Soziales & Gesundheit
Arbeitslosigkeit
Wenn Sie als EU-Bürgerin oder EU-Bürger in Deutschland arbeitslos werden, stehen Ihnen bestimmte Angebote zur Unterstützung zur Verfügung.
Was mache ich, wenn ich arbeitslos werde?
Wenn Sie arbeitslos werden, wenden Sie sich an die Arbeitsverwaltung des
Landes, in dem Sie zuletzt gearbeitet haben.
Wichtig!
Arbeiten Sie in einem anderen Land als dem, in dem Sie leben, zum Beispiel als Grenzgängerin oder Grenzgänger? Dann gelten besondere Regelungen.
Werden Sie in Deutschland arbeitslos oder wissen, dass Sie Ihren Job oder Ausbildungsplatz verlieren, müssen Sie sich bei der zuständigen Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden.
Wichtige Fristen
- Sie müssen sich spätestens 3 Monate vor Ende Ihrer Beschäftigung arbeitssuchend melden.
- Erfahren Sie von dem Ende Ihrer Beschäftigung weniger als 3 Monate vorher, müssen Sie sich innerhalb von 3 Tagen melden.
- Die Meldung kann persönlich, telefonisch (kostenlose Service-Rufnummer: 0800 4 5555 000) oder online erfolgen.
- Der persönliche Termin kann auch zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden.
- Wenn Sie die Frist versäumen, kann eine Sperrfrist eintreten. In dieser erhalten Sie kein Arbeitslosengeld I (SGB III).
Bekomme ich Unterstützung bei meiner Arbeitslosigkeit?
Für Ihren Anspruch auf Arbeitslosenleistungen gelten die gleichen Bedingungen wie für Staatsangehörige des Landes, in dem Sie zuletzt gearbeitet haben. Beschäftigungs- und Versicherungszeiten aus anderen Ländern werden bei der Prüfung Ihres Antrags berücksichtigt.
Bei einer Arbeitslosigkeit in Deutschland können Sie unter bestimmten Voraussetzungen staatliche Unterstützung erhalten. Dazu gehören finanzielle Leistungen sowie die Unterstützung bei der Arbeitssuche durch die Bundesagentur für Arbeit. Arbeitsagenturen und Jobcenter verfügen über verschiedene Förderinstrumente, zum Beispiel im Bereich Aus- und Weiterbildung, die in den Sozialgesetzbüchern (SGB) II und III geregelt sind.
Arbeitslosengeld
Wenn Sie zuletzt in Deutschland gearbeitet haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Arbeitslosengeld erhalten. Eine Voraussetzung ist, dass Sie zuvor über einen bestimmten Zeitraum sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben. In der Regel müssen das mindestens 12 Monate innerhalb der letzten 30 Monate sein. Hatten Sie überwiegend kurze Arbeitsverhältnisse, die von Anfang an auf höchstens 14 Wochen befristet waren? Dann können unter Umständen auch 6 Monate Erwerbstätigkeit ausreichen.
Tipp
Auch Beschäftigungszeiten in anderen EU-Ländern können berücksichtigt werden. Diese können Sie mit dem Formular PD U1 nachweisen. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt für Arbeitslosengeld und Auslandsbeschäftigung der Bundesagentur für Arbeit.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie 3 bis 6 Monaten in ein anderes EU-Land mitnehmen:
- Sie können Arbeitslosengeld aus einem anderen EU-Land für die Arbeitssuche nach Deutschland mitnehmen.
- Ebenso können Sie deutsches Arbeitslosengeld für die Arbeitssuche in ein anderes EU-Land mitnehmen.
Sie müssen sich dazu vorher an die zuständige Arbeitsverwaltung wenden und bestimmte Bedingungen erfüllen. Sonst können Sie Ihren Anspruch auf Leistung verlieren.
Weitere Informationen zum Arbeitslosengeld finden Sie in den Merkblättern für Arbeitslose der Bundesagentur für Arbeit.
Grundsicherung (ehemals Bürgergeld)
Die Grundsicherung sichert das finanzielle Existenzminimum. Sie hilft Menschen, die nicht genug Geld zum Leben haben.
Wer bekommt die Grundsicherung?
Erwerbsfähige Personen, die Arbeit suchen und
- kein Arbeitslosengeld oder
- nur wenig Arbeitslosengeld oder
- ein zu geringes Einkommen haben,
können Bürgergeld nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) erhalten.
Können Sie nicht arbeiten, zum Beispiel wegen Krankheit oder Rentenalter, erhalten Sie Unterstützung nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII).
Wichtige Regeln für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger
Für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger gelten besondere Voraussetzungen. Sie können die Grundsicherung bzw. Bürgergeld nach SGB II bekommen, wenn Sie
- in Deutschland arbeiten, aber nicht genug verdienen, oder
- mehr als 1 Jahr in Deutschland gearbeitet haben und unfreiwillig arbeitslos geworden sind.
Haben Sie weniger als 1 Jahr gearbeitet, ist die Leistung auf 6 Monate begrenzt.
Alleinstehende oder Alleinerziehende erhalten derzeit 563 Euro im Monat. Die Kosten für Wohnung und Heizung werden zusätzlich bezahlt. Ihr eigenes Einkommen wird angerechnet.
Wenn Sie sich nur zur Arbeitssuche in Deutschland aufhalten und nicht lange genug hier gearbeitet haben, erhalten Sie Grundsicherung (SGB II) oder Sozialhilfe (SGB XII) erst nach 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt in Deutschland.
Überbrückungsleistungen
Wenn Sie keinen Anspruch auf Sozialhilfe haben, aber Hilfe brauchen, können Sie Überbrückungsleistungen bekommen.
Diese Leistungen gibt es
- bis zur Ausreise oder
- für maximal 1 Monat innerhalb von 2 Jahren.
Sie umfassen Hilfe für:
- Essen
- Körperpflege und Gesundheit
- Unterkunft und Verpflegung
In besonderen Härtefällen (zum Beispiel bei Reiseunfähigkeit) können die Leistungen länger als einen Monat gezahlt werden.
Wichtig:
Für Überbrückungsleistungen müssen Sie keinen Ausreisewillen nachweisen.
Weitere Informationen
Mehr Informationen finden Sie im Merkblatt Bürgergeld/Sozialgeld – Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) der Bundesagentur für Arbeit und im Fragen-und-Antworten-Angebot des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Tipp:
Wenn Sie Sozialleistungen erhalten, gilt das auch für Ihre Familienangehörigen, die in Deutschland leben.
FAQ – Fragen und Antworten
Ich wurde gekündigt. Wo muss ich mich melden?
Wenn Sie arbeitslos geworden sind oder wissen, dass Sie Ihren Job oder Ausbildungsplatz verlieren werden, müssen Sie sich bei der zuständigen Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden.
Bitte beachten Sie:
- Sie müssen sich spätestens 3 Monate vor dem Ende Ihrer Beschäftigung arbeitssuchend melden.
- Erfahren Sie vom Ende Ihrer Beschäftigung weniger als 3 Monate vorher, müssen Sie sich innerhalb von 3 Tagen melden.
- Die Meldung ist persönlich, telefonisch (kostenlose Rufnummer: 0800 4 5555 000) oder online möglich.
- Der persönliche Termin kann auch später stattfinden.
Achtung!
Wenn Sie die Frist nicht einhalten, kann eine Sperrfrist eintreten. In dieser Zeit erhalten Sie kein Arbeitslosengeld I (SGB III).
Nach der Meldung als arbeitssuchend kann die Agentur für Arbeit Sie frühzeitig bei der Suche nach einer neuen Arbeits oder Ausbildungsstelle unterstützen.
Wenn Sie Arbeit in einem anderen Land suchen, vermittelt die Agentur für Arbeit bei Bedarf den Kontakt zu EURES (European Employment Services) oder zur Zentralen Auslands und Fachvermittlung (ZAV).
Was bekomme ich in der Arbeitslosenversicherung?
Mehr Informationen dazu finden Sie bei der zuständigen Bundesagentur für Arbeit oder hier.
Was kann ich zusätzlich zur Unterstützung bei der Stellensuche von der Agentur für Arbeit erhalten?
Neben der Arbeits- und Ausbildungssuche unterstützt die Bundesagentur für Arbeit Sie und Ihre Familienangehörigen mit Beratung und Förderung in den Bereichen
- Berufsberatung,
- Berufsausbildung,
- berufliche Weiterbildung, auch für Beschäftigte,
- berufliche Eingliederung von Menschen mit Behinderung.
Bei den vielen Schritten auf dem Weg zu einer neuen Arbeit können Sie auch finanziell unterstützt werden, zum Beispiel durch
- Übernahme von Kosten für Weiterbildungen,
- Fahrkosten für Bewerbungsgespräche oder Bewerbungsunterlagen,
- Bewerbungstraining und
- Sprachförderung.
Weitere Informationen zu den einzelnen Leistungen finden Sie in diesem Merkblatt.
Wie kann ich Arbeitslosenleistungen in ein anderes Land mitnehmen?
Wenn Sie Ihr Arbeitslosengeld in ein anderes Land mitnehmen möchten, müssen Sie dies bei der Arbeitsverwaltung des Landes beantragen, in dem Sie derzeit Arbeitslosengeld beziehen.
In der Regel müssen Sie zunächst 4 Wochen arbeitslos gemeldet sein. Danach erhalten Sie von der zuständigen Stelle das Dokument PD U2. Dieses Dokument erlaubt es Ihnen, Ihr Arbeitslosengeld in ein anderes Land mitzunehmen.
Bitte beachten Sie:
- Innerhalb von 7 Tagen nach Ihrer Abreise müssen Sie sich mit dem PD U2 bei der Arbeitsverwaltung des Landes, in dem Sie Arbeit suchen, arbeitslos melden.
- Ab dem Tag Ihrer Abreise können Sie Ihr Arbeitslosengeld für 3 Monate weiter erhalten.
- Dieser Zeitraum kann auf maximal 6 Monate verlängert werden.
Finden Sie keine neue Arbeitsstelle, müssen Sie vor Ablauf dieses Zeitraums in das Land zurückkehren, aus dem Sie Ihr Arbeitslosengeld beziehen.
Kehren Sie erst nach Ablauf der Frist zurück, besteht in einigen EU-Mitgliedstaaten (nicht in Deutschland) die Gefahr, dass Sie alle Ansprüche auf Arbeitslosenleistungen verlieren.
Es ist sehr wichtig, diese Regeln genau einzuhalten. Viele Arbeitslose verlieren ihren Anspruch, weil sie:
- das Land verlassen, ohne sich vorher zu melden,
- sich zu spät im Land der Arbeitssuche melden oder
- zu spät zurückkehren.
Setzen Sie sich deshalb unbedingt vor Ihrer Abreise mit der Arbeitsverwaltung des Landes in Verbindung, von dem Sie Arbeitslosengeld erhalten. Dort erfahren Sie genau, welche Rechte und Pflichten für Sie gelten.
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