Wie funktioniert die digitale Einreiseanmeldung?

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Corona Wie funktioniert die digitale Einreiseanmeldung?

Seit November 2020 müssen sich Reisende vor ihrer Einreise nach Deutschland online registrieren, wenn sie sich innerhalb der letzten zehn Tage in einem Risikogebiet aufgehalten haben. Diese Form der Einreiseanmeldung ersetzt die bisherige Erfassung und Verarbeitung der Daten in Papierform („Aussteigekarte“) und dient der Quarantäneüberwachung der Gesundheitsämter. 

Die digitale Einreiseanmeldung ist – abgesehen von einigen Ausnahmefällen – von allen einreisenden Personen durchzuführen, die sich in den letzten zehn Ta-gen vor Einreise in Deutschland in einem Risikogebiet (bzw. Hochinzidenz- oder Virusvarianten-Gebiet) aufgehalten haben. Ein Risikogebiet ist ein Staat oder eine Region außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, für den oder die zum Zeitpunkt der Einreise nach Deutschland ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht. 

Hinweis: Das Robert Koch-Institut veröffentlicht eine fortlaufend aktualisierte Liste der Risiko-, Hochinzidenz- und Virusvariantengebiete. Nähere Erläuterungen zur Definition und Unterscheidung der unterschiedlichen Gebiete finden Sie zudem auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums.

Hintergrund der digitalen Erfassung sind die komplexen Herausforderungen für die Gesundheitsämter bei der Quarantäneüberwachung von Einreisenden aus den oben genannten Gebieten. Diese sind in der Regel verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in ihre eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben sowie sich für einen Zeitraum von zehn Tagen (bzw. 14 Tagen nach Aufenthalt in Virusvarianten-Gebieten) nach ihrer Einreise ständig dort aufzuhalten (Quarantäne). Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro verfolgt werden. 

Hinweis: Die Umsetzung der Quarantäneregelungen erfolgt durch Rechtsverord-nungen der jeweiligen Bundesländer. Zu beachten sind mögliche Ausnahmerege-lungen zur Quarantänepflicht nach dem Recht des jeweiligen Bundeslandes (ins-besondere für Durchreisende und Grenzpendler). Eine Übersicht der Einreise-Quarantäne-Verordnungen der jeweiligen Bundesländer finden Sie hier.

Ausnahmefälle 

Ausnahmen zur Verpflichtung einer Einreiseanmeldung gelten für Personen,

  • die lediglich durch ein Risikogebiet durchgereist sind und dort kein Zwi-schenaufenthalt hatten,
  • die nur zur Durchreise in die Bundesrepublik Deutschland einreisen und die Bundesrepublik Deutschland auf schnellstem Weg wieder verlassen,
  • die sich im Rahmen des Grenzverkehrs mit Nachbarstaaten weniger als 24 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder nur für bis zu 24 Stunden in die Bundesrepublik Deutschland einreisen,
  • die beruflich bedingt in die Bundesrepublik Deutschland einreisen, um grenzüberschreitend Personen, Waren oder Güter auf der Straße, der Schiene, per Schiff oder per Flugzeug zu transportieren.

Achtung: Die Ausnahme zu Beschäftigten im grenzüberschreitenden Personen-, Waren- und Güterverkehr gilt nicht für Einreisende aus Hochinzidenzgebieten. 

  • Personen, die als Teil von offiziellen Delegationen über das Regierungsterminal des Flughafens Berlin Brandenburg oder über den Flughafen Köln/Bonn nach Deutschland zurückreisen und sich weniger als 72 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben.

Achtung: Alle Ausnahmen gelten nicht für Einreisende aus Virusvarianten-Gebieten. Für diesen Personenkreis ist eine digitale Einreiseanmeldung stets verpflichtend.  

Hinweis: Auch Grenzpendler und -gänger in Bayern oder in Sachsen sind aktuell von der Pflicht der Einreiseanmeldung nicht befreit, wenn sie sich länger als 24 Stunden im Nachbarland aufgehalten haben.

Wie genau funktioniert die digitale Einreiseanmeldung für Einreisende? 

Die Anmeldung ist vor der Abreise vorzunehmen. Zur Anmeldung besuchen die Einreisenden die Website www.einreiseanmeldung.de und geben dort an, in welchen Ländern sie sich während der letzten zehn Tage aufgehalten haben. Bei dem jeweiligen Risikogebiet wird die einreisende Person zunächst über die geltenden Test- und Quarantänepflichten informiert und dazu aufgefordert, Angaben zur Person und zur Reise zu machen (z.B. Transportmittel, geplante Aufenthaltsorte etc.) Nach vollständiger Angabe aller notwendigen Informationen erhält sie eine PDF-Datei als Bestätigung, welche bei der Einreise mitzuführen ist. Die Vorlage der Bestätigung über die erfolgte digitale Einreiseanmeldung (oder einer vollständig ausgefüllten Ersatzmitteilung in Ausnahmefällen) ist Voraussetzung für die Beförderung per Flugzeug, Schiff, Zug oder Bus. Die Bestätigung kann auch durch die Bundespolizei im Rahmen einer Einreisekontrolle kontrolliert werden (z.B. bei Einreise auf dem Landweg).

Hinweis: Hat sich die reisende Person in den letzten zehn Tagen nicht in einem Risikogebiet aufgehalten, wird der Prozess der Anmeldung vorzeitig beendet und keine Bestätigung ausgestellt.

Sollte es in Ausnahmefällen (z.B. aufgrund mangelnder technischer Ausstattung oder wegen eines technischen Problems mit der Website) nicht möglich sein, eine digitale Einreiseanmeldung durchzuführen, ist stattdessen eine sogenannte Ersatzmitteilung in Papierform vorzunehmen. 
Die erhobenen Daten der Einreisenden werden anhand des angegebenen Aufenthaltsortes in Deutschland automatisch der zuständigen Behörde (in der Regel ist das das Gesundheitsamt) zugeordnet und nur diesem zugänglich gemacht. Die Datenübertragung erfolgt verschlüsselt, 14 Tage nach Einreise werden die Daten automatisch gelöscht.

Weitere Informationen

In unserer Homepagerubrik „Informationen zu Corona“ können Sie unter „Einreisen und Ausreisen “ alle wichtigen Informationen in insgesamt 11 EU-Sprachen abrufen. 

Das Bundesgesundheitsministerium stellt ein Merkblatt zu „Regelungen für nach Deutschland Einreisende im Zusammenhang mit Coronavirus“ sowie das Formular der Ersatzmitteilung in den EU-Sprachen Bulgarisch, Englisch, Französisch, Italienisch, Kroatisch, Litauisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Spanisch, Tschechisch und Ungarisch zur Verfügung.