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Leistungen für Familien mit Kindern

Für Familien gibt es in Deutschland laufende finanzielle Unterstützung und Betreuungsangebote im Alltag.

Kindergeld

Kindergeld ist eine Steuerentlastung für die Ausgaben, die den Eltern durch ihre Kinder entstehen. Es muss beantragt werden und wird monatlich ausgezahlt. Sie können Kindergeld für Ihre Kinder erhalten, wenn Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie sind Staatsangehörige oder Staatsangehöriger eines EU-Mitgliedstaates, Islands, Liechtensteins, Norwegens oder der Schweiz.
  • Sie haben einen Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland und sind hier unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.
  • Sie und Ihr Kind haben eine steuerliche Identifikationsnummer. Die Identifikationsnummer wird vom Bundeszentralamt für Steuern nach Ihrer Anmeldung des neuen Wohnsitzes in Deutschland automatisch an Ihre Meldeadresse geschickt.
  • Ihr Kind lebt in Deutschland, in einem EU-Mitgliedstaat, in Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz.

Wenn Sie nicht in Deutschland wohnen, aber mindestens 90 % Ihrer Einkünfte in Deutschland erzielen, können Sie beim Finanzamt beantragen, als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt zu werden.

Ein Anspruch auf Kindergeld kann auch bestehen, wenn Sie nicht in Deutschland wohnen, aber hier sozialversicherungspflichtig arbeiten und deshalb beschränkt einkommensteuerpflichtig sind.

Weitere Informationen und Services

Mehrsprachige Informationen zum Kindergeld finden Sie auf dem Familienportal.

Kinderzuschlag

Der Kinderzuschlag nach § 6a Bundeskindergeldgesetz (BKGG) unterstützt Eltern, deren Einkommen nicht ausreicht, um den Bedarf der Familie vollständig zu decken.

Der Kinderzuschlag beträgt bis zu 297 Euro pro Monat und Kind. Zusammen mit Kindergeld und gegebenenfalls Wohngeld soll er den Bedarf von Kindern sichern.

Wer Kinderzuschlag erhält, hat außerdem Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe.

Wer kann Kinderzuschlag bekommen?

Eltern haben Anspruch auf Kinderzuschlag, wenn

  • die Kinder unter 25 Jahre alt sind und nicht verheiratet sind oder nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben,
  • die Kinder im Haushalt der Eltern leben,
  • Sie erhalten Kindergeld (oder eine vergleichbare Leistung) für Ihr Kind.
  • das monatliche Einkommen der Eltern mindestens
    • 900 Euro brutto bei Elternpaaren oder
    • 600 Euro brutto bei Alleinerziehenden beträgt,
  • der Bedarf der Familie durch Kindergeld, Kinderzuschlag und gegebenenfalls Wohngeld gedeckt ist und deshalb kein Anspruch auf Arbeitslosengeld II besteht.

Mit dem online KiZ-Lotsen können Sie prüfen, ob Ihre Familie die Voraussetzungen für den Kinderzuschlag erfüllt (nur auf Deutsch). Weitere Hinweise zum Kinderzuschlag und zur Antragstellung finden Sie auf dem Familienportal.

Kinderbetreuung

Kinder haben ab dem 1. Geburtstag einen Rechtsanspruch auf Betreuung.
Die Betreuung kann erfolgen:

  • in einer Kindertagesstätte (auch Kita oder Kindergarten) oder
  • in der Kindertagespflege bei einer Tagesmutter oder einem Tagesvater.

Der Anspruch gilt vom 1. Geburtstag bis zur Einschulung. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch ein Kind unter 1 Jahr einen Betreuungsplatz erhalten. Zum Beispiel wenn die Eltern arbeiten, arbeitssuchend sind oder eine Ausbildung machen.

Bildungs- und Teilhabepaket

Einen grundsätzlichen Rechtsanspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen haben insbesondere

  • Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Grundsicherung (Bürgergeld) oder Sozialhilfe erhalten oder 
  • deren Eltern den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.

Bildungs- und Teilhabeleistungen sind:

  • eintägige Schul- und Kitaausflüge,
  • mehrtägige Klassenfahrten,
  • die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf mit 150 Euro pro Schuljahr,
  • die Fahrten zur Schule,
  • angemessene Lernförderung,
  • einen Zuschuss zu gemeinschaftlichen Mittagessen sowie
  • Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (Sport, Musik, Freizeit).

Die Bildungs- und Teilhabeleistungen können Sie bei den zuständigen kommunalen Stellen des jeweiligen Bundeslandes beantragen.

Leistungen für Familienangehörige in anderem EU-Mitgliedstaat

Familienleistungen wie Kindergeld oder Elterngeld gibt es in allen EU-Ländern. Je nach Land unterscheiden sich jedoch Höhe und Ausgestaltung dieser Leistungen. Oft stellt sich deshalb die Frage, welches Land für die Zahlung zuständig ist. Das hängt von der Situation Ihrer Familie ab.

FAQ – Fragen und Antworten

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