Reform der Arbeitsbedingungen 

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Fleischindustrie  Reform der Arbeitsbedingungen 

Das Arbeitsschutzkontrollgesetz soll den Rahmen für gute Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie setzen. Kern ist das Verbot von Werkverträgen und Arbeitnehmerüberlassung für Unternehmen, deren Kerngeschäft das Schlachten oder die Fleischverarbeitung ist. Das Bundeskabinett hat den Gesetzesentwurf Ende Juli 2020 angenommen.

Nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales arbeiten etwa 200.000 Beschäftigte in der deutschen Fleischwirtschaft. Ausländische Arbeitskräfte spielen dabei eine große Rolle. Während die Fleischindustrie in Deutschland seit Jahren expandiert und ihre Rolle auf globaler Ebene verstärkt, ist die Kritik an den Arbeitsbedingungen – nicht nur in Deutschland – ein immer wiederkehrendes Thema. Die EU-Mitgliedstaaten Frankreich und Belgien hatten in der Vergangenheit sogar schon Beschwerde bei der Europäischen Kommission gegen die Preispolitik in der deutschen Fleischindustrie eingelegt. 

Die überdurchschnittlich hohe Zahl an Corona-Infektionen bei Beschäftigten in der Fleischverarbeitung in Deutschland hatte das Augenmerk der Medien in den vergangenen Monaten massiv auf die Arbeitsbedingungen in dieser Branche gelenkt. Die Politik reagierte: Das Bundeskabinett nahm im Mai 2020 mit dem „Arbeitsschutzprogramm für die Fleischwirtschaft“ zehn Eckpunkte an, die einen Veränderungsprozess in der Branche bewirken sollen. Im Fokus stehen dabei die Kontrolle der Arbeitsbedingungen, die Arbeitszeiterfassung, die Hygienestandards, die Arbeitsschutzvorschriften sowie die Anforderungen an Unterkünfte. 

Einer der wichtigsten Punkte ist das Verbot von Werkverträgen und Arbeitnehmerüberlassungen für Unternehmen, deren Kerngeschäft das Schlachten oder die Fleischverarbeitung ist. Dieses Verbot wird im Entwurf des Arbeitsschutzkontrollgesetzes umgesetzt, das das Bundeskabinett am 29. Juli 2020 angenommen hat und aktuell im Bundestag debattiert wird.

Die wichtigsten Inhalte des Arbeitsschutzkontrollgesetzes sind:

  • Durch das Verbot von Werkverträgen sollen klare Zuständigkeiten für Arbeitsverhältnisse auf Arbeitgeberseite geschaffen und die Abschiebung von Verantwortung für die Beschäftigten und deren Arbeits- und Gesundheitsschutz rechtlich unterbunden werden.
  • Die Unterbringungssituation von ausländischen Beschäftigten sowie ihre Kontrollierbarkeit soll verbessert werden. Arbeitgeber, die eine Unterkunft für ihre Beschäftigten stellen, sollen durch eine Änderung der Arbeitsstättenverordnung verpflichtet werden, eine bestimmte Ausstattung vorzuhalten und die Kapazitäten und Belegung der Unterkünfte vor Ort zu dokumentieren. Zuletzt waren Platzmangel, und schlechte hygienischen Zustände der Sammelunterkünfte als mögliche Infektionsbeschleuniger für die Beschäftigten in den Fokus der Medien geraten.
  • Die digitale Arbeitszeiterfassung durch die Arbeitgeber soll besser kontrolliert und die Bußgeldhöhe bei Verstößen erheblich erhöht werden. 
  • Die Überwachungsquote der Branche durch die Arbeitsschutzbehörden der Länder soll erhöht werden.
  • Eine unabhängige und umfassende Information und Beratung für die Beschäftigten soll durch „Faire Mobilität“ ebenso wie durch länderfinanzierte Projekte gewährleistet werden. 
  • Die Informationswege zwischen der Bundesregierung und den Herkunftsländern zu bestehenden Infektionen sollen mit dem Ziel verbessert werden, frühzeitig über eventuell bestehenden Risiken zu informieren.  

Am 05.10.2020 fand die öffentliche Anhörung zum Arbeitsschutzkontrollgesetz im Bundestag statt. Das Gesetz soll Ende Oktober beschlossen werden. 

Tarifvertrag 

Ende August hatten die Arbeitgeber der deutschen Fleischwirtschaft angekündigt, einen flächendeckenden Tarifvertrag für die Branche abschließen zu wollen. Bisher ist dieser jedoch noch nicht vorgelegt worden. Die zuständige Gewerkschaft NGG (Nahrung-Genuss-Gaststätten) hat angekündigt, einem Tarifvertrag nur unter Beibehaltung des Verbots von Werkvertrags- sowie Leiharbeit in der Branche zuzustimmen.