Ankommen
Steuer
Wenn Sie als EU-Bürgerin oder EU-Bürger in Deutschland wohnen und arbeiten, zahlen Sie in der Regel Einkommensteuer. Erfahren Sie hier, was das für Sie bedeutet.
Steuerpflicht in Deutschland
Die 183-Tage-Regelung ist eine zentrale Grenze im internationalen Steuerrecht, die bestimmt, welches Land das Besteuerungsrecht für das Einkommen einer Person erhält.
1. Grundprinzip
Das Prinzip regelt die Steuerpflicht bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten oder Wohnsitzwechseln. Wer sich mehr als 183 Tage (also mehr als ein halbes Jahr) in einem Land aufhält, begründet dort in der Regel seinen gewöhnlichen Aufenthalt und wird dort steuerpflichtig.
2. Anwendung bei Auslandsarbeit (Dienstreisen / Workation)
Damit das Gehalt bei einer vorübergehenden Arbeit im Ausland im Heimatland versteuert werden darf, müssen drei Bedingungen gleichzeitig erfüllt sein:
- Zeitgrenze: Der Aufenthalt im Ausland beträgt maximal 183 Tage.
- Arbeitgeber: Der Lohn wird weiterhin von der Firma im Heimatland gezahlt.
- Kostentragung: Die Vergütung wird nicht von einer Betriebsstätte im Ausland getragen.
Wird eine dieser Bedingungen verletzt, ist das Einkommen ab dem ersten Arbeitstag im Ausland zu versteuern.
3. Anwendung bei Umzug ins Ausland
Bei einem Umzug ins Ausland schützt die 183-Tage-Regel nicht automatisch vor der deutschen Steuerpflicht. Wenn im Heimatland weiterhin eine nutzbare Wohnung (Wohnsitz) zur Verfügung steht, bleibt die unbeschränkte Steuerpflicht dort bestehen. Der rechtliche Wohnsitz hat in diesem Fall Vorrang vor der tatsächlichen Aufenthaltsdauer.
4. Berechnung der 183-Tage
Für die Berechnung der 183 Tage zählt ausschließlich Ihre tatsächliche physische Anwesenheit im Land. Es gelten folgende Regeln:
- Jeder angefangene Tag zählt: Bereits ein kurzer Aufenthalt pro Kalendertag genügt. An- und Abreisetage zählen voll mit.
- Freizeit und Ausfälle zählen mit: Wochenenden, Feiertage, Urlaubstage sowie Krankheitstage im Ausland werden mitgezählt.
- Der Prüfzeitraum variiert: Die 183 Tage beziehen sich je nach Steuerabkommen (DBA) entweder auf das Kalenderjahr (Januar bis Dezember) oder auf einen flexiblen Zeitraum von 12 aufeinanderfolgenden Monaten.
In diesem Fall müssen Sie in Deutschland grundsätzlich Ihr weltweites Einkommen in der Steuererklärung angeben. Dazu zählen verschiedene Einkommensarten, zum Beispiel
- Arbeitslohn,
- Renten oder
- Mieteinnahmen.
Einkommen aus dem Ausland müssen Sie bei unbeschränkter Steuerpflicht häufig in Ihrer Steuererklärung angeben. Ob Deutschland dieses Einkommen besteuert, hängt unter anderem von einem möglichen Doppelbesteuerungsabkommen mit dem anderen Staat ab.
Wenn Sie keinen Wohnsitz und keinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, aber hier arbeiten, können Sie mit Ihren deutschen Einkünften trotzdem steuerpflichtig sein. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie beantragen, wie eine unbeschränkt steuerpflichtige Person behandelt zu werden.
Steuern und Abgaben für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Wenn Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer in Deutschland arbeiten, besteht Ihr Einkommen meist aus Arbeitslohn.
Die Einkommensteuer wird dann direkt vom Lohn abgezogen. Diese Steuer heißt Lohnsteuer.
Je nach Höhe Ihres Einkommens können außerdem folgende Beträge vom Lohn abgezogen werden:
- der Solidaritätszuschlag, jedoch erst ab einem Bruttojahreslohn von über 73.000 € brutto bei Singles, für Ehepaare und Lebenspartner*innen gilt genau der doppelte Betrag, über 146.000 € brutto.
- die Kirchensteuer, wenn Sie Mitglied einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft sind.
Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber überweist diese Beträge direkt an das Finanzamt.
Außerdem führt Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung ab. Diese Beiträge tragen Sie und Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber in der Regel gemeinsam.
Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung zahlt Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber allein. Sie werden nicht von Ihrem Lohn abgezogen.
Wie viel Geld insgesamt abgezogen wird, sehen Sie auf Ihrer Lohnabrechnung. Diese erhalten Sie regelmäßig von Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber.
Private Versicherungen
Wenn Sie private Versicherungen abgeschlossen haben, zum Beispiel eine private Krankenversicherung, müssen Sie die Beiträge selbst zahlen. Diese werden nicht automatisch vom Lohn abgezogen.
Wie hoch ist die Einkommensteuer?
Wie viel Einkommensteuer Sie zahlen, hängt von Ihrem zu versteuernden Einkommen ab. Dieses berechnet das Finanzamt anhand Ihrer Einkünfte und berücksichtigt dabei zum Beispiel Werbungskosten, Sonderausgaben und bestimmte Freibeträge. Es gibt einen Grundfreibetrag, bis zu dem Sie keine Einkommensteuer zahlen müssen. Im Jahr 2026 beträgt der Grundfreibetrag:
- 12.348 Euro pro Person.
- Bei zusammen veranlagten Ehepaaren oder eingetragenen Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern beträgt er zusammen 24.696 Euro.
Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer berücksichtigt das Finanzamt außerdem automatisch Werbungskosten von 1.230 Euro pro Jahr. Das nennt man Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Höhere berufliche Kosten können Sie in der Steuererklärung nachweisen.
Liegt Ihr Einkommen über diesen steuerfreien Beträgen, zahlen Sie nur auf den darüberliegenden Teil Einkommensteuer.
Der Einkommensteuersatz beginnt bei 14 Prozent und steigt mit zunehmendem zu versteuerndem Einkommen. Teile des Einkommens werden dabei unterschiedlich hoch besteuert. Der Spitzensteuersatz beträgt 42 Prozent; für sehr hohe Einkommen gilt ein Steuersatz von 45 Prozent.
Steuern auf Kapitalerträge
Wenn Sie bei einer Bank in Deutschland Zinsen oder andere Kapitalerträge erhalten, werden darauf ebenfalls Steuern erhoben. Diese werden von der Bank direkt einbehalten und als Abgeltungssteuer an das Finanzamt abgeführt. Der Steuersatz beträgt 25 %.
Ausnahme
Bleiben Ihre Zinsen unter 1.000 Euro pro Jahr (bzw. 2.000 Euro bei zusammenveranlagten Ehepaaren oder Lebenspartner*innen), müssen Sie keine Steuern darauf zahlen. Dafür müssen Sie bei Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag stellen.
Steuerliche Vorteile für Familien
Familien und Alleinerziehende haben bestimmte steuerliche Vorteile. Diese werden durch die Steuerklasse berücksichtigt und wirken sich bereits auf die monatlichen Abzüge aus.
Ihre voraussichtliche Steuerbelastung können Sie mit dem Lohn- und Einkommensteuerrechner des Bundesministeriums der Finanzen berechnen.
Was ist eine Einkommensteuererklärung?
Um festzustellen, wie viel Einkommensteuer Sie zahlen müssen, ermittelt das Finanzamt schrittweise Ihr zu versteuerndes Einkommen.
Zuerst prüft das Finanzamt Ihre gesamten Einnahmen im Kalenderjahr. Dazu zählen nicht nur Ihr Arbeitslohn, sondern auch weitere Einkünfte, zum Beispiel aus Kapitalvermögen oder Vermietung.
Von diesen Einnahmen werden Werbungskosten und Freibeträge abgezogen. Daraus ergibt sich der Gesamtbetrag der Einkünfte. Anschließend berücksichtigt das Finanzamt weitere Angaben aus Ihrer Steuererklärung, zum Beispiel Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen. Wenn Sie Kinder haben, wird auch der Kinderfreibetrag einbezogen.
Erst danach wird das Einkommen berechnet, auf das Sie tatsächlich Steuern zahlen müssen.
Steuererklärung – Pflicht oder freiwillig?
In bestimmten Fällen müssen Sie verpflichtend eine Steuererklärung abgeben. Zum Beispiel wenn Sie
- neben dem Arbeitslohn weitere Einkünfte hatten,
- Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Kurzarbeitergeld bezogen haben,
- mehrere Arbeitsverhältnisse hatten,
- oder bestimmte Steuerklassenkombinationen nutzen.
