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Neu in 2023 Änderungen für BürgerInnen im Überblick

Aus Hartz IV wird das Bürgergeld, Rente und Kindergeld steigen, die Maskenpflicht im öffentlichen Nah- und Fernverkehr wurde aufgehoben. In diesem Jahr stehen zahlreiche Änderungen für die Bürgerinnen und Bürger an.


Arbeit, Soziales und Rente

Bürgergeld löst Hartz IV ab

Die Grundsicherung für Arbeitssuchende – umgangssprachlich bislang auch Hartz IV genannt – wurde reformiert. Seit dem 01. Januar 2023 ist die neue Grundsicherung für Langzeitarbeitslose - das so genannte Bürgergeld - in Kraft. Hinter dem neuen Namen steckt auch inhaltlich ein grundlegend neuer Ansatz. Statt dem Vorrang der Vermittlung in zumutbare Beschäftigung, sollen sich Leistungsbezieher/innen mit dem Bürgergeld zukünftig stärker auf Qualifizierung, Weiterbildung und Arbeitssuche konzentrieren können. Auch die finanzielle Unterstützung erhöht sich: Seit Jahresanfang erhalten alleinstehende Erwachsene 502 Euro – das sind 53 Euro mehr als bisher. Weitere Infos zum Bürgergeld finden Sie hier .

Neuregelungen in der Sozialhilfe

Analog zum Bürgergeld gelten auch in der Sozialhilfe nach dem zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) und für die ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) neue Regelbedarfe. Hier finden Sie alle relevanten Details.

Erleichterter Zugang zum Kurzarbeitergeld verlängert

Der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld wurde noch einmal um sechs Monate verlängert. Er gilt nun bis 30. Juni 2023.

Ausweitung und Erhöhung des Wohngelds

Das Wohngeld steigt um durchschnittlich 190 Euro auf 370 Euro monatlich. Zudem sind ab Januar deutlich mehr Haushalte berechtigt, den staatlichen Mietzuschuss zu beantragen. Zu den bisher 600.000 Wohngeld-Haushalten sollen bis zu 1,4 Millionen weitere dazukommen. Wohngeld können Haushalte beantragen, die zwar keine Sozialleistungen beziehen, trotzdem aber über ein geringes Einkommen verfügen. Mehr Informationen zum Wohngeld finden Sie hier .

Hinzuverdienstgrenze bei Frührenten entfällt

Die sogenannte Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten entfällt. Damit können Frührentner beliebig viel hinzuverdienen, ohne dass ihnen die Rente gekürzt wird. Bei Erwerbsminderungsrenten wurden die Grenzen für den Hinzuverdienst angehoben. Ausführliche Infos finden Sie hier .

Höhere Verdienstgrenze bei Midi-Jobs

Bei den sogenannten Midi-Jobs steigt die Verdienstgrenze ab Januar 2023 von 1.600 Euro auf 2000 Euro. Bis zu dieser Grenze gilt, dass Beschäftigte geringere Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen. Bereits seit Oktober 2022 erstreckte sich der Übergangsbereich auf Einkünfte zwischen 520,01 Euro und 1.600 Euro statt wie zuvor 1.300 Euro monatlich.

Beitrag zur Arbeitslosenversicherung steigt

Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung steigt 2023 um 0,2 Prozentpunkte auf 2,6 Prozent. Der Beitrag wurde 2019/2020 in zwei Schritten auf 2,4 Prozent gesenkt - schon damals war aber vorgesehen, dass er Anfang 2023 wieder angehoben wird. Der Beitrag wird paritätisch, also je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer getragen.

Familie und Kinder

Kindergeld und Kinderzuschlag werden erhöht

Das Kindergeld wurde zum 01. Januar auf einheitlich 250 Euro pro Monat und Kind erhöht. Das bedeutet für das erste und zweite Kind ein Plus von 31 Euro und für das dritte Kind ein Plus von 25 Euro im Monat. Familien mit niedrigem Einkommen werden zusätzlich durch die Erhöhung des Kinderzuschlags entlastet. Der Kinderzuschlag ist eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für erwerbstätige Eltern, deren Einkommen nicht oder nur knapp reicht, den gesamten Bedarf der Familie zu bestreiten. Um die zusätzlichen Belastungen aufgrund der Inflation abzumildern, wurde der Höchstbetrag des Kinderzuschlages ab dem 1. Januar 2023 auf 250 Euro monatlich angehoben. Weitere Informationen zur Beantragung des Kinderzuschlags finden Sie hier .

Mindestunterhalt für Kinder angehoben

Seit Jahresbeginn gilt ein höherer Mindestunterhalt für Kinder. Für Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres erhöht sich der Mindestunterhalt von 396 auf 437 Euro, für Kinder vom siebten bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahrs von 455 auf 502 Euro und für minderjährige Kinder vom 13. Lebensjahr von 533 auf 588 Euro. Mehr dazu lesen Sie hier .

