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Schule

Informationen zum deutschen Schulsystem und zur Schulwahl für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, die mit schulpflichtigen Kindern nach Deutschland kommen.

Besteht für mein Kind eine Schulpflicht in Deutschland?

In Deutschland gilt für alle Kinder eine gesetzliche Schulpflicht. Diese gilt auch für Kinder aus anderen EU-Ländern, die hier leben. Die Schulpflicht beginnt in der Regel, wenn ein Kind 6 Jahre alt ist und gilt auch für Kinder und Jugendliche mit Behinderung. 

Das Schuljahr beginnt in Deutschland je nach Bundesland im August oder September. Entscheidend für die Einschulung ist der Stichtag, der meist zwischen dem 30. Juni und 30. September liegt. 

  • Kinder, die vor dem Stichtag sechs Jahre alt werden, sind im aktuellen Schuljahr schulpflichtig. 
  • Kinder, die ihren 6. Geburtstag erst nach dem Stichtag haben, starten in der Regel ein Jahr später.

Unterschiede in den Bundesländern

Die Regelungen zur Schulpflicht und die Namen der weiterführenden Schularten sind nicht in jedem Bundesland gleich. Informationen zu den Regelungen erhalten Sie bei der Schulbehörde Ihrer Gemeinde oder Stadt des Bundeslands, in dem Sie leben. Eine Übersicht zu den Behörden bundesweit finden Sie auf der Homepage des deutschen Bildungsservers.

Dauer der Schulpflicht

Kinder und Jugendliche müssen mindestens 9 oder 10 Jahre zur Schule gehen. Diese Zeit umfasst die Grundschule und die Sekundarstufe I. In einigen Bundesländern ist danach auch der Besuch einer weiterführenden Schule der Sekundarstufe II, zum Beispiel eines Gymnasiums oder einer Berufsschule, Pflicht.

Das deutsche Schulsystem einfach erklärt

Der Besuch staatlicher Schulen ist kostenlos. Zusätzlich gibt es Privatschulen in Deutschland. Für diese Schulen muss in der Regel Schulgeld bezahlt werden.

Das deutsche Schulsystem ist in allen Bundesländern ähnlich aufgebaut:

Wie finde ich die passende Schule?

Die folgenden Fragen können Ihnen bei der Auswahl einer Schule für Ihr Kind helfen:

1. Wo finde ich weiterführende Schulen in meinem Bundesland?

Jedes Kultus- oder Schulministerium der Bundesländer hat eine Internetseite, auf der alle Bildungswege aufgeführt sind. Informationen und Beratung bieten auch die Schulverwaltung und die Schulen selbst.

2. Welchen Schulabschluss kann mein Kind erwerben?

An allen Schulen kann ein allgemeinbildender Schulabschluss erworben werden, siehe auch Weiterführende Schulen (Sekundarstufe I und II). Dieser berechtigt – je nach Abschluss – zum Besuch unterschiedlicher weiterführender Bildungseinrichtungen.

Gut zu wissen

  • Ein Wechsel von einer Schulart zu einer anderen ist während der Schulzeit generell möglich, wenn die erforderlichen Leistungen erbracht werden.
  • In Deutschland ist ein Schulabschluss keine Voraussetzung für eine Berufsausbildung. Allerdings gibt es kaum Ausbildungsbetriebe, die Jugendliche ohne Schulabschluss ausbilden. Mehr dazu in den FAQ.
  • Es gibt auch für Erwachsene Möglichkeiten, einen Schulabschluss nachzuholen. Mehr dazu in den FAQ.

3. Prüfen Sie weitere Angebote der Schulen nach den Bedürfnissen Ihres Kindes.

  • Welche zusätzlichen Unterrichtsangebote hat die Schule (zum Beispiel Fremdsprachen, Arbeitsgemeinschaften, Sportkurse, Musik- oder Theaterkurse, Sprachförderung, Hausaufgabenhilfe)?
  • Wie werden Kinder bei Lernproblemen unterstützt?
  • Bietet die Schule ein Ganztagsangebot oder eine Nachmittagsbetreuung an?

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Weitere Informationen

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