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Arbeitssuche

Sie kommen aus einem anderen EU-Staat und möchten in Deutschland arbeiten? Ihr Arbeitsvertrag ist befristet, wurde gekündigt oder endet bald? Oder Sie möchten sich beruflich verändern?

In Deutschland gibt es verschiedene Angebote, die Sie bei der Arbeitssuche unterstützen. EU-Bürgerinnen und EU-Bürger können bei der Agentur für Arbeit grundsätzlich dieselbe Beratung und Vermittlung erhalten wie deutsche Staatsangehörige. Für finanzielle Leistungen, zum Beispiel Arbeitslosengeld oder Förderungen, gelten jeweils zusätzliche Voraussetzungen. 

1. Arbeitssuche aus dem Heimatland

Wenn Sie sich noch in Ihrem Heimatland befinden, können Sie sich an private Vermittlungsagenturen wenden, die bei der Suche nach einer Stelle in Deutschland helfen. Prüfen Sie vor einer Zusage sorgfältig, ob die Agentur seriös ist.

Wichtiger Hinweis
Manche Vermittlungsagenturen versprechen legale Arbeit, gute Bezahlung oder eine Unterkunft. Diese Zusagen werden aber nicht immer eingehalten. Prüfen Sie Angebote deshalb genau, bevor Sie einen Vertrag unterschreiben oder Geld bezahlen.

Wenn Sie bereits in Deutschland arbeiten und den Verdacht haben, dass Sie nicht den gesetzlichen Mindestlohn erhalten, können Sie sich an das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Mindestlohn wenden: Telefon 030 60 28 00 28.

Freie Stellen finden Sie über Stellenbörsen im Internet, berufliche Netzwerke, Zeitungen oder die Karriereseiten von Unternehmen. Die Jobsuche der Bundesagentur für Arbeit bietet ebenfalls zahlreiche Stellenangebote. Wenn Sie noch im Ausland leben, finden Sie Informationen zum Arbeiten in Deutschland außerdem bei der Bundesagentur für Arbeit und im europäischen Netzwerk EURES.

2. Unterstützungsleistungen bei der Arbeitssuche in Deutschland

Wenn Sie sich bereits in Deutschland aufhalten, können Sie sich bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitsuchend melden. Dies ist online  über den eService „Arbeitsuchend oder arbeitslos melden“, telefonisch oder persönlich bei der zuständigen Agentur für Arbeit möglich.

Als EU-Bürgerin oder EU-Bürger können Sie grundsätzlich dieselbe Beratung und Vermittlung bei der Arbeitssuche erhalten wie deutsche Staatsangehörige.
 

Hinweis

Für die Aufnahme einer Beschäftigung ist eine Meldeadresse nicht zwingend erforderlich. Sie müssen Ihrem Arbeitgeber aber eine Adresse nennen können, unter der Sie erreichbar sind.

Weitere Informationen finden Sie im Handbuch für EU-Bürgerinnen und Bürger in Deutschland sowie gezielt in Kapitel Recht bekommen, Arbeiten ohne Meldeadresse.

Wichtig
Wenn Ihr Arbeitsverhältnis endet, müssen Sie sich spätestens drei Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses arbeitsuchend melden. Erfahren Sie erst später von der Beendigung, müssen Sie sich innerhalb von drei Tagen arbeitsuchend melden. Bei einer verspäteten Meldung kann beim Arbeitslosengeld eine Sperrzeit von einer Woche eintreten.

2.1 Beratungs- und Vermittlungsdienstleistungen

Nach Ihrer Arbeitsuchendmeldung kann die Agentur für Arbeit Sie bei der Suche nach einer Arbeits- oder Ausbildungsstelle unterstützen. Vereinbaren Sie am besten einen Beratungstermin. Dort können Sie Ihre persönliche Situation besprechen und Fragen zu Ihrer beruflichen Zukunft klären.

Die Beratung kann zum Beispiel folgende Themen umfassen:

  • Arbeitsplatz- und Berufswahl
  • berufliche Entwicklung
  • Berufs- oder Arbeitsplatzwechsel
  • Bewerbung und Vorstellungsgespräch
  • aktuelle Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt
  • Möglichkeiten der beruflichen Weiterbildung
  • Leistungen der Arbeitsförderung
     

Hinweis für EU-Arbeitnehmerinnen und EU-Arbeitnehmer
Wenn Sie noch nicht ausreichend Deutsch sprechen und keine Person zum Übersetzen mitbringen können, informieren Sie die Agentur für Arbeit möglichst vor dem Termin. Die Agentur für Arbeit kann in vielen Fällen eine Dolmetscherhotline hinzuziehen.

Zu Beginn besprechen Sie mit Ihrer Vermittlungsfachkraft Ihre beruflichen Kenntnisse, Qualifikationen und Ihren Unterstützungsbedarf. Auf dieser Grundlage wird ein Bewerberprofil erstellt. Wenn passende Stellen vorhanden sind, können Sie Vermittlungsvorschläge erhalten.

