Seit den 60er Jahren operiert die Arbeitsabteilung der spanischen Botschaft als Vertretung des spanischen Arbeitsministeriums in Deutschland. Das Beratungs- und Informationsangebot umfasst arbeitsmarkt- und sozialbezogene Themen in Deutschland und Spanien.
In Deutschland leben nach Angaben des Statistischen Bundesamtes etwa 200.000 spanische Staatsbürger/-innen. Einige davon sind Gastarbeiter, die in den 60er und 70er Jahren gekommen sind, und deren Nachkommen. Andere sind im Zuge der Wirtschaftskrise hinzugekommen. Rund 87.000 Spanier/-innen sind aktuell auf dem deutschen Arbeitsmarkt aktiv.
In der spanischen Botschaft gibt es seit den 1960er Jahren auf Grundlage des Anwerbeabkommens zwischen Deutschland und Spanien eine Arbeitsabteilung als Vertretung des spanischen Arbeitsministeriums. Die Hauptaufgabe dieser Abteilung für Arbeit, Migration und Sozialversicherung (Consejería de Trabajo, Migraciones y Seguridad Social - kurz Consejería) besteht darin, Spanier/-innen in Deutschland in Fragen der Beschäftigung und Sozialversicherung zu unterstützen, einschließlich Beratung für diejenigen, die eine Rückkehr nach Spanien erwägen.
Die Consejería betreibt in Deutschland fünf Beratungsstellen (Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg und München) und ist in Polen mit einer Beratungsstelle in Warschau vertreten. Alle im Folgenden kurz skizzierten Dienstleistungen werden kostenfrei angeboten.
Das zweisprachige Beratungsangebot umfasst Auskunft und Beratung zu arbeitsmarkt- und sozialbezogenen Themen in Deutschland und Spanien. Angesprochen werden etwa erforderliche Behördengänge, Zugang zu Deutschkursen, Hilfe bei der Arbeitssuche, der Existenzgründung bis hin zu Arbeitnehmerrechten, Anerkennung von Abschlüssen und Gesundheitsversorgung. Das Beratungsangebot auf Deutsch richtet sich vor allem an deutschsprachige Arbeitnehmer/-innen, die mit dem spanischen Arbeitsmarkt in Verbindung waren oder sind.
Die Consejería arbeitet auch mit anderen Institutionen und Vereinen zusammen, insbesondere mit Migrantenorganisationen, mit denen sie regelmäßig und in verschiedenen Städten Netzwerktreffen organisiert. Ein Beispiel dafür ist das Netzwerkformat „La Mesa de Berlin“, das 2014 gegründet wurde und sich zweimal im Jahr trifft. Hierüber entstehen weitere Angebote wie Workshops und Webinare zu bestimmten Themen (z.B. die Webinar-Reihe für in Deutschland lebende Spanier/-innen in Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit über Orientierung, Qualifizierung und Integration in den deutschen Arbeitsmarkt) oder sowie gemeinsam konzipierte Informationsmaterialien (siehe dazu weiter unten „Publikationen“).
Viele traditionelle spanische Vereine der ersten Generation sind noch aktiv. Einige von ihnen haben sich aufgrund der erhöhten Zuwanderung von jungen Spanier/-innen nach der spanischen Wirtschaftskrise an die neue Situation angepasst und bieten neue Dienstleistungen (z.B. Beratung oder Information zur Arbeitsmarktintegration, zu Familienleistungen oder Unterstützung beim Bewerbungsprozess in Deutschland.) an. Die Consejería unterstützt diese Vereine und verwaltet die Förderprogramme, die das Migrationsministerium für die spanische Gemeinschaft im Ausland zur Verfügung stellt.
Neben persönlicher Beratung in den Beratungsstellen (siehe Kontaktdaten) ist die Consejería durch ihre (gerade überarbeitete) Website im Internet präsent. Die Website bietet zahlreiche Informationen zu den genannten Themenbereichen.
Als Ergänzung zu den Veröffentlichungen der Consejería ist insbesondere das zweisprachige Handbuch Perspektive Deutschland/Perspectiva Alemania besonders hervorzuheben. Es aus der Zusammenarbeit zwischen der spanischen Arbeitsverwaltung (SEPE) und der Bundesagentur für Arbeit entstanden ist.
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