Änderungen für Bürger im Überblick 

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Neu in 2021  Änderungen für Bürger im Überblick 

Dieses Jahr bringt für viele Menschen erhebliche Änderungen mit sich: Der Mindestlohn steigt, der Solidaritätszuschlag fällt weg und Energie wird teurer. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick.

Arbeit und Soziales

Mindestlohn steigt

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt ab dem 1. Januar 2021 brutto 9,50 Euro und ab dem 1. Juli 2021 brutto 9,60 Euro je tatsächlich geleisteter Arbeitsstunde. Der Branchenmindestlohn für das Elektrohandwerk steigt im Januar auf 12,40 Euro und für Leiharbeit ab April 2021 auf 10,45 Euro stündlich. Ausführlichere Informationen zu den Änderungen beim Mindestlohn finden Sie hier .

Hinweis: Mit dem Mindestlohn-Rechner des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales können Sie ganz einfach ausrechnen, wie sich die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf die Höhe Ihres Verdienstes und die Stundenzahl auswirkt.

Kurzarbeitsregelungen gelten in 2021 weiter

Mit dem am 1. Januar 2021 in Kraft getretenen Beschäftigungssicherungsgesetz werden die 2020 im Zuge der Corona Pandemie kurzfristig beschlossenen Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld und den Hinzuverdienstregelungen bis Ende 2021 verlängert. Das Gesetz beinhaltet u.a. auch eine befristete Sonderregelung zur Bemessung des Arbeitslosengeldes: Bei Jobverlust trotz einer Beschäftigungssicherungsvereinbarung wie Kurzarbeit, wird bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes für Beschäftigungszeiten bis Ende des Jahres 2022 das reguläre Arbeitsentgelt zugrunde gelegt, das ohne die Beschäftigungssicherungsvereinbarung erzielt worden wäre. Nähere Informationen zum Beschäftigungssicherungsgesetz finden Sie hier

Homeoffice 

Unternehmen müssen überall dort Homeoffice anbieten, wo es möglich ist. Das sieht die Corona-Arbeitsschutz-Verordnung vor, die am 27. Januar in Kraft getreten ist. Die Verordnung enthält zudem Schutzmaßnahmen für diejenigen Beschäftigten, deren Anwesenheit im Betrieb unverzichtbar ist. Sie gilt befristet bis 15. März 2021. Nähere Informationen finden Sie hier

Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung weiterhin möglich

Wer pandemiebedingt in Not gerät, hat auch im kommenden Jahr Anspruch auf vereinfachten Zugang zur Grundsicherung. Die Regelung wurde bis 31. März 2021 verlängert. Die Bundesregierung will damit insbesondere Kleinunternehmer und Solo-Selbstständige unterstützen, die vorübergehend von erheblichen Einkommenseinbußen betroffen sind. Weitere Informationen dazu erhalten Sie hier

Eltern erhalten Entschädigung für Kinderbetreuung

Berufstätige Eltern haben Anspruch auf finanzielle Entschädigung, wenn sie coronabedingt für die Kinderbetreuung zuhause bleiben müssen. Dies gilt nun auch, wenn aus Gründen des Infektionsschutzes Betriebs- oder Schulferien angeordnet oder verlängert werden oder die Präsenzpflicht in der Schule ausgesetzt wird. Die Regelung tritt rückwirkend zum 16. Dezember 2020 in Kraft. Weitere Informationen dazu erhalten Sie hier

Mehr Schutz für Beschäftigte in der Fleischindustrie

Um Mängel unter anderem in der Fleischindustrie zu beheben, ist am 1. Januar das Arbeitsschutzkontrollgesetz in Kraft getreten. Mit dem neuen Regelwerk will die Bundesregierung geordnete und sichere Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie herstellen. Unter anderem sind fortan Werkverträge in Schlachtung und Zerlegung verboten. Darüber hinaus werden bundesweit einheitliche Regeln zur Kontrolle der Betriebe und zur Unterbringung der Beschäftigten auch in anderen Branchen festgelegt. Nähere Details dazu finden Sie hier.

Entsendung

Ab dem 1. Januar 2021 entfällt die Ausdruckpflicht der A-1 Bescheinigung für entsandte Beschäftigte. Deutsche Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmer/innen die Bescheinigung nun in digitaler Form übermitteln. Das elektronische Verfahren gilt auch für Beamt/innen und Seeleute, für die vorher gesonderte Anträge erforderlich waren. Ausnahmen gelten für Selbstständige, die sich selbst entsenden, für die Entsendung von Drittstaatsangehörigen sowie für der Entsendung in mehrere Mitgliedstaaten der EU. Die Kurzanleitung zum elektronischen Antrag befindet sich auf der Webseite der Deutschen Sozialversicherung . Der Antrag selbst kann hier online ausgefüllt werden.

