Arbeitsdefinition Rassismus für die Verwaltung vorgestellt 

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Antirassismus Arbeitsdefinition Rassismus für die Verwaltung vorgestellt 

Die Arbeitsdefinition von Rassismus soll eine wichtige Grundlage für das Verwaltungshandeln in Bund, Ländern und Kommunen bieten. Vorgestellt wurde sie am 11. März 2025 vom Expert/innenrat Antirassismus. Ziel ist es, das Bewusstsein für die verschiedenen Erscheinungsformen von Rassismus zu schärfen und konkrete Handlungsansätze für diskriminierungssensible Strukturen in der öffentlichen Verwaltung zu schaffen.

Die erste Beauftragte der Bundesregierung für Antirassismus, Staatsministerin Reem Alabali-Radovan hat den Rat am 19. Juni 2023 einberufen. Daran beteiligt waren Expert/innen aus Wissenschaft, Praxis und Verwaltung. Mit der Arbeitsdefinition wird auch den Empfehlungen von Organen der Europäischen Union und der Vereinten Nationen wie der EU-Kommission und dem UN-Antirassismusausschuss (CERD) begegnet. Wiederholt wurde darauf verwiesen, dass die Mitgliedsstaaten ein fundiertes Verständnis von strukturellem Rassismus entwickeln und auf dessen Grundlage konkrete Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus erarbeiten sollten. Die Arbeitsdefinition ist daher nicht nur ein Schritt auf nationaler Ebene, sondern auch ein wichtiger Beitrag zur Umsetzung europäischer und internationaler Empfehlungen.

Rassismus in der Verwaltung erkennen 

Rassismus gehört zum Alltag vieler Menschen in Deutschland – sei es in Form offener Anfeindungen, Benachteiligungen und Ausgrenzungen oder in weniger sichtbaren, auch strukturellen Mechanismen. Oft bleiben diese unbewusst und unbeabsichtigt und sind für Betroffene zudem schwer nachzuweisen. Die Arbeitsdefinition macht deutlich: Rassismus äußert sich nicht nur individuell, sondern kann auch (unintendiert) in institutionellen Routinen, Abläufen und Entscheidungspraxen verankert sein. Er kann an äußerlichen Merkmalen wie der Hautfarbe anknüpfen, aber ebenso an zugeschriebenen kulturellen oder religiösen Zugehörigkeiten.

Mit ihrer klaren, differenzierten Sprache bietet die Definition eine Grundlage, um Rassismus zu erkennen, zu benennen und zu bekämpfen. Sie ist ein Angebot an Verwaltungen aller Ebenen, ihre eigenen Strukturen kritisch zu hinterfragen und sich weiterzuentwickeln und damit weiter zu professionalisieren.

Verwaltung mit Verantwortung

Die Verwaltung trägt besondere Verantwortung – ganz gleich ob im Bund, den Ländern oder den Kommunen. Wer öffentliche Strukturen gestaltet, muss sicherstellen, dass sie für alle gleichermaßen zugänglich sind und sowohl ihre internen Prozesse als auch ihre Dienstleistungen nach außen diskriminierungsfrei gestalten. Ein gemeinsames Verständnis von Rassismus ist dafür eine unverzichtbare Grundlage.

Rassismus verletzt die Menschenwürde, grenzt aus, spaltet und ist unvereinbar mit dem grundgesetzlich verankerten Gebot der Gleichheit. Der Staat und seine Institutionen stehen hier in einer besonderen Pflicht. Ein gemeinsames Verständnis von Rassismus ist für die Verwaltung eine wichtige Grundlage: Nur wenn Rassismus in seinen verschiedenen Facetten und Erscheinungsformen erkannt und anerkannt wird, kann er nachhaltig bekämpft und abgebaut werden. Nicht zuletzt wird damit das Vertrauen in staatliche Institutionen und die wehrhafte Demokratie als solche gefestigt. Die Arbeitsdefinition bietet ein wichtiges Werkzeug, um nachhaltig Strukturen zu schaffen und Maßnahmen zu entwickeln, die den Kampf gegen Rassismus langfristig stärken. 

Die 60 deutschen Mitgliedsstädte der Europäischen Städtekoalition gegen Rassismus (ECCAR) unterstreichen mit Nachdruck diesen Bedarf. Denn gerade in Städten ist Vielfalt gelebte Realität – trotzdem erleben Menschen Rassismus.

Die vollständige Arbeitsdefinition und Handlungsempfehlungen des Expert/innenrats finden Sie hier: 
www.integrationsbeauftragte.de/rassismusdefinition