Menschen, deren Einstieg in den Arbeitsmarkt zum Beispiel wegen fehlender Deutschkenntnisse oder noch nicht anerkannter Berufsabschlüsse erschwert ist, können zusätzliche Unterstützung erhalten.

Weitere Informationen finden Sie bei der Bundesagentur für Arbeit und im europäischen Netzwerk EURES.
 

2.2 Aktivierungs- und berufliche Eingliederungsmaßnahmen

Wenn Beratung und Vermittlung allein nicht ausreichen, können Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung dabei helfen, eine Beschäftigung aufzunehmen. Eine Förderung kann unter Umständen auch möglich sein, wenn Sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben.

Wichtig: Auf viele dieser Förderungen besteht kein Rechtsanspruch. Die Agentur für Arbeit prüft im Einzelfall, ob die Voraussetzungen erfüllt sind und ob die Förderung notwendig ist. Lassen Sie sich deshalb frühzeitig beraten.
 

Wenn ein Antrag abgelehnt wird
Bitten Sie um einen schriftlichen Bescheid. Darin muss die Entscheidung begründet werden. Wenn Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb der im Bescheid genannten FristWiderspruch einlegen.

Weitere Informationen zu Unterstützungsangeboten bei Bewerbungen und der Jobsuche finden Sie auf der Website der Bundesagentur für Arbeit: Hilfe bei Bewerbungen und Jobsuche.

2.2.1 Förderung der Arbeitsaufnahme („Vermittlungsbudget“)

Wenn Sie arbeitslos sind oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung aus dem Vermittlungsbudget erhalten. Die Förderung kann Kosten übernehmen, die bei der Arbeitssuche oder bei der Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung entstehen. Auch bei der Suche nach einer betrieblichen Ausbildung kann eine Förderung möglich sein.

Gefördert werden können zum Beispiel:

  • Kosten für die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen,
  • Kosten für Bewerbungsunterlagen und deren Versand
  • Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen,
  • Reisekosten zum Antritt einer auswärtigen Arbeitsstelle,
  • Kosten für Pendelfahrten bei einer auswärtigen Arbeitsaufnahme,
  • Arbeitskleidung oder notwendige Arbeitsgeräte,
  • weitere notwendige Ausgaben, beispielsweise Übersetzungen oder erforderliche Bescheinigungen.

Eine Förderung aus dem Vermittlungsbudget ist in der Regel nicht möglich, wenn Sie in einem ungekündigten Beschäftigungsverhältnis stehen und nur aus persönlichen Gründen eine neue Stelle suchen, zum Beispiel wegen eines höheren Verdienstes oder eines Umzugs.
 

Für die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen kann unter Umständen zusätzlich ein Anerkennungszuschuss beantragt werden.

Weiterführende Informationen zu Voraussetzungen, Antragstellung und möglichen Kostenerstattungen finden Sie bei der Bundesagentur für Arbeit: Förderung aus dem Vermittlungsbudget.

2.2.2 Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung

Wenn Sie arbeitslos sind oder Ihnen Arbeitslosigkeit droht, können Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung Sie bei der Suche nach Arbeit unterstützen. Die Agentur für Arbeit kann Ihnen dafür einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ausstellen oder Sie direkt einer Maßnahme zuweisen.

Mögliche Inhalte sind zum Beispiel Bewerbungstrainings, Coaching, Kompetenzfeststellungen, berufsbezogene Sprachförderung, eine betriebliche Erprobung oder die Unterstützung durch eine private Arbeitsvermittlung.

Ob Sie eine Förderung erhalten, prüft die Agentur für Arbeit im Einzelfall. Lassen Sie sich vorab persönlich beraten.
Weitere Informationen zum Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein sowie zur Suche nach passenden Angeboten finden Sie bei der Bundesagentur für Arbeit: Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS).
 

2.3 Förderung der beruflichen Weiterbildung („Bildungsgutschein“)

Wenn eine berufliche Weiterbildung notwendig ist, um Ihre Chancen auf einen dauerhaften Arbeitsplatz deutlich zu verbessern, kann die Agentur für Arbeit die Weiterbildung unter bestimmten Voraussetzungen fördern. Dies kann auch gelten, wenn Sie beschäftigt sind und sich weiterbilden müssen, um eine drohende Arbeitslosigkeit zu vermeiden.

Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, kann die Agentur für Arbeit einen Bildungsgutschein ausstellen. Dieser kann zum Beispiel Lehrgangskosten, Fahrtkosten sowie Kosten für auswärtige Unterbringung und Verpflegung abdecken. Vor Beginn einer Weiterbildung ist eine persönliche Beratung bei der Agentur für Arbeit erforderlich.

Weitere Informationen finden Sie bei der Bundesagentur für Arbeit zur Förderung der beruflichen Weiterbildung.

Hinweis

 Wenn Sie Unterstützung bei der Arbeitssuche benötigen, wenden Sie sich frühzeitig an die Agentur für Arbeit. Die Beratung und Vermittlung stehen auch EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern grundsätzlich offen. Dort erfahren Sie auch, ob für Sie finanzielle Förderungen oder weitere Unterstützungsangebote infrage kommen.