Wenn Sie als EU-Bürger/in nach Deutschland kommen und Kinder haben, dann ist das Thema Schule sehr wichtig. Welche Besonderheiten im deutschen Schulsystem bestehen und was Sie bei der Auswahl der Schule für Ihre Kinder beachten sollten, erklären wir Ihnen hier.
Alle Kinder, die in Deutschland leben, müssen zur Schule gehen, das heißt es besteht eine Schulpflicht. Die allgemeine Schulpflicht beginnt in der Regel nach der Vollendung des 6. Lebensjahres. Wird ein Kind erst nach dem Beginn des neuen Schuljahres (zum Beispiel im Oktober) 6 Jahre alt, wird es meist im Folgejahr eingeschult. Dies hängt davon ab, wann das jeweilige Bundesland, in dem Ihr Kind in die Schule gehen wird, den „Stichtag“ festgelegt hat (dieser kann zwischen dem 30. Juni und dem 30. September liegen). Wenn Ihr Kind vor dem Stichtag seinen 6. Geburtstag hat, wird es in dem Jahr schon schulpflichtig. In allen Bundesländern beginnt das neue Schuljahr im August oder September. Die Schulpflicht gilt ebenso für behinderte Kinder und Jugendliche.
Tipp: Wann ein Kind frühestens die Schule besuchen kann oder muss, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Informieren Sie sich bei der Schulbehörde Ihrer Gemeinde oder Ihrer Stadt sowie bei der Migrationsberatung über die Regelungen in Ihrem Bundesland.
Die konkreten Regelungen zur Schulpflicht unterscheiden sich in den einzelnen Bundesländern. Kinder und Jugendliche müssen je nach Bundesland mindestens 9 oder 10 Jahre zur Schule gehen (Grundschule und Sekundarstufe I). Danach folgt in einigen Bundesländern verpflichtend der Besuch einer weiterführenden Schule der Sekundarstufe II (Gymnasium oder Berufsschule).
Der Schulbesuch an staatlichen Schulen ist kostenlos. Zusätzlich gibt es in Deutschland auch Privatschulen, für die in der Regel ein Schulgeld entrichtet werden muss.
In Deutschland sind die Bundesländer für die Bildung zuständig, deshalb gibt es in jedem Bundesland Besonderheiten, vor allem die Bezeichnungen der weiterführenden Schularten können sich unterscheiden.
Der Aufbau des Schulsystems ist jedoch in allen Bundesländern ähnlich:
1. Grundschule (Primarstufe)
Ab dem 6. Lebensjahr gilt in der Regel die Schulpflicht und die Kinder treten in die Grundschule ein. Die Grundschule reicht von Jahrgangsstufe 1 bis 4 (in Berlin und Brandenburg 1 bis 6) und ist die einzige Bildungseinrichtung, die von fast allen Schülerinnen und Schülern gemeinsam besucht wird. Hier gilt das Wohnortprinzip: Das heißt, die Kinder besuchen in der Regel eine Grundschule in der Nähe ihres Wohnortes. In einigen Bundesländern können die Eltern die Grundschule für ihre Kinder auch selbst auswählen.
2. Übergang von der Grundschule (Primarstufe) in die Sekundarstufe I
In der letzten Klasse der Grundschule entscheidet sich, welche weiterführende Schule (Sekundarstufe I) die Kinder nach der Grundschule besuchen werden. Auf Basis der Schulnoten (und ggf. weiterer Kriterien wie Lern- und Arbeitsverhalten) wird durch die Lehrer/in eine Schullaufbahnempfehlung für die Sekundarstufe ausgesprochen. Diese Schullaufbahnempfehlung wird in einem gemeinsamen Beratungsgespräch mit den Eltern besprochen. Auf dieser Grundlage entscheidet sich der weitere Bildungsgang des Kindes. In den meisten Bundesländern ist die Empfehlung nicht bindend, das heißt die Eltern können entscheiden, welche weiterführende Schule ihr Kind nach der Grundschule besucht. Doch müssen die Schülerinnen und Schüler bei Auswahl einer nicht empfohlenen Schulform je nach Bundesland zumeist eine Aufnahmeprüfung absolvieren und/oder eine Probezeit an der gewählten Schule bestehen.
3. Weiterführende Schulen (Sekundarstufe I sowie Sekundarstufe II)
Nach der Grundschule unterteilt sich das Schulsystem in verschiedene Schularten mit unterschiedlichen Lehrplänen und Abschlüssen. Die Angebote der einzelnen Schulen in den Sekundarstufen I und II unterscheiden sich stark voneinander.
Tipp: Eltern sollten gemeinsam mit ihrem Kind und dessen Lehrern sorgfältig beraten, welche Schule für das Kind gewählt wird. Informieren Sie sich beim Schulamt, im Internet oder bei anderen Eltern über die Schulen vor Ort. Die Schulbehörden bieten dazu ebenfalls Informationen an.
Die folgenden Fragen können Ihnen bei der Auswahl einer Schule für Ihr Kind helfen:
Folgende Schularten in der Sekundarstufe I gibt es:
Die Sekundarstufe II umfasst folgende Schulen:
An allen Schulformen kann ein allgemeinbildender Schulabschluss erworben werden. Dieser berechtigt–je nach Abschluss–zum Besuch unterschiedlicher weiterführender Bildungseinrichtungen (zum Beispiel Universität, Fachhochschule, Berufsausbildung).
An Schulen, deren Ziel es ist, einen bestimmten Schulabschluss zu vermitteln, ist der gesamte Unterricht auf diesen einen bestimmten Abschluss bezogen. Dies sind zum Beispiel:
Es gibt aber auch Schulen, an denen man verschiedene Schulabschlüsse erwerben kann (Gesamtschulen). Es entscheidet sich erst im Verlauf der Schulkarriere, welchen Abschluss das Kind erlangen wird.
An Integrierten Gesamtschulen besuchen die Schülerinnen und Schüler hingegen keinen bestimmten Bildungsgang. Sie können stattdessen in den einzelnen Fächern zwischen unterschiedlich anspruchsvollen Kursen wählen–so genannte Förder-, Grund- und Erweiterungskurse.
Im Laufe der Schulzeit ist prinzipiell der Wechsel von einer Schulart zu einer anderen möglich, wenn die erforderlichen Leistungen erbracht werden.
In Deutschland ist ein Schulabschluss keine Voraussetzung, um eine Berufsausbildung aufzunehmen, allerdings gibt es kaum Ausbildungsbetriebe, die einen Jugendlichen ohne Schulabschluss zur Berufsausbildung aufnehmen. Mehr dazu in den FAQ.
Es gibt auch im Erwachsenenalter Möglichkeiten, einen Schulabschluss nachzuholen. Mehr dazu in den FAQ.
Jedes Kultus- oder Schulministerium der Bundesländer hat eine Internetseite, auf der alle Bildungswege erläutert sind. Auch die Schulverwaltung und die Schulen selbst bieten Beratungen an.
Weitere Informationen finden Sie auf den folgenden Internetseiten: