Auf der Homepage der EU-Gleichbehandlungsstelle gibt es seit Juni 2020 die neue Rubrik „Arbeitgeber“, um Unternehmen dabei zu unterstützen, Mitarbeiter/innen überall aus der Europäischen Union zu beschäftigen.
Diese Rubrik soll Arbeitgebern die Möglichkeit bieten, sich aktuell über die Schwerpunktthemen Personalsuche, Berufsanerkennung, Fördermöglichkeiten, Meldepflichten und sonstige Arbeitgeberthemen zu informieren.
Da alle Bürger/innen des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) einen direkten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt haben, finden Sie unter dem Themenpunkt Personalsuche zahlreiche Links zur Unterstützung Ihrer Bewerbersuche im europäischen Ausland. Zum EWR gehören alle EU-Mitgliedsstaaten plus Island, Norwegen und Liechtenstein.
Durch das Anwerben von Mitarbeiter/innen aus dem EWR werden Unternehmen immer öfter mit ausländischen Bildungs- und Berufsabschlüssen konfrontiert. Um diese Qualifikationen und Abschlüsse besser bewerten zu können, nutzen Sie die Informationen unter dem Schwerpunkt Berufsanerkennung. Unter der Rubrik Fördermöglichkeiten erhalten Sie Informationen über Fördermöglichkeiten zum Beispiel bei der Einstellung oder Weiterbildung von geringqualifizierten Mitarbeiter/innen.
Die richtige und zeitnahe Meldung bei den Sozialversicherungen ist gerade bei der Einstellung neuer Mitarbeiter/innen aus dem EU-Ausland besonders wichtig. Dabei unterstützten wir Sie mit Hinweisen unter dem Punkt Meldepflichten. Weitere Info-Punkte finden Sie bei weiteren Arbeitgeberpflichten.