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Arbeitsunfall

Das ist ein Unfall, der während der Arbeit oder auf dem Arbeitsweg passiert (Hin- oder Rückweg). Als Unfall zählen Ereignisse, die plötzlich von außen auf den Körper einwirken und Verletzungen verursachen können.

Basiskonto

Das ist ein Konto bei der Bank, das jede Person eröffnen kann, auch Obdachlose oder Personen ohne Melde- adresse in Deutschland. Mit dem Basiskonto kann man Geld einzahlen, auszahlen und überweisen (auch Last- schriften oder Daueraufträge). Man erhält eine EC-Karte, mit der man auch elektronisch bezahlen kann.

Eilverfahren vor dem Arbeitsgericht

Wenn es schnell gehen muss, können Arbeitnehme- rinnen und Arbeitnehmer ihre Rechte im Eilverfahren einklagen. Das gilt u. a. auch für die Lohnzahlung. Sie müssen nur darlegen, dass sie zwingend auf den Lohn angewiesen sind.

ELSTAM

ELSTAM ist die Abkürzung für Elektronische Lohn- STeuerAbzugsMerkmale. Die Steuer wird elektronisch vom Finanzamt berechnet. Dafür braucht das Finanz- amt Angaben wie z. B. Steuerklasse, Freibeträge, Kirchenzugehörigkeit. Das sind ELSTAM-Daten. Diese Informationen stehen in jeder Lohnabrechnung.
Man kann sie auch online ansehen, dafür muss man sich im Internet unter www.elster.de (Online-Finanzamt) registrieren.

Fürsorgepflicht des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht für seine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: Er trägt die Verantwortung für die Gesundheit und den Schutz der Interessen seiner Beschäftigten. Er muss sie u. a. vor Mobbing schützen und ist verpflichtet, ihnen wichtige Auskünfte geben.

Garantielohn (Verzugslohn)

Wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur Arbeit erscheinen, der Arbeitgeber jedoch sagt, dass er keine Arbeit für sie hat, nennt man das Annahmeverzug.
Auch dann müssen die Arbeitnehmerinnen und Arbeit- nehmer weiterbezahlt werden. Sie müssen diese Zeiten nicht nacharbeiten. Der Lohn, den man für diese Zeit bekommt, nennt man Garantie- oder Verzugslohn. 

Generalunternehmerhaftung

Wenn Arbeitgeber den Arbeitslohn nicht bezahlen, können die ArbeitnehmerInnen und Arbeitnehmer den Lohn einfordern. Es steht im Gesetz, dass auch beim Einsatz von Subunternehmen der Generalunternehmer die Zahlung des Arbeitslohns, wenigstens des Mindest- lohns, sicherstellen muss.

Gewerkschaftlicher Rechtsschutz

Jedes Mitglied einer Gewerkschaft bekommt bei recht- lichen Problemen in allen Fragen des Arbeits- und Sozialrechts Hilfe und Unterstützung. Wenn man zum Gericht gehen muss, vertritt der gewerkschaftliche Rechtsanwalt das Gewerkschaftsmitglied. Dafür muss man nichts bezahlen.

Gütetermin

Das ist der erste Termin im Arbeitsgericht. Bevor es zur mündlichen Verhandlung kommt, kann der Streit in einem Gütetermin geklärt werden. In dem Gütetermin versuchen Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer und Arbeitgeber, sich zu einigen. Wenn der Streit im Güte- termin endet, muss man Kompromisse machen und teilweise auf seine Rechte verzichten, aber man spart Geld und Zeit.

Insolvenzgeld

Wenn Arbeitgeber viele Schulden haben und die Rech- nungen nicht mehr bezahlen können, sind sie insolvent. In diesem Fall zahlt die Agentur für Arbeit auf Antrag der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Ersatz für den fehlenden Arbeitslohn – das sogenannte Insolvenzgeld. Insolvenzgeld wird für die letzten drei Monate vor der Insolvenz gezahlt. Insolvenzgeld wird auch dann gezahlt, wenn die Firma des Arbeitgebers dauerhaft geschlossen wird.

Leistungsvorbehalt

Wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über längere Zeit ihren Lohn nicht erhalten, dürfen sie die Arbeit verweigern. Sie müssen dem Arbeitgeber jedoch erklären, dass sie die Arbeit solange nicht ausführen werden, bis sie ihren Lohn erhalten. Das nennt man Leistungsvorbehalt. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen für diese Zeit auch bezahlt werden, obwohl sie nicht zur Arbeit kommen.

