Beratung in den sozialen Medien - Betreuungskräfte in Privathaushalten unterstützen

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Grundlage für die Projekterweiterung mit dem Schwerpunkt auf der Betreuungsbranche in Privathaushalten ist die gute Erreichbarkeit der Zielgruppe der Betreuungskräfte mittels sozialer Medien sowie der vielversprechende Beratungsansatz von MB 4.0. Dieser Ansatz ermöglicht es, den Menschen dort zu begegnen, wo sie sich in den sozialen Netzwerken über das Arbeiten und das Leben in Deutschland austauschen.

Migrationsberatung 4.0

Migrationsberatung 4.0

Foto: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Das Berufsbild der so genannten Live-Ins ist gekennzeichnet durch die Anforderungen, bei der zu betreuenden Person zu wohnen, den Haushalt zu erledigen, die Mahlzeiten zuzubereiten, zu pflegen und auf Abruf zur Verfügung zu stehen. Vermittlungsagenturen werben oft mit „24-Stunden-Pflege“ – ein Versprechen, das eine Person allein unter legalen Bedingungen nicht erfüllen kann, da Bereitschaftszeiten als Arbeitszeit gewertet werden müssen. Vorwiegend kommen die Arbeitskräfte aus Polen, zunehmend aber auch aus Rumänien, Bulgarien und Ungarn. Ständige Verfügbarkeit, unzulässige medizinische Aufgaben, dubiose Arbeitsmodelle und niedrige Bezahlung sowie geringe Sprachkenntnisse und Isolation – das sind nur einige der Probleme, mit denen die meist weiblichen Arbeitnehmenden mittleren Alters konfrontiert sind.   

Die Beratungskräfte des Projektträgers Minor bieten diesen in hohem Maße von Prekarisierung und Arbeitsausbeutung bedrohten Betreuungskräften, die in aller Regel keine professionellen Pflegekräfte sind, umfassende Informationen sowie kompetente, ortsunabhängige Beratung an. Die Projekterweiterung von MB 4.0 wird durch die Förderung der Gleichbehandlungsstelle EU-Arbeitnehmer bei der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration ermöglicht.

Klage auf Lohnnachzahlung einer bulgarischen Betreuungskraft
Das Arbeitsgericht Berlin hat in einem bemerkenswerten Urteil im August 2019 der Klage einer bulgarischen Betreuungskraft auf Lohnnachzahlung stattgegeben. Sie hatte einen 30-Stunden-Vertrag, leistete faktisch aber 24 Stunden Pflege-, Betreuungs- und Haushaltstätigkeiten in ständiger Bereitschaft – ohne festgelegte Freizeit. Die Forderung gegen die bulgarische Firma, die sie nach Deutschland entsendet hatte, belief sich für ein dreiviertel Jahr auf 45.000 Euro brutto. Mehr Informationen zu dem noch nicht rechtskräftigen Urteil finden Sie bei Faire Mobilität .