Praxisleitfaden für gute Arbeitsbedingungen und Gleichbehandlung 

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Gute Arbeit Praxisleitfaden für gute Arbeitsbedingungen und Gleichbehandlung 

Das Berliner Beratungszentrum für Migration und Gute Arbeit (BEMA) und die EU-Gleichbehandlungsstelle veröffentlichen in Kürze einen Praxisleitfaden mit Fallbeispielen. Dieser soll dazu beitragen, die Durchsetzung guter Arbeitsbedingungen für EU-Arbeitnehmer/innen in Deutschland zu unterstützen und zu erleichtern. 

EU-Bürger/innen, die in Deutschland leben und arbeiten, profitieren von einem wachsenden Angebot an Informationen und Beratungsstellen, die bei der Integration in den Arbeitsmarkt unterstützen und bei konkreten Problemen informieren und helfen können. Die Erfahrung aus den Beratungsstellen zeigt jedoch, dass bei der konkreten Durchsetzung von Arbeitsrechten häufig Unsicherheit und Unwissenheit besteht. Dies gilt sowohl für die EU-Bürger/innen selbst als auch für die Beratungsstellen, insbesondere für jene, die keinen arbeitsrechtlichen Schwerpunkt haben.

Der „Praxisleitfaden für EU-ArbeitnehmerInnen in Deutschland – Ein Wegweiser für gute Arbeitsbedingungen und Gleichbehandlung“ soll diese Wissenslücke schließen, indem die wichtigsten Informationen zur Durchsetzung von Arbeitnehmerrechten und zur Behebung von Problemen bei der Beschäftigung in einem Dokument gesammelt und in einfacher Sprache präsentiert werden. Er richtet sich sowohl an Betroffene als auch an Berater/innen. 

Basierend auf der Expertise und langjährigen Erfahrung der Beratungsstellen von Arbeit und Leben e.V. in Berlin, einem Verein in Trägerschaft des DGB, sind in enger Kooperation mit der Gleichbehandlungsstelle EU-Arbeitnehmer (EU-GS) 14 typische Fallbeispiele für den Leitfaden ausgewählt worden, die in der Praxis immer wieder auftauchen. Anhand der in diesen Fallbeispielen dargestellten Probleme werden im Detail die notwendigen Schritte dazu vorgestellt, was die Betroffenen zur Durchsetzung ihrer Rechte tun können und zu beachten haben. So wird z.B. aufgezeigt, an welche Behörden sie sich wenden müssen, um zu prüfen, wo ein ehemaliger Arbeitgeber gemeldet ist. Aufgegriffene Themen sind u.a. Arbeiten ohne Meldeadresse, ausstehende Lohnzahlungen, Unterschreitung des Mindestlohns, Überschreitung der Arbeitszeiten, Arbeitsunfall, Zeitarbeit oder Zwangsarbeit und Arbeitsausbeutung. 

Der Praxisleitfaden enthält eine Vielzahl an Links und Hinweisen zu weiterführenden Informationen und Adressen von Behörden. Im Anhang befinden sich mehr als 20 Dokumente, die zur Durchsetzung der jeweiligen Rechte benötigt werden.

Der Leitfaden wird voraussichtlich im Mai 2021 auf Deutsch auf der Homepage der EU-GS und des BEMA veröffentlicht werden. Zeitnah wird eine Übersetzung in rumänischer, polnischer und bulgarischer Sprache folgen, weitere Sprachen sind geplant.