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Menschen mit Behinderung

Als EU-Bürgerin oder EU-Bürger mit einer Behinderung können Sie neben den allgemeinen Sozialleistungen besondere Unterstützungsangebote in Deutschland erhalten.

Menschen mit Behinderungen können in Deutschland zusätzliche Leistungen bekommen. Diese Leistungen sollen Nachteile im Alltag, im Beruf oder im gesellschaftlichen Leben ausgleichen. Dabei richtet sich die Unterstützung nach dem persönlichen Bedarf. Ziel ist es, dass Sie Ihr Leben möglichst selbstständig gestalten können. Ihre Fähigkeiten, Interessen und Wünsche sind dabei wichtig.

Welche Unterstützung gibt es?

Die Hilfen betreffen verschiedene Lebensbereiche, zum Beispiel:

  • medizinische Rehabilitation
  • Unterstützung im Arbeitsleben
  • finanzielle Leistungen zum Lebensunterhalt
  • Unterstützung in Bildung und Ausbildung
  • Unterstützung für die soziale Teilhabe

Wenn bei Ihnen ein Grad der Behinderung festgestellt wurde, können Sie als schwerbehinderte Person weitere besondere Hilfen erhalten.

Leistungen im Überblick
Einen guten Überblick über diese Leistungen finden Sie auf der Webseite Teilhabe und Inklusion des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Die verschiedenen Leistungen sind nicht streng voneinander getrennt. Sie sollen gut zusammenpassen und sich ergänzen. Je früher Unterstützung beginnt, desto besser kann sie helfen.

Hilfen starten deshalb nicht erst, wenn eine Behinderung bereits festgestellt wurde. Auch bei Krankheiten oder nach Unfällen können Leistungen früh beginnen, zum Beispiel schon während der Behandlung im Krankenhaus.

Hilfe & Beratung

Wenn Sie neu in Deutschland sind, ist eine Beratung besonders hilfreich. Kostenlose und unabhängige Beratung bietet die Fachstelle Teilhabeberatung. Sie richtet sich an Menschen mit Behinderungen, an Menschen mit drohender Behinderung und an Angehörige.

Außerdem gibt es das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Thema „Infos für Menschen mit Behinderungen“. Unter der Telefonnummer 030 221 911 006 erhalten Sie montags bis donnerstags von 8:00 bis 20:00 Uhr Auskunft.

Für Beratungsstellen und für EU-Arbeitnehmerinnen oder EU-Arbeitnehmer, die sich genauer informieren möchten, gibt es außerdem die folgenden Publikationen:

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