Regelsätze beim ALG II und in der Sozialhilfe angehoben

Die Regelsätze beim Arbeitslosengeld II und in der Sozialhilfe und wurden zum 1. Januar 2021 angehoben. Alleinlebende in der Regelbedarfsstufe 1 erhalten 446 Euro – 14 Euro mehr als bisher. Auch die Regelsätze für Partner und sonstige erwerbsfähige Angehörige in der Bedarfsgemeinschaft sowie für Kinder und Jugendliche wurden angepasst: Partner in Bedarfsgemeinschaften erhalten nunmehr 401 statt 389 Euro. Jugendliche bis 17 Jahre erhalten 373, Kinder von 6 bis 13 Jahren 309 und Kinder bis fünf Jahre 283 Euro.

Grundrente

Wer mindestens 33 Beitragsjahre aus Beschäftigung, Kindererziehung und Pflege aufweist, aber dennoch nur eine kleine Rente bezieht und auch keinen Partner mit ausreichendem Einkommen hat, bekommt künftig einen Renten-Aufschlag. Zum Start werden rund 1,3 Millionen Rentner im Schnitt 75 Euro mehr bekommen – automatisch und ohne Antrag, weil die Rentenversicherung den Anspruch prüft und auszahlt. Weil das aber einen enormen Verwaltungsaufwand bedeutet, etwa durch den Datenaustausch mit Finanzämtern, startet die Grundrente zwar offiziell zum 1. Januar – die Auszahlung wird sich aber noch bis Mitte des Jahres verzögern und dann rückwirkend erfolgen. Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Grundrente finden Sie hier

Steuern und Finanzen

Befristete Mehrwertsteuersenkung endet 

Nach ihrer Senkung im zweiten Halbjahr 2020 wird die Mehrwertsteuer wie geplant zum 1. Januar 2021 wieder auf 19 Prozent (Regelsteuersatz) und 7 Prozent (ermäßigter Steuersatz) des jeweiligen Nettoverkaufspreises angehoben.

Solidaritätszuschlag entfällt für Mehrheit der Steuerzahler/innen

Bei der Einkommensteuer fällt bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 61.717 Euro der Solidaritätszuschlag komplett weg. Das betrifft rund 90 Prozent der Lohn- und Einkommensteuerzahler/innen, die den „Soli“ bislang entrichten mussten. Weitere 6,5 Prozent müssen den Zuschlag nur noch teilweise zahlen. Lediglich auf sehr hohe Einkommen ist der „Soli“ noch unverändert fällig. Nähere Informationen erhalten Sie hier.

Grundfreibetrag erhöht sich

Der Grundfreibetrag für Erwachsene wird 2021 erneut angehoben und liegt nun bei 9.744 Euro statt bisher 9.408 Euro. Auf diesen Teil des Einkommens muss keine Einkommensteuer gezahlt werden. Die Grenze, ab der der 42-prozentige Spitzensteuersatz fällig wird, steigt leicht auf ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von 57.919 Euro. Außerdem dürfen Alleinerziehende höhere Unterhaltsleistungen bei den Steuern abziehen. 

Kindergeld, Kinderfreibetrag und Kinderzuschlag steigen

Kindergeld: Das Kindergeld zählt zu den wichtigsten Leistungen für Familien in Deutschland. Zum 1. Januar 2021 wird das Kindergeld um 15 Euro je Kind erhöht, das heißt, 219 Euro für das erste und zweite Kind, 225 Euro für das dritte Kind, 250 Euro ab dem vierten Kind.

Kinderfreibetrag: Auch der Kinderfreibetrag steigt. Für 2021 beträgt er 5.460 Euro (2.730 je Elternteil). Der Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf steigt auf 2.928 Euro (1464 Euro je Elternteil). Eltern erhalten - je nach Einkommen - entweder Kindergeld oder die Freibeträge für Kinder bei der Einkommensteuer. Dafür prüft das Finanzamt bei der Steuererklärung automatisch, welche der beiden Leistungen für Eltern günstiger ist.

Kinderzuschlag: Der Kinderzuschlag entlastet Familien mit kleinen Einkommen. Eltern haben einen Anspruch, wenn ihr Einkommen für sie selbst ausreicht, nicht jedoch für die Kinder. Der Kinderzuschlag wird für jede Familie individuell berechnet. Der Höchstbetrag steigt zum 1. Januar 2021 von bis zu 185 Euro auf bis zu 205 Euro je Kind. Hier können Sie prüfen, ob ein Anspruch auf den Kinderzuschlag besteht. 

Pauschbetrag für Menschen mit Behinderung erhöht

Menschen mit Behinderungen können bei der Steuererklärung ab 2021 höhere Pauschbeträge geltend machen. Durch diese Pauschalen kann man es sich in vielen Fällen sparen, Einzelposten wie z.B. Fahrtkosten einzeln nachzuweisen. Konkret gilt etwa bei einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 künftig eine Pauschale von 1.140 Euro, bei einem GdB von 100 sind es 2.840 Euro. Neu ist außerdem, dass Menschen mit einem GdB von 20 ab 2021 ebenfalls ein Behindertenpauschbetrag zusteht, nämlich 384 Euro im Jahr.