Wenn Sie zur Abgabe verpflichtet sind und keine steuerliche Beratung nutzen, müssen Sie die Steuererklärung grundsätzlich bis zum 31. Juli des Folgejahres abgeben. Wenn Sie sich durch eine Steuerberaterin, einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein vertreten lassen, gilt in der Regel eine längere Frist.
Wenn Sie nicht verpflichtet sind, können Sie die Steuererklärung freiwillig abgeben. Dafür haben Sie 4 Jahre Zeit. Oft lohnt sich das, weil Sie zu viel gezahlte Steuern zurückerhalten können.
Steuererklärung abgeben
Am einfachsten geben Sie Ihre Steuererklärung online über das Portal ELSTER ab. Dafür ist eine Registrierung nötig. Alternativ können Sie auch ein Papierformular ausfüllen. In beiden Fällen senden Sie die Steuererklärung an das Finanzamt Ihres Wohnorts. Bei allgemeinen Fragen bietet das Finanzamt Sprechzeiten an, persönlich oder telefonisch.
Hilfe bei der Steuererklärung
Wenn Sie Unterstützung brauchen, können Sie sich an eine Steuerberaterin, einen Steuerberater oder eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt wenden. Diese Beratung ist kostenpflichtig.
Auch Lohnsteuerhilfevereine helfen bei Steuerfragen. Sie sind Selbsthilfeeinrichtungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und meist günstiger als eine individuelle Beratung.
Steuerprogramme und fremdsprachige Angebote
Für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger mit geringen Deutschkenntnissen kann ein Steuerprogramm in einer Fremdsprache hilfreich sein. Solche Programme sind kostenpflichtig und kosten meist zwischen 15 und 60 Euro. Die Website Finanztip.de bietet dazu eine Übersicht.
Das einzige Programm, das mehrsprachig (Bosnisch, Englisch, Kroatisch, Polnisch, Rumänisch, Serbisch, Russisch) angeboten wird, ist SteuerGo. Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung.
Die genannten Programme stellen keine vollständige Liste dar.
FAQ – Fragen und Antworten
Steuerklassen
Was sind Steuerklassen?
In Deutschland gibt es 6 Steuerklassen für den Abzug der Lohnsteuer. Diese gelten nur für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Die Steuerklasse bestimmt, wie viel Lohnsteuer jeden Monat von Ihrem Gehalt abgezogen wird. Ihr Arbeitgeber behält diesen Betrag ein und überweist ihn an das Finanzamt. Die Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung auf die jährliche Einkommensteuer.
Ziel der Steuerklassen ist es, den Steuerabzug möglichst passend zu berechnen. So sollen Nachzahlungen oder Erstattungen am Jahresende möglichst gering ausfallen.
Die Einteilung in eine Steuerklasse richtet sich nach Ihrer persönlichen Situation, zum Beispiel nach Familienstand oder der Einkommensverteilung in Ehe oder Lebenspartnerschaft.
Welche Steuerklassen gibt es in Deutschland?
Die Steuerklasse hängt vor allem von Ihrem Familienstand ab. Wenn Sie verheiratet sind oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, spielt auch die Einkommensverteilung zwischen beiden Partnern eine Rolle.
In bestimmten Fällen können Sie zwischen Steuerklassen wählen. Die passende Steuerklasse ist diejenige, die Ihre persönliche Situation am besten widerspiegelt.
| Wer gehört dazu? | Kurz erklärt
|
|---|---|---|
Steuerklasse I | Alleinstehende | Gilt für ledige, getrenntlebende, geschiedene oder verwitwete Arbeitnehmer*innen |
Steuerklasse II | Alleinstehende mit Kind |
|
Steuerklasse III |
| Sinnvoll, wenn ein*e Partner*in nicht arbeitet oder deutlich weniger verdient |
Steuerklasse IV
|
| Standardklasse, wenn beide Partner*innen etwa gleich viel verdienen |
Steuerklasse V
|
| Für Ehe- oder Lebenspartner*in, deren Partner*in in der Steuerklasse III ist |
Steuerklasse VI
| Arbeitnehmer*innen mit mehreren Jobs | Gilt für ein zweites oder weiteres Arbeitsverhältnis |
Lohnsteuer
Was ist eine Lohnsteuerbescheinigung und woher bekomme ich diese?
