Förderung der beruflichen Weiterbildung von EU-Arbeitnehmern

  • EU-Gleichbehandlungsstelle
  • EU-Bürger

  • Arbeitgeber

  • Experten

  • Analysen

  • Aktuelles

  • Service

  • Praxisleitfaden

zurück zum Lotsen

Berufliche Weiterbildung Förderung der beruflichen Weiterbildung von EU-Arbeitnehmern

Ziel der Förderung einer beruflichen Weiterbildung ist, die Erwerbschancen von Menschen mit fehlenden Qualifikationen zu verbessern und ihre Integration in den Arbeitsmarkt langfristig zu stabilisieren. Davon können auch EU-Arbeitnehmerinnen und -Arbeitnehmer profitieren.

Durch berufliche Weiterbildung soll es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ermöglicht werden, sich durch Erweiterungsqualifizierung breiter und flexibler aufzustellen und zusätzliche Berufsfelder zu erschließen. Die Agenturen für Arbeit und die Jobcenter können zusätzliche und ergänzende berufliche Qualifikationen fördern, um Eingliederungs- und Beschäftigungschancen zu erhöhen.

Man unterscheidet bei der beruflichen Weiterbildung zwischen

  • Fortbildung (Anpassung der Kenntnisse im erlernten Beruf),
  • Umschulung (berufliche Neuorientierung),
  • berufliche Aufstiegsfortbildung oder Zusatzqualifikation.

Die berufliche Weiterbildung ist grundsätzlich auch berufsbegleitend, also neben dem Job möglich.

EU-Bürgerinnen und -Bürger, die in Deutschland ihren Wohnsitz haben und den Status einer Arbeitnehmerin oder eines Arbeitnehmers besitzen, haben ebenso wie deutsche Staatsangehörige einen Anspruch auf Weiterbildungsberatung und Prüfung der Fördervoraussetzungen durch die Agenturen für Arbeit oder die Jobcenter. Der Anspruch auf eine Weiterbildungsberatung bezieht sich ebenfalls auf arbeitslos gemeldete Personen ohne Leistungsanspruch nach SGB III (Arbeitslosengeld I).

Ein wichtiger Teil der Weiterbildungsberatung ist die Prüfung der Notwendigkeit einer Förderung, die u.a. abhängig von der Arbeitsmarktlage des zu erlernenden Berufes ist. Ebenfalls geprüft wird der Vorrang der Vermittlung. Besteht die Möglichkeit einer dauerhaften Integration in den Arbeitsmarkt, z.B. durch Vermittlungsvorschläge seitens der Arbeitsvermittler, so sind diese auch unter dem wirtschaftlichen Aspekt vorrangig zu einer beruflichen Weiterbildung.

Die Weiterbildungsberatung muss zwingend vor der Erteilung eines Bildungsgutscheines und somit der direkten Förderzusage bei der Bundesagentur für Arbeit erfolgen. Der Träger und die Weiterbildungsmaßnahme müssen durch die Agentur für Arbeit zertifiziert sein.

Weitere Informationen

Zu verschiedenen Berufen und Qualifizierungsmaßnahmen finden Sie Informationen auf dem Portal BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit.

Auf dem Portal KURSNET der Bundesagentur für Arbeit finden Sie Informationen zu Bildungsangeboten/Kursen in ganz Deutschland, etwa um einen höheren beruflichen Abschluss zu erwerben oder die berufliche Qualifikation zu erweitern.