Pendlerpauschale angehoben

Seit dem 1. Januar 2021 gilt bei der Pendlerpauschale: Für die ersten 20 Kilometer zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte fallen weiterhin 30 Cent an. Ab Kilometer 21 können Pendler 35 Cent je Entfernungskilometer in der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten ansetzen. Die Pendlerpauschale kann weiterhin nur für die einfache Strecke geltend gemacht werden, nicht für Hin- und Rückweg. Die neuen Sätze gelten bis zum 31. Dezember 2023.

Beitragsbemessungsgrenzen

Die monatliche Beitragsbemessungsgrenze West steigt ab Januar 2021 auf 7.100 Euro. Das Pendant Ost liegt bei 6.700 Euro im Monat. Bis zu diesen Einkommensgrenzen müssen Beschäftigte Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung bezahlen.

Homeoffice-Pauschale

Wer im Homeoffice arbeitet, kann mit steuerlichen Erleichterungen rechnen. Laut Gesetzentwurf der Bundesregierung in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung, können Steuerpflichtige danach für jeden Kalendertag, an dem sie ausschließlich in der häuslichen Wohnung arbeiten, einen Betrag von 5 Euro geltend machen. Maximal soll dies für 120 Tage gelten, insgesamt also bis zu 600 Euro. Wie es zur Begründung heißt, kann die Pauschale in den Fällen in Anspruch genommen werden, in denen die Voraussetzungen für den Abzug von Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer nicht vorliegen.

CO² - Steuer eingeführt

Um fossile Energien zu verteuern und klimaschonende Alternativen voranzubringen, gibt es ab 2021 einen nationalen CO²-Preis für Verkehr und Heizen. Pro Tonne CO², die beim Verbrennen von Diesel und Benzin, Heizöl und Erdgas entsteht, müssen verkaufende Unternehmen wie Raffinerien zum Start 25 Euro zahlen. Der Preis wird an die Kunden weitergegeben. Laut Bundesregierung steigt der Literpreis bei Benzin um 7 Cent, bei Diesel und Heizöl um 7,9 Cent. Erdgas wird um 0,6 Cent pro Kilowattstunde teurer. Dafür sollen Bürger an anderer Stelle entlastet werden – so wird etwa die Ökostrom-Umlage, die Bürger mit dem Strompreis zahlen, aus Steuermitteln gesenkt.

Gesundheit und Pflege

Höherer Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt um 0,2 Punkte auf 1,3 Prozent. Der Gesamtbeitrag wird dann bei einem unveränderten allgemeinen Satz von 14,6 Prozent bei 15,9 Prozent im Jahr 2021 liegen. Die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung erhöht sich auf 4.687,50 Euro pro Monat.

Krankenkassenwechsel

Der Wechsel der gesetzlichen Krankenversicherung wird einfacher. Der Versicherte muss lediglich eine neue Krankenkasse wählen und den Beitritt erklären. Eine schriftliche Kündigung der bisherigen Versicherung ist nur noch nötig, wenn man das System der gesetzlichen Krankenkasse ganz verlässt, also etwa zu einer privaten Krankenversicherung wechselt oder ins Ausland zieht.

Höhere Pauschbeträge bei häuslicher Pflege 

Wer einen hilfebedürftigen Angehörigen ohne Bezahlung zu Hause pflegt, kann bei der Steuer einen Pflege-Pauschbetrag geltend machen. Setzte das Finanzamt hierfür bisher pauschal 924 Euro an, wird dieser Betrag im Steuerjahr 2021 auf 1.800 Euro angehoben. Voraussetzung ist, dass die Betreuung in der häuslichen Umgebung erfolgt, also entweder in der Wohnung des Angehörigen oder zuhause bei der pflegenden Person.
Neben der Erhöhung der Pauschale gibt es weitere Verbesserungen: Während bislang der Pflege-Pauschbetrag nur bei Schwerstpflegebedürftigkeit (Pflegegrad 4 oder 5) anerkannt wurde, wird 2021 ein Pflege-Pauschbetrag von 600 Euro bzw. 1.100 Euro für die Pflegegrade 2 und 3 eingeführt. Mehr unentgeltlich pflegende Angehörige als bisher können also beim Finanzamt die Pauschale in der Steuererklärung fürs Jahr 2021 beantragen – mit der „Anlage für Außergewöhnliche Belastungen“.

Monatliche Übersicht 

Wenn Sie weiterhin auf dem Laufenden bleiben wollen, empfehlen wir Ihnen diese Übersicht der Bundesregierung . Hier finden Sie jeden Monat eine aktuelle Auflistung der gesetzlichen Neuregelungen inkl. Kurzbeschreibung und weiterführender Links.