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind verpflichtet, die Lohnsteuerbescheinigung ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Zusätzlich müssen sie den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eine Kopie der Lohnsteuerbescheinigung zur Verfügung stellen – entweder als Ausdruck oder in elektronischer Form.
Die Lohnsteuerbescheinigung erhalten Sie in der Regel zum Jahresende, meist zusammen mit der ersten Lohnabrechnung im Januar oder Februar des Folgejahres.
Haben Sie keine Lohnsteuerbescheinigung erhalten, wenden Sie sich bitte an Ihre Arbeitgeberin oder Ihren Arbeitgeber.
Durch die elektronische Übermittlung erhält das Finanzamt alle wichtigen Informationen zu Ihrem Einkommen. Dazu gehören unter anderem:
- der Bruttoarbeitslohn,
- die einbehaltene Lohnsteuer,
- der Solidaritätszuschlag,
- ggf. die Kirchensteuer,
- sowie die Sozialabgaben.
Bewahren Sie die Lohnsteuerbescheinigung bis zum Rentenbeginn auf. Sie kann später für die Berechnung Ihrer Rente oder zur Überprüfung des Rentenanspruchs benötigt werden.
Was sind Geldbeträge, die man von der Lohnsteuer abziehen kann?
Ein Teil Ihres Einkommens werden Sie für berufliche Ausgaben, Vorsorge oder andere notwendige Kosten verwenden. Diese Beträge stehen Ihnen nicht frei zur Verfügung und werden deshalb steuerlich berücksichtigt. Bestimmte Ausgaben können vom Einkommen abgezogen werden. Dadurch sinkt das zu versteuernde Einkommen und damit auch die Steuerlast.
Zu den wichtigsten Abzugsbeträgen gehören:
- Werbungskosten sind Ausgaben, die direkt mit Ihrer beruflichen Tätigkeit zusammenhängen. Dazu zählen zum Beispiel:
- Kosten für Bewerbungen
- Arbeits- und Berufskleidung
- Arbeitsmittel wie Werkzeuge, Fachliteratur oder Bürobedarf
- Gewerkschaftsbeiträge
- Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle
(Entfernungspauschale oder höhere Kosten für öffentliche Verkehrsmittel) - Kosten einer doppelten Haushaltsführung
Pauschale
Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird automatisch ein Werbungskosten Pauschbetrag von 1.000 Euro pro Jahr berücksichtigt.
Liegt Ihre Summe der Werbungskosten nicht darüber, müssen Sie nichts nachweisen.
Haben Sie höhere Kosten, zum Beispiel durch eine berufliche Zweitwohnung, können Sie diese in der Steuererklärung geltend machen.
- Sonderausgaben, wie zum Beispiel:
- Versicherungsbeiträge zur Vorsorge
- Beiträge zur zusätzlichen Altersvorsorge
- Spenden
- Freibeträge für Personen mit Kind/Kindern:
- Kinderfreibetrag und
- Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes
- Außergewöhnliche Belastungen sind hohe Kosten, die Ihnen zwangsläufig entstehen und die über das Übliche hinausgehen.
Dazu zählen zum Beispiel:- besonders hohe Krankheitskosten,
- Kosten für Unterhalt oder Ausbildung einer unterhaltsberechtigten Person.
Ich bin geringfügig beschäftigt, muss mir mein Arbeitgeber eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung ausstellen?
Ja. Es sei denn, die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber hat die Lohnsteuer pauschal erhoben. Dann muss sie oder er für Arbeitslohn aus geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen gemäß § 8 Absatz 1 Nummer 1 des 4. SGB (IV) (Mini-Job) keine elektronische Lohnsteuerbescheinigung erstellen.
Was gilt für Selbständige, Gewerbetreibende oder Land- und Forstwirt*innen?
Wenn Sie selbständig tätig sind oder ein Gewerbe oder einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft betreiben, wird von Ihren Einkünften nicht automatisch eine Steuer einbehalten.
Die Steuer wird nachträglich auf der Grundlage der eingereichten Steuererklärung für das gesamte Jahr ermittelt. Zu der Abgabe der Steuererklärung sind Sie ab der Überschreitung bestimmter Einkommensgrenzen verpflichtet. Damit Sