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Schule
Informationen zum deutschen Schulsystem und zur Schulwahl für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, die mit schulpflichtigen Kindern nach Deutschland kommen.
Besteht für mein Kind eine Schulpflicht in Deutschland?
In Deutschland gilt für alle Kinder eine gesetzliche Schulpflicht. Diese gilt auch für Kinder aus anderen EU-Ländern, die hier leben. Die Schulpflicht beginnt in der Regel, wenn ein Kind 6 Jahre alt ist und gilt auch für Kinder und Jugendliche mit Behinderung.
Das Schuljahr beginnt in Deutschland je nach Bundesland im August oder September. Entscheidend für die Einschulung ist der Stichtag, der meist zwischen dem 30. Juni und 30. September liegt.
- Kinder, die vor dem Stichtag sechs Jahre alt werden, sind im aktuellen Schuljahr schulpflichtig.
- Kinder, die ihren 6. Geburtstag erst nach dem Stichtag haben, starten in der Regel ein Jahr später.
Unterschiede in den Bundesländern
Die Regelungen zur Schulpflicht und die Namen der weiterführenden Schularten sind nicht in jedem Bundesland gleich. Informationen zu den Regelungen erhalten Sie bei der Schulbehörde Ihrer Gemeinde oder Stadt des Bundeslands, in dem Sie leben. Eine Übersicht zu den Behörden bundesweit finden Sie auf der Homepage des deutschen Bildungsservers.
Dauer der Schulpflicht
Kinder und Jugendliche müssen mindestens 9 oder 10 Jahre zur Schule gehen. Diese Zeit umfasst die Grundschule und die Sekundarstufe I. In einigen Bundesländern ist danach auch der Besuch einer weiterführenden Schule der Sekundarstufe II, zum Beispiel eines Gymnasiums oder einer Berufsschule, Pflicht.
Das deutsche Schulsystem einfach erklärt
Der Besuch staatlicher Schulen ist kostenlos. Zusätzlich gibt es Privatschulen in Deutschland. Für diese Schulen muss in der Regel Schulgeld bezahlt werden.
Das deutsche Schulsystem ist in allen Bundesländern ähnlich aufgebaut:
1. Grundschule (Primarstufe)
- Die Grundschule umfasst die Klassen 1 bis 4, in Berlin und Brandenburg die Klassen 1 bis 6.
- In der Regel gilt das Wohnortprinzip: Kinder gehen auf eine Schule in der Nähe ihres Wohnorts.
- In einigen Bundesländern können Eltern die Grundschule auch frei auswählen.
2. Übergang in die Sekundarstufe I
- In der letzten Grundschulklasse entscheidet sich, welche weiterführende Schule (Sekundarstufe I) das Kind besuchen soll.
- Grundlage sind die Schulnoten und bei Bedarf das Lern- und Arbeitsverhalten.
- Die Lehrkraft gibt eine Empfehlung für die passende Schulform (z. B. Hauptschule, Realschule, Gymnasium oder Gesamtschule) und bespricht diese in einem Beratungsgespräch mit den Eltern.
- In den meisten Bundesländern ist diese Empfehlung nicht bindend – Eltern dürfen eine andere Schulform wählen. Je nach Bundesland muss das Kind dafür jedoch eine Aufnahmeprüfung bestehen oder eine Probezeit an der neuen Schule absolvieren.
3. Weiterführende Schulen (Sekundarstufe I und II)
Es gibt verschiedene Schularten mit unterschiedlichen Lehrplänen und Abschlüssen:
Schule | Sekundarstufe | Klassenstufen | Abschluss | Weiterer Bildungsweg |
|---|---|---|---|---|
Hauptschule | Sek 1 | 5 - 9/10 | Hauptschulabschluss | Berufsausbildung |
Realschule | Sek 1 | 5 - 10 | Realschulabschluss / Mittlere Reife / Mittlerer Schulabschluss | Berufsausbildung |
Kooperative Gesamtschule (KGS) | Sek 1 | 5 - 10 | Haupt- und Realschulabschluss | Berufsausbildung |
| Sek 2 | 10 - 12/13 |
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Integrierte Gesamtschule (IGS) | Sek 1 | 5 - 10 | Haupt- und Realschulabschluss | Berufsausbildung |
| Sek 2 | 10 - 12/13 |
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Gymnasium | Sek 1 | 5 - 9 | Haupt- und Realschulabschluss | Berufsausbildung |
| Sek 2 | 10 - 12/13 |
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Berufs-bildende Schule | Sek 2 | je nach Ausbildung |
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Weiterbildungs-schulen für Erwachsene | Sek 2 | je nach Weiterbildung |
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Gut zu wissen: Die Modelle Integrierte (IGS) und Kooperative Gesamtschule (KGS) weisen strukturelle Unterschiede auf. Während an der IGS Schülerinnen und Schüler verschiedener Leistungsniveaus gemeinsam in einer Klasse lernen und erst ab Stufe 7 eine Kurseinstufung (Grund- und Erweiterungs-Kurse) erfolgt, ist die KGS in schulformspezifische Zweige (Haupt-, Realschule, Gymnasium) unterteilt. Diese Struktur ermöglicht in der IGS eine späte Festlegung des Bildungsabschlusses, während die KGS durch ihre räumliche Einheit die Durchlässigkeit zwischen den Zweigen fördert. Beide Konzepte verzichten in Fächern wie Sport oder Musik auf eine Trennung nach Leistungszweigen.
Die Benennung dieser Schulformen ist in Deutschland jedoch uneinheitlich: Integrierte Konzepte heißen - je nach Bundesland - Gemeinschaftsschule, Stadtteilschule oder Sekundarschule, während kooperative Modelle häufig als Oberschule, Regelschule oder Regionale Schule bezeichnet werden.
Hinweis für Eltern
Eltern sollten gemeinsam mit ihrem Kind und den Lehrkräften sorgfältig überlegen, welche Schule am besten passt.
Informationen erhalten Sie beim Schulamt, auf den Webseiten der Schulen am Wohnort, bei den Schulbehörden und durch den Austausch mit anderen Eltern.
Wie finde ich die passende Schule?
Die folgenden Fragen können Ihnen bei der Auswahl einer Schule für Ihr Kind helfen:
1. Wo finde ich weiterführende Schulen in meinem Bundesland?
Jedes Kultus- oder Schulministerium der Bundesländer hat eine Internetseite, auf der alle Bildungswege aufgeführt sind. Informationen und Beratung bieten auch die Schulverwaltung und die Schulen selbst.
2. Welchen Schulabschluss kann mein Kind erwerben?
An allen Schulen kann ein allgemeinbildender Schulabschluss erworben werden, siehe auch Weiterführende Schulen (Sekundarstufe I und II). Dieser berechtigt – je nach Abschluss – zum Besuch unterschiedlicher weiterführender Bildungseinrichtungen.
Gut zu wissen
- Ein Wechsel von einer Schulart zu einer anderen ist während der Schulzeit generell möglich, wenn die erforderlichen Leistungen erbracht werden.
- In Deutschland ist ein Schulabschluss keine Voraussetzung für eine Berufsausbildung. Allerdings gibt es kaum Ausbildungsbetriebe, die Jugendliche ohne Schulabschluss ausbilden. Mehr dazu in den FAQ.
- Es gibt auch für Erwachsene Möglichkeiten, einen Schulabschluss nachzuholen. Mehr dazu in den FAQ.
3. Prüfen Sie weitere Angebote der Schulen nach den Bedürfnissen Ihres Kindes.
- Welche zusätzlichen Unterrichtsangebote hat die Schule (zum Beispiel Fremdsprachen, Arbeitsgemeinschaften, Sportkurse, Musik- oder Theaterkurse, Sprachförderung, Hausaufgabenhilfe)?
- Wie werden Kinder bei Lernproblemen unterstützt?
- Bietet die Schule ein Ganztagsangebot oder eine Nachmittagsbetreuung an?
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Brauchen meine Kinder einen Schulabschluss, um eine Berufsausbildung aufnehmen zu können?
Nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksordnung (HwO) ist keine bestimmte Vorbildung für die Aufnahme einer Berufsausbildung vorgeschrieben. Abhängig vom jeweiligen Beruf fordern die meisten Betriebe aber mindestens einen Hauptschulabschluss, wenn nicht sogar einen mittleren Bildungsabschluss (Mittlerer Schulabschluss, Realschulabschluss) oder die (Fach-) Hochschulreife (Abitur). Ohne Schulabschluss ist es auf dem deutschen Arbeitsmarkt sehr schwierig, eine Ausbildungsstelle zu finden.
Meine Kinder sind schon älter: Welche Möglichkeiten gibt es für sie, einen Schulabschluss zu erwerben?
Das Nachholen eines Schulabschlusses ist in der Regel an Abendschulen (Abendhauptschulen, Abendrealschulen, Abendgymnasien) und Kollegs möglich.
- Abendhauptschulen bereiten Erwachsene in einem einjährigen Bildungsgang (2 Semester) auf den Erwerb des Hauptschulabschlusses vor.
- Abendrealschulen führen Erwachsene in Abendkursen (4 Semester) zum Mittleren Schulabschluss.
- Abendgymnasien ermöglichen in einem Zeitraum von in der Regel 3 Jahren den Erwerb der Hochschulreife.
- Kollegs sind Vollzeitschulen zur Erlangung der Hochschulreife.
Weitere Informationen
- Deutscher Bildungsserver – mit Informationen zum Bildungssystem, Schule, Beruf in deutscher und englischer Sprache
- meinBERUF -der Bundesagentur für Arbeit mit Informationen und Beratung zu Berufswegen, Ausbildung, Studium und Bewerbung
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