Wer wird wann geimpft? Informationen zur Impfstrategie

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Corona Wer wird wann geimpft? Informationen zur Impfstrategie

Sie ebnet den Weg aus der Pandemie: die Corona-Schutzimpfung. Am 27. Dezember 2020 begannen in Deutschland die ersten Impfungen gegen Covid-19. Aufgrund der begrenzten Impfstoffverfügbarkeit kann die Impfung jedoch zunächst nur bestimmten Personengruppen angeboten werden. 

Wer kann jetzt geimpft werden?

Die ersten Impfstoffe gegen Covid-19 sind in Deutschland zugelassen. Doch bis ausreichend Impfdosen für alle verfügbar sind, wird noch Zeit vergehen. Aus diesem Grund ist es notwendig, die Verteilung des Impfstoffes zu staffeln und mit denen zu beginnen, die am stärksten gefährdet sind. Die Ständige Impfkommission beim Robert-Koch-Institut (STIKO) empfiehlt deshalb, die besonders gefährdete Gruppe der Bewohnerinnen und Bewohner von Senioren-und Altenpflegeheimen vorrangig zu impfen. Ebenfalls mit hoher Priorität sind Menschen die das 80. Lebensjahr vollendet haben oder Personal in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen, das einem hohen Ansteckungsrisiko ausgesetzt ist, zu impfen. Ihnen folgen Menschen mit einem hohen Risiko für schwere oder tödliche Verläufe einer Covid-19 Erkrankung. Neben diesen Menschen erhalten auch Personen, die einem erhöhten Risiko der Ansteckung durch ihre Arbeit ausgesetzt, einen priorisierten Zugang zur Impfung. Die Reihenfolge der Impfungen ist in der Coronavirus-Impfverordnung festgelegt. Mittelfristig ist das Ziel, allen Menschen einen Zugang zu einer Impfung gegen Covid-19 anbieten zu können. 

Achtung: Die Coronavirus-Impfverordnung wird aktuell überarbeitet. Die aktuell geltende und auch zukünftige Fassung der Coronavirus-Impfverordnung stellt das Bundesgesundheitsministerium hier zur Verfügung.

Einen grundsätzlichen Anspruch auf eine Impfung haben alle, die in Deutschland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort haben oder in Deutschland krankenversichert sind. Auch wenn Sie in der Pflege oder Betreuung arbeiten, aber nicht hier wohnen, können Sie einen Anspruch haben. Veränderungen oder Erweiterungen ergeben sich hier möglicherweise durch die aktuelle Überarbeitung der Coronavirus-Impfverordnung. Dazu informieren Sie sich bitte beim Bundesgesundheitsministerium

Hinweis: Aktuell ist vorgesehen, Personen mit prekären Arbeits- und/oder Lebensbedingungen (z.B. Beschäftigte in der fleischverarbeitenden Industrie oder Verteilzentren von Paketdiensten, Saisonarbeiter/innen) eine erhöhte Priorität beim Zugang zur Impfung einzuräumen (§ 4 der Coronavirus-Impfverordnung1). Daran wird sich aller Voraussicht nach auch in der überarbeiteten Fassung der Impfverordnung nichts ändern.

Wo kann ich mich impfen lassen?

Die Corona-Schutzimpfung wird zunächst zentral über Impfzentren erfolgen, die von den Bundesländern eingerichtet wurden. Außerdem gibt es mobile Impfteams, die zum Beispiel Altenpflegeheime aufsuchen. Die Impfberechtigten werden in den Bundesländern entweder per Brief oder über die Öffentlichkeitsarbeit und regionale Presse informiert. Wie die Impftermine vergeben werden, regelt jedes Bundesland für sich. In den meisten Bundesländern wird der Termin entweder telefonisch über eine Hotline oder auch mit Hilfe einer Online-Plattform vereinbart. Geplant ist, dass die Impfung später auch bei dem/der Hausarzt/ärztin erhalten werden kann. Im Zweifel lassen Sie sich von Ihrem/Ihrer Hausarzt/ärztin beraten. 

Wie läuft die Impfung ab? 

Zum vereinbarten Impftermin finden Sie sich bitte mit Ausweis, Terminbestätigung, Impfpass und gegebenenfalls Nachweisen, z.B. ärztliches Zeugnis oder Arbeitgeberbescheinigung, in Ihrem Impfzentrum ein. Die Nachweise können erforderlich sein, falls Sie etwa aufgrund einer Vorerkrankung oder bestimmter Tätigkeiten die Priorisierung bei der Impfstoff-Verteilung belegen müssen (siehe Übersicht zu den Stufen am Ende). Falls Sie wichtige Unterlagen wie einen Herzpass, einen Diabetikerausweis oder eine Medikamentenliste besitzen, bringen Sie diese bitte ebenfalls mit. Nach Prüfung Ihrer Impfberechtigung und einer ärztlichen Aufklärung werden Sie von qualifiziertem Personal geimpft. Bitte versäumen Sie danach nicht Ihren Folgetermin, der zwingend für einen maximalen Impfschutz erforderlich ist.

Kann ich nach der Impfung auf die Abstandsregeln und Maske verzichten? 

Der maximale Impfschutz greift circa zwei bis drei Wochen nach der zweiten Impfung – und auch danach sind Sie weiterhin aufgefordert, die AHA-Regelungen zu Abstand, Hygiene und Alltagsmaske einzuhalten. Trotz Immunität können Sie möglicherweise noch Überträger/in des Virus sein – die Regelungen gelten vorerst also weiterhin, zum Schutz aller.

Weitere Informationen

Die offizielle Überblickseite des Bundesgesundheitsministeriums informiert rund um Schutzmaßnahmen und die Corona-Schutzimpfung und bietet zahlreiche Dokumente und Materialien auch in mehreren Sprachen (Englisch, Türkisch, Russisch): www.corona-schutzimpfung.de


Weitere aktuelle Hinweise und Fachinformationen bieten folgende Behörden und Institute an: 

Informationen zur Corona-Schutzimpfung erhalten Sie außerdem über die bundeseinheitliche, kostenfreie Telefonhotline 116 117.
 

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Offizielles Logo der Impfschutzkampagne

Foto: Bundesministerium für Gesundheit

1 Ausführungen dazu im Epidemiologisches Bulletin 02/2021 , Robert Koch Institut, S. 46