeber aber auch Sie als Arbeitnehmer/in dabei, Ihre im Ausland erworbene Qualifikation innerhalb des deutschen Bildungssystems einzuordnen.

BQ-Portal

Das Informationsportal für ausländische Berufsqualifikationen (BQ-Portal ) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie bündelt auf einer Plattform alle relevanten Informationen zu ausländischen Berufsqualifikationen und Berufsbildungssystemen. Es bietet gerade Kammern und Unternehmen eine umfassende Wissensplattform. Das Portal bietet zudem umfassende Informationen zum Ablauf und zu den Konditionen des Anerkennungsverfahrens in Deutschland.