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Leistungen rund um Schwangerschaft und frühe Elternschaft

In Deutschland erhalten Sie finanzielle Unterstützung zur Geburt und Betreuung Ihres Kindes. Sie haben auch Anspruch auf Élternzeit zur Betreuung in den ersten Lebensjahren.

Leistungen während und nach der Schwangerschaft

Für (werdende) Mütter, die in Deutschland arbeiten, gilt das Mutterschutzgesetz (MuSchG). Dieses Gesetz schützt vor Gefahren am Arbeitsplatz und bietet einen besonderen Kündigungsschutz.

Als werdende Mutter dürfen Sie

  • in den letzten 6 Wochen vor der Geburt nicht mehr arbeiten oder nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung gegenüber Ihrem Arbeitgeber,
  • bis 8 Wochen nach der Geburt nicht arbeiten.

Bei Früh- oder Mehrlingsgeburten gilt ein Arbeitsverbot von 12 Wochen nach der Geburt.
Bei medizinischen Frühgeburten oder anderen vorzeitigen Entbindungen verlängert sich die Schutzfrist nach der Geburt um die Tage, die vor der Geburt nicht genutzt werden konnten.
Das Mutterschutzgesetz verbietet außerdem bestimmte Arbeiten, zum Beispiel:

  • Akkord- und Fließbandarbeit
  • Mehrarbeit
  • Sonntags- oder Nachtarbeit

Gilt ein ärztliches Beschäftigungsverbot, dürfen Sie als werdende Mutter ebenfalls nicht arbeiten.

Finanzielle Leistungen während des Mutterschutzes

Um finanzielle Nachteile zu vermeiden, regelt das Mutterschutzgesetz verschiedene Leistungen:

  • Mutterschaftsgeld
  • Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld während der Mutterschutzfristen
  • Arbeitsentgelt bei Beschäftigungsverboten außerhalb der Mutterschutzfristen (Mutterschutzlohn), zum Beispiel wegen eines ärztlichen Beschäftigungsverbotes.

Das mehrsprachige Video „Der Mutterschutz: Was für Arbeitnehmerinnen wichtig ist“ erklärt Ihnen, was Sie zu Schutzfristen, Arbeitsplatz-Gestaltung, Stillzeiten und Mutterschaftsgeld wissen müssen.

Erklärvideo

Elterngeld

Das Elterngeld ist eine finanzielle Unterstützung für Familien nach der Geburt eines Kindes. Es gleicht einen Teil des Einkommensverlustes aus, wenn Sie nach der Geburt weniger oder gar nicht arbeiten, um Ihr Kind zu betreuen.

Für den Bezug von Elterngeld müssen Sie nicht zwingend Elternzeit nehmen. Sie dürfen jedoch nur eingeschränkt arbeiten.

Wer hat Anspruch auf Elterngeld?

Ein Anspruch auf Elterngeld besteht, wenn

  • das Kind in Deutschland lebt oder
  • ein Elternteil in Deutschland beschäftigt ist oder war.

Elterngeld können Sie erhalten, wenn Sie

  • in den beantragten Elterngeldmonaten nicht mehr als 32 Stunden pro Woche arbeiten,
  • das Kind selbst betreuen und erziehen,
  • mit dem Kind in einem Haushalt leben und
  • Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.

Wo stelle ich den Antrag auf Elterngeld?

Das Elterngeld müssen Sie bei der zuständigen Elterngeldstelle beantragen.
Finden Sie hier die für Sie zuständige Elterngeldstelle.
Über ElterngeldDigital können Sie den Antrag auch online stellen. Das Online Portal ist nur auf Deutsch verfügbar.

Höhe und Dauer des Elterngeldes

Das Basiselterngeld wird für die ersten 14 Lebensmonate des Kindes gezahlt. Es beträgt 65 % bis 100 % des Nettoeinkommens vor der Geburt.
Je niedriger das Einkommen, desto höher der Prozentsatz. Das Elterngeld beträgt mindestens 300 Euro, maximal 1.800 Euro pro Monat.

Mütter und Väter können Elterngeld insgesamt bis zu 14 Monate beziehen und den Zeitraum frei untereinander aufteilen:

  • Ein Elternteil kann mindestens 2 und höchstens 12 Monate erhalten.
  • Die vollen 14 Monate gibt es, wenn beide Eltern das Kind betreuen.
  • Alleinerziehende können die vollen 14 Monate erhalten.

Wird das Kind 6 Wochen oder früher vor dem errechneten Geburtstermin geboren, kann sich der Elterngeldbezug um bis zu vier Monate verlängern.

Eltern, die sich Berufstätigkeit und Familienarbeit teilen, werden besonders durch das ElterngeldPlus und den Partnerschaftsbonus unterstützt.

Elternzeit

Mit der Elternzeit können Sie Ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen oder Ihre Arbeitszeit verkürzen. So können Sie sich um Ihr Kind kümmern. Die Elternzeit ist Ihr Anspruch als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber, wenn Sie Ihre Arbeit gewöhnlich in Deutschland verrichten. Das gilt auch, wenn Sie im Ausland tätig sind, das Arbeitsverhältnis aber deutschem Recht unterliegt.

Wenn Sie Elternzeit nehmen, sind Sie von der Arbeit freigestellt. Sie erhalten kein Arbeitsentgelt. Allerdings können Sie in der Zeit unter den oben genannten Voraussetzungen Elterngeld erhalten. Elternzeit können Sie bis zum 8. Geburtstag des Kindes nehmen. Die Höchstdauer der Elternzeit beträgt pro Kind für jeden Elternteil maximal 36 Monate. Ab dem 3. Geburtstag können Sie maximal 24 Monate bis zum 8. Geburtstag in Anspruch nehmen und in mehrere Zeitabschnitte einteilen. Die Elternzeit müssen Sie beim Arbeitgeber anmelden.

Kündigungsschutz

Während der Elternzeit können Sie nicht gekündigt werden. Das Arbeitsverhältnis ruht lediglich und Sie haben Anspruch, zu Ihrer Arbeitsstelle zurückzukehren.

FAQ – Fragen und Antworten

Weitere Informationen

Familienportal des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend

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