Finanzen und Steuern

Höherer Grundfreibetrag bei Einkommensteuer

Der steuerliche Grundfreibetrag - also das Einkommen, bis zu dem keine Steuer gezahlt werden muss - steigt um 561 Euro auf 10.908 Euro. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent ist 2023 erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 62.810 Euro fällig (zuvor: 58.597 Euro).

Homeoffice-Pauschale erhöht

Ab 2023 können an bis zu 210 statt bisher 120 Homeoffice-Tagen ein pauschaler Werbungskostenabzug bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden. Pro Heimarbeitstag können nun 6 Euro (vorher 5 Euro) angesetzt werden. Künftig können also statt 600 insgesamt bis zu 1.260 Euro Homeoffice-Pauschale bei der Steuererklärung angesetzt werden.

Sparerpauschbetrag

Die Steuerfreibeträge für Einkünfte aus Kapitalvermögen werden erhöht - für Einzelpersonen von 801 Euro auf 1.000 Euro und für Paare, die zusammen veranlagt werden, von 1.602 Euro auf 2.000 Euro.

Höherer Kinderfreibetrag

Der Kinderfreibetrag wurde um 404 Euro auf nun 8.952 Euro erhöht. Im Jahr 2024 soll der Kinderfreibetrag dann noch einmal auf 9.312 Euro steigen.

Gesundheit und Pflege

Krankenkassenbeiträge steigen

Die Krankenkassenbeiträge - momentan im Schnitt bei 15,9 Prozent - werden um voraussichtlich 0,3 Punkte auf durchschnittlich 16,2 Prozent angehoben.

Digitale AU-Bescheinigung

Gesetzlich krankenversicherte Beschäftigte, die krank werden, müssen dem Arbeitgeber ab Januar 2023 keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform mehr vorlegen. Diese Daten übermitteln die Krankenkassen nun direkt auf digitalem Wege. Bei Privatversicherten hat die bisherige Regelung Bestand. Damit kommt es zu einer grundlegenden Vereinfachung der Krankmeldung.

Energie und Verkehr

Maskenpflicht im Nah- und Fernverkehr aufgehoben

Vor dem Hintergrund der schwächer werdenden Pandemielage wurde die Maskenpflicht im Nah- und Fernverkehr aufgehoben. Seit dem 2. Februar ist die Maske damit bundesweit in Bussen und Bahnen keine Pflicht mehr.

Strom- und Gaspreisbremse

Mit der geplanten Preisbremse können viele Gas- und Stromkunden ab März mit einer Entlastung rechnen. Gaskunden sollen für 80 Prozent ihres Vorjahresverbrauchs einen Bruttopreis von 12 Cent pro Kilowattstunde garantiert bekommen, für Fernwärme 9,5 Cent. Beim Strom sind 40 Cent je Kilowattstunde vorgesehen. Die Vergünstigungen sollen nach dem Start rückwirkend auch für Januar und Februar ausgezahlt werden.

Das Deutschlandticket für den ÖPNV kommt

Ab dem 1. Mai 2023 Jahr soll das Nachfolgemodell des 9-Euro-Tickets an den Start gehen. Bund und Länder, die das Ticket paritätisch finanzieren werden, haben sich Ende 2022 auf die Eckpunkte geeignet. Demnach soll der Einführungspreis des Tickets bei 49 Euro liegen, es soll bundesweit im öffentlichen ÖPNV gültig sein und im digitalen, monatlich kündbaren Abo verfügbar sein. Antworten auf die wichtigsten Fragen gibt es hier .

Migration – Asyl

Mehr Chancen für gut integrierte Geflüchtete

Seit dem 31. Dezember 2022 ist das Gesetz zum Chancen-Aufenthaltsrecht in Kraft. Langjährig geduldete Ausländer sollen künftig mehr Chancen zum Erhalt eines Bleiberechts in Deutschland bekommen. Die bisherige Praxis der so genannten Kettenduldungen wird damit beendet. Ausführliche Informationen zu den Inhalten und den Voraussetzungen zur Beantragung des Chancen-Aufenthaltsrechts erhalten Sie hier .

Weitere Informationen

Wenn Sie weiterhin auf dem Laufenden bleiben wollen, empfehlen wir Ihnen den Newsletter „Verbraucherschutz aktuell “ der Bundesregierung. Hier finden Sie jeden Monat eine aktuelle Auflistung der gesetzlichen Neuregelungen inkl. Kurzbeschreibung und weiterführender Links. Hier gelangen Sie direkt zum Anmeldeformular.

Auf der Seite der Verbraucherzentrale finden Sie eine umfassende Zusammenstellung zu den neuen Gesetzen und Regelungen, die in 2023 für Verbraucherinnen und Verbraucher relevant werden. Über die Rubrik Aktuelle Meldungen informiert die Verbraucherzentrale zeitnah über das ganze Jahr regelmäßig zu Neuregelungen und rechtlichen Änderungen.