Als Arbeitnehmer/in sind Sie grundsätzlich in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Die Rentenversicherung umfasst verschiedene Leistungen:
Die Rente dient der finanziellen Absicherung im Alter, wenn Sie kein Einkommen mehr aus Arbeit beziehen. Für eine Altersrente muss ein bestimmtes Lebensalter erreicht werden und ein bestimmter Umfang an rentenrechtlichen Zeiten zurückgelegt worden sein.
Für den Bezug der Regelaltersrente ist bis zum Geburtsjahr 1946 das 65. Lebensjahr maßgebend. Für die nachfolgenden Geburtsjahrgänge wird die Regelaltersgrenze stufenweise bis auf das 67. Lebensjahr angehoben. Ab dem Jahr 2029 gilt diese Altersgrenze dann für alle, die ab 1964 geboren sind. Allerdings kennt die gesetzliche Rentenversicherung weitere Altersrenten, die unter besonderen persönlichen Voraussetzungen, beispielsweise bei vorliegender Schwerbehinderung, und/oder langjähriger Beitragsleistung zur gesetzlichen Rentenversicherung, einen früheren Eintritt in den Ruhestand ermöglichen.
Ein Grundsatz in der Rentenversicherung lautet: Je mehr und je länger Sie Beiträge einzahlen und je höher diese sind, desto höher fällt auch Ihre spätere Rente aus. Neben den Beitragszeiten aus Arbeitseinkommen können auch Zeiten, in denen Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt wurden, berücksichtigt werden. Darüber hinaus werden für verschiedene Sachverhalte (zum Beispiel Schulbesuch) „beitragsfreie Zeiten“ berücksichtigt.
Waren Sie in anderen Ländern der EU, in Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz beschäftigt, werden die Versicherungszeiten, die Sie in diesen Mitgliedstaaten zurückgelegt haben, zur Erfüllung von Wartezeiten berücksichtigt. Allerdings zahlt jeder dieser Staaten eine gesonderte Rente, sobald Sie das Rentenalter erreicht haben.
Achtung: Beachten Sie, dass die gesetzliche Rente geringer ist, als Ihr Einkommen während der Berufstätigkeit. Um Ihren Lebensstandard im Alter halten zu können, sollten Sie die gesetzliche Rentenversicherung durch eine betriebliche und/oder private Vorsorge ergänzen.
Die Rentenversicherung unterstützt Sie auch, wenn Sie im Laufe des Arbeitslebens erwerbsgemindert werden, das heißt, wenn Sie aufgrund einer Krankheit oder einer Behinderung nicht mehr oder nur noch teilweise arbeiten können. Dann erhalten Sie Rehabilitationsleistungen, um Ihre Erwerbsfähigkeit wiederherzustellen oder eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, wenn Sie aufgrund Ihres Gesundheitszustandes auf absehbare Zeit nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten können.
Außerdem bietet die Rentenversicherung einen umfassenden Hinterbliebenenschutz. Sie zahlt Renten an Witwen, Witwer und Waisen der verstorbenen Versicherten.