Was ist eigentlich das SDG?

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Antwort Direkt Was ist eigentlich das SDG?

Mit dem Single Digital Gateway (SDG) soll es ein einheitliches digitales Zugangstor zu den öffentlichen Verwaltungen in der Europäischen Union geben. Verwaltungsverfahren und -angebote sowie der Zugang zu Unterstützungsdiensten – unter anderem auch zur EU-Gleichbehandlungsstelle – wird in den EU-Mitgliedstaaten damit erleichtert.

Ziel des Single Digital Gateway (SDG) ist es, EU-Bürgerinnen und -Bürgern sowie Unternehmen die Möglichkeiten des EU-Binnenmarkts leichter zugänglich zu machen – etwa den Wohnsitz frei zu wählen und ungehindert einer Arbeit, Ausbildung oder unternehmerischen Tätigkeit in einem beliebigen EU-Mitgliedstaat nachzugehen. Das digitale Angebot der Verwaltungen in den EU-Mitgliedstaaten soll sukzessive ausgebaut und benutzerfreundlich ausgestaltet werden. Zu diesem Zweck wird das bestehende, von der EU-Kommission betriebene Informationsportal „Your Europe “ erweitert, modernisiert und zur zentralen Anlaufstelle für die Angebote und die Informationen der öffentlichen Verwaltungen aller EU-Mitgliedstaaten ausgebaut. Das Your-Europe-Portal wird mit den entsprechenden Internetauftritten der Mitgliedstaaten verlinkt. Zu Deutschland besteht die Verlinkung mit dem Verwaltungsportal des Bundes .

Welche Angebote soll es über das Your-Europe-Portal geben?

Über das SDG sollen EU-Bürgerinnen und -Bürgern sowie Unternehmen Zugang zu folgenden Diensten der öffentlichen Verwaltung der EU-Mitgliedstaaten erhalten:

  • Informationen in englischer Sprache zu Verwaltungsleistungen und wichtigen Rechtsvorschriften,
  • grenzüberschreitend verfügbare Online-Verfahren der Verwaltung,
  • Unterstützungsdienste und ihre Angebote.

Besser informiert sein: Von A wie „Arbeitssuche in einem anderen Mitgliedstaat“ über G wie „Gleichbehandlung„ bis Z wie „Zertifizierung, Gütezeichen“ – über das SDG finden EU-Bürgerinnen und -Bürger sowie Unternehmen Informationen zu vielen Verwaltungsleistungen und national geltenden Rechtsvorschriften, die für sie besonders wichtig sind, wenn sie innerhalb der EU leben, arbeiten, studieren oder unternehmerisch tätig sein wollen.

Behördengänge schnell und einfach digital erledigen: Die für EU-Bürgerinnen und -Bürger sowie Unternehmen wichtigsten Verwaltungsleistungen sollen in den EU-Mitgliedstaaten zunehmend auch über Online-Verfahren zugänglich sein. So soll etwa die Anmeldung eines Kraftfahrzeugs aus einem anderen EU-Mitgliedstaat am neuen Wohnsitz innerhalb der EU bequem von zuhause aus möglich sein. Der Gang zum Amt ist dann nicht mehr nötig. Über den Verbund des SDG werden digitale Optionen leichter auffindbar und besser nutzbar gemacht.

Unterstützungsdienste kontaktieren - Hilfe erhalten und Probleme lösen: Unterstützungsdienste informieren Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen zu bestimmten Problemstellungen. Sie bieten ferner in herausfordernden Situationen Hilfestellung an, etwa bei der Frage wie im individuellen Fall Berufsqualifikationen anerkannt werden können. Über den Assistance Service Finder auf dem Your-Europe-Portal können die Unterstützungsdienste der einzelnen Mitgliedstaaten gefunden werden.

In Deutschland gehören unter anderem dazu:

  • Netzwerk Einheitlicher Ansprechpartner,
  • Produktinfostellen,
  • Produktinformationsstellen für das Bauwesen,
  • Nationale Beratungszentrum für Berufsqualifikationen,
  • Nationale Kontaktstelle für die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung,
  • Kontaktstelle für Online-Streitbeilegung,
  • EU-PATIENTEN.DE,
  • EURES und
  • SOLVIT Deutschland.

Auch die EU-Gleichbehandlungsstelle ist hier seit Kurzem aufgeführt.