Mahnverfahren

Ein Mahnverfahren ist ein schnelles und einfaches gerichtliches Verfahren, das darauf abzielt, das Recht auf Auszahlung von Lohn durchzusetzen. Es findet keine mündliche Verhandlung statt. Das Mahnverfahren endet mit dem Vollstreckungsbescheid. Ein Vollstre- ckungsbescheid ist wie ein Urteil.

Meldepflicht

Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass man sich an seinem neuen Wohnort im Einwohnermeldeamt anmeldet und seine Wohnadresse angibt. Dazu muss man zum Beispiel seinen Mietvertrag als Beweis mitnehmen.

Öffentliche Zustellung

Es kann passieren, dass der Arbeitgeber verzogen ist, d.h., man weiß nicht, wo er oder sie jetzt wohnt. Die Briefe vom Gericht muss man ihm oder ihr jedoch zuschicken, damit sie ihre rechtliche Wirkung haben. Wenn man die neue Adresse nicht kennt und sie auch nicht herausfinden kann, kann man den Brief im gerichtlichen Gebäude aushängen. Das ersetzt die Zusendung per Post.

Prozesskostenhilfe

Wenn man nur wenig Geld hat, kann man Prozesskos- tenhilfe bekommen. Das bedeutet, der Staat bezahlt den Rechtsanwalt oder die Rechtsanwältin. Die Prozesskos- tenhilfe muss jedoch beantragt werden. Man beantragt sie beim Arbeitsgericht. Das Arbeitsgericht prüft, ob man eine Chance hat, den Prozess zu gewinnen. Falls ja, kann man unter bestimmten Voraussetzungen Prozess- kostenhilfe erhalten.

Rechtsantragstelle eines Arbeitsgerichts

Das ist eine Stelle beim Arbeitsgericht. Wenn man keinen Rechtsanwalt hat, kann man dort den Arbeits- vertrag und die Kündigung vorzeigen und erläutern, was man vom Arbeitgeber verlangt. Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter wird den Sachverhalt schriftlich zusam- menfassen. Er oder sie kann aber nicht berechnen, wieviel Geld man bekommen muss und kann auch nicht rechtlich beraten. Der Weg zu den Rechtsantragstellen und die Öffnungszeiten sind auf der Internetseite des entsprechenden Arbeitsgerichts zu finden. Die Hilfe der Rechtsantragstelle ist kostenlos.

Scheinselbständigkeit

Jemand hat ein Gewerbe angemeldet und nennt sich offiziell ein Unternehmen. In Wirklichkeit ist man aber Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer und kein Unterneh- men. Das bedeutet, man hat nur einen Chef. Man macht keine Werbung für sich und sucht keine zusätzlichen Aufträge. Der Chef bestimmt, von wann bis wann man arbeiten muss, gibt Werkzeuge, bezahlt pro Stunde, kontrolliert die Arbeit und sagt, wie man sie machen muss. Trifft das zu, dann ist man scheinselbständig.

Tarifvertrag

Für einen Vertrag braucht es immer zwei Seiten. Bei einem Tarifvertrag sind das eine Gewerkschaft und ein Arbeitgeberverband. Der Staat beteiligt sich nicht. Der Tarifvertrag verbessert die Arbeitsbedingungen. Im Tarifvertrag wird festgelegt, wieviel Geld die Arbeit- nehmerinnen und Arbeitnehmer bekommen. Im Tarif- vertrag werden auch andere Arbeitsbedingungen z. B. Arbeitszeit, Urlaubstage oder Weihnachtsgeld geregelt. Da die Preise stetig steigen (Inflation), werden die bestehenden Tarifverträge regelmäßig neu verhandelt.

Zwangsvollstreckung

Wenn ein gerichtliches Urteil vorliegt, muss der Arbeit- geber das tun, was in der gerichtlichen Entscheidung steht, z. B. den Lohn bezahlen. Wenn der Arbeitgeber das nicht freiwillig macht, wird diese Entscheidung an einen Gerichtsvollzieher übertragen. Er führt eine Zwangsvollstreckung durch, d.h. er sucht nach Geld und anderen Wertgegenständen bei dem Arbeitgeber, mit dem dann die Schulden des Arbeitgebers bezahlt werden sollen.