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Arbeitslosigkeit

Wenn Sie als EU-Bürgerin oder EU-Bürger in Deutschland arbeitslos werden, stehen Ihnen bestimmte Angebote zur Unterstützung zur Verfügung.

Was mache ich, wenn ich arbeitslos werde?

Wenn Sie arbeitslos werden, wenden Sie sich an die Arbeitsverwaltung des
Landes, in dem Sie zuletzt gearbeitet haben.

Wichtig!

Arbeiten Sie in einem anderen Land als dem, in dem Sie leben, zum Beispiel als Grenzgängerin oder Grenzgänger? Dann gelten besondere Regelungen.

Werden Sie in Deutschland arbeitslos oder wissen, dass Sie Ihren Job oder Ausbildungsplatz verlieren, müssen Sie sich bei der zuständigen Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden.

Wichtige Fristen

  • Sie müssen sich spätestens 3 Monate vor Ende Ihrer Beschäftigung arbeitssuchend melden.
  • Erfahren Sie von dem Ende Ihrer Beschäftigung weniger als 3 Monate vorher, müssen Sie sich innerhalb von 3 Tagen melden.
  • Die Meldung kann persönlich, telefonisch (kostenlose Service-Rufnummer: 0800 4 5555 000) oder online erfolgen.
  • Der persönliche Termin kann auch zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden.
  • Wenn Sie die Frist versäumen, kann eine Sperrfrist eintreten. In dieser erhalten Sie kein Arbeitslosengeld I (SGB III).

Bekomme ich Unterstützung bei meiner Arbeitslosigkeit?

Für Ihren Anspruch auf Arbeitslosenleistungen gelten die gleichen Bedingungen wie für Staatsangehörige des Landes, in dem Sie zuletzt gearbeitet haben. Beschäftigungs- und Versicherungszeiten aus anderen Ländern werden bei der Prüfung Ihres Antrags berücksichtigt.

Bei einer Arbeitslosigkeit in Deutschland können Sie unter bestimmten Voraussetzungen staatliche Unterstützung erhalten. Dazu gehören finanzielle Leistungen sowie die Unterstützung bei der Arbeitssuche durch die Bundesagentur für Arbeit. Arbeitsagenturen und Jobcenter verfügen über verschiedene Förderinstrumente, zum Beispiel im Bereich Aus- und Weiterbildung, die in den Sozialgesetzbüchern (SGB) II und III geregelt sind.

Arbeitslosengeld

Wenn Sie zuletzt in Deutschland gearbeitet haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Arbeitslosengeld erhalten. Eine Voraussetzung ist, dass Sie zuvor über einen bestimmten Zeitraum sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben. In der Regel müssen das mindestens 12 Monate innerhalb der letzten 30 Monate sein. Hatten Sie überwiegend kurze Arbeitsverhältnisse, die von Anfang an auf höchstens 14 Wochen befristet waren? Dann können unter Umständen auch 6 Monate Erwerbstätigkeit ausreichen.

Tipp

Auch Beschäftigungszeiten in anderen EU-Ländern können berücksichtigt werden. Diese können Sie mit dem Formular PD U1 nachweisen. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt für Arbeitslosengeld und Auslandsbeschäftigung der Bundesagentur für Arbeit.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie 3 bis 6 Monaten in ein anderes EU-Land mitnehmen:

Sie müssen sich dazu vorher an die zuständige Arbeitsverwaltung wenden und bestimmte Bedingungen erfüllen. Sonst können Sie Ihren Anspruch auf Leistung verlieren.

Weitere Informationen zum Arbeitslosengeld finden Sie in den Merkblättern für Arbeitslose der Bundesagentur für Arbeit. 

Grundsicherung (ehemals Bürgergeld)

Die Grundsicherung sichert das finanzielle Existenzminimum. Sie hilft Menschen, die nicht genug Geld zum Leben haben.

Wer bekommt die Grundsicherung?

Erwerbsfähige Personen, die Arbeit suchen und

  • kein Arbeitslosengeld oder 
  • nur wenig Arbeitslosengeld oder 
  • ein zu geringes Einkommen haben,

können Bürgergeld nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) erhalten.

Können Sie nicht arbeiten, zum Beispiel wegen Krankheit oder Rentenalter, erhalten Sie Unterstützung nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII).

Wichtige Regeln für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger

Für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger gelten besondere Voraussetzungen. Sie können die Grundsicherung bzw. Bürgergeld nach SGB II bekommen, wenn Sie

  • in Deutschland arbeiten, aber nicht genug verdienen, oder 
  • mehr als 1 Jahr in Deutschland gearbeitet haben und unfreiwillig arbeitslos geworden sind.

Haben Sie weniger als 1 Jahr gearbeitet, ist die Leistung auf 6 Monate begrenzt

Alleinstehende oder Alleinerziehende erhalten derzeit 563 Euro im Monat. Die Kosten für Wohnung und Heizung werden zusätzlich bezahlt. Ihr eigenes Einkommen wird angerechnet.

Wenn Sie sich nur zur Arbeitssuche in Deutschland aufhalten und nicht lange genug hier gearbeitet haben, erhalten Sie Grundsicherung (SGB II) oder Sozialhilfe (SGB XII) erst nach 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt in Deutschland. 

Überbrückungsleistungen

Wenn Sie keinen Anspruch auf Sozialhilfe haben, aber Hilfe brauchen, können Sie Überbrückungsleistungen bekommen.

Diese Leistungen gibt es

  • bis zur Ausreise oder 
  • für maximal 1 Monat innerhalb von 2 Jahren.

Sie umfassen Hilfe für:

  • Essen 
  • Körperpflege und Gesundheit 
  • Unterkunft und Verpflegung

In besonderen Härtefällen (zum Beispiel bei Reiseunfähigkeit) können die Leistungen länger als einen Monat gezahlt werden.

Wichtig: 
Für Überbrückungsleistungen müssen Sie keinen Ausreisewillen nachweisen

Weitere Informationen

Mehr Informationen finden Sie im Merkblatt Bürgergeld/Sozialgeld  – Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) der Bundesagentur für Arbeit und im Fragen-und-Antworten-Angebot des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Tipp:
Wenn Sie Sozialleistungen erhalten, gilt das auch für Ihre Familienangehörigen, die in Deutschland leben.

FAQ – Fragen und Antworten

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