Die Gleichbehandlungsstelle EU-Arbeitnehmer

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Innerhalb der Europäischen Union (EU) genießen die Bürgerinnen und Bürger das Recht auf Arbeitnehmerfreizügigkeit und haben damit die Möglichkeit, in einem anderen Land zu leben und zu arbeiten.

In den vergangenen Jahren ist die Einwanderung aus den Mitgliedstaaten der EU nach Deutschland kontinuierlich angestiegen. In den meisten Fällen verläuft die EU-Binnenmigration problemlos.

Oft aber kennen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus anderen EU-Mitgliedstaaten ihre Rechte nicht. Sie sind mit Formen direkter und indirekter Diskriminierung konfrontiert. Sie werden zum Beispiel um ihren gerechten Lohn betrogen, ihre Beschäftigungsnachweise werden nicht anerkannt oder sie leben unter unwürdigen Wohnbedingungen.

Daher hat die EU im Jahr 2014 die Richtlinie zur Durchsetzung der Arbeitnehmerfreizügigkeit (2014/54/EU) verabschiedet. Sie verpflichtet alle Mitgliedstaaten, Stellen zur Förderung der Gleichbehandlung einzurichten.

Am 21. Mai 2016 hat die „Gleichbehandlungsstelle EU-Arbeitnehmer“ im Arbeitsstab der Beauftragten für Migration, Flüchtlinge und Integration ihre Arbeit aufgenommen. Wir stellen EU-Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern – unabhängig ob in befristeter oder unbefristeter Beschäftigung, Saisonarbeit oder in Beschäftigung als Grenzgänger – sowie deren Familienangehörigen aktuelle und gut verständlich Informationen über ihre Rechte in mehreren EU-Sprachen bereit und wir helfen ihnen eine unabhängige rechtliche Beratung zu finden.

Wir fördern zudem die Kooperation und den Informationsaustausch innerhalb der bestehenden Beratungsstrukturen in Deutschland und verstehen uns als Ansprechpartner für alle Akteure, die im Kontext der EU-Arbeitnehmermobilität tätig sind.

Weiterhin beauftragen und veröffentlichen wir unabhängige Studien und Berichte zur Entwicklung der Arbeitnehmerfreizügigkeit in Deutschland und zu den Hindernissen für EU-Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.