Im September 2024 hat die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) dem Bundestag den Fünften Gemeinsamen Bericht unter dem Titel „Diskriminierung in Deutschland – Erkenntnisse und Empfehlungen“ vorgelegt. Dieser Bericht dokumentiert u.a. erstmals systematisch die Diskriminierungserfahrungen von EU-Arbeitnehmerinnen und -Arbeitnehmern in Deutschland.
Der Fünfte Gemeinsame Bericht zur Diskriminierung in Deutschland wurde von der ADS in Zusammenarbeit mit sieben Beauftragten der Bundesregierung und des Bundestags erstellt. Dazu zählt unter anderem die Beauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration, zugleich Beauftragte für Antirassismus, in deren Stab auch die Gleichbehandlungsstelle EU-Arbeitnehmer (EU-GS) angesiedelt ist. Der Bericht beleuchtet wichtige Entwicklungen in der Antidiskriminierungspolitik und im Antidiskriminierungsrecht und bietet einen Überblick über die Beratungspraxis in Deutschland. Er beschreibt Diskriminierungserfahrungen in verschiedenen Lebensbereichen und zeigt Lücken im gesetzlichen Schutz auf, auch über den Geltungsbereich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) hinaus. Darauf basierend formuliert der Bericht Empfehlungen zur Verhinderung und Beseitigung von Diskriminierung für unterschiedliche Akteure.
Ein zentrales Kapitel (4.4.3) befasst sich mit der Arbeit der EU-GS. Es zeigt, dass die EU-GS zahlreiche Anfragen von EU-Bürgerinnen und -Bürgern erhält, die im Arbeitsleben in Deutschland Diskriminierung erfahren. In den Beratungsstellen sind diese Fälle längst bekannt: EU-Arbeitnehmerinnen und -nehmern, denen das Recht auf Gleichbehandlung verwehrt wird oder deren Arbeits- und Unterkunftsumstände so ausgenutzt werden, dass sie während ihrer Beschäftigung in Deutschland ausgebeutet werden. Dabei haben sie durch den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) das Recht auf Gleichbehandlung am Arbeitsplatz, bei der Bezahlung und beim Zugang zu Gesundheitsversorgung und zu Familienleistungen.
Die für EU-Arbeitnehmerinnen und -Arbeitnehmer wichtigsten Empfehlungen beziehen sich auf die Diskriminierung am Arbeitsplatz, auf den Zugang zu Wohnraum und die Gesundheitsversorgung. Dabei fordert der Bericht insbesondere eine Novellierung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), um die bestehenden Schutzlücken zu schließen.
Auf der Seite Diskriminierung in Deutschland 2021-2023 finden Sie eine Zusammenstellung der wichtigsten Fakten, Erkenntnisse und Empfehlungen aus dem Fünften Gemeinsamen Bericht der Bundesbeauftragten.
Welche Möglichkeiten bieten sich in Diskriminierungsfällen?
Es gibt mehrere Anlaufstellen, die rechtliche und praktische Unterstützung bieten, um gegen Diskriminierung vorzugehen und die sowohl Betroffene als auch Beraterinnen und Berater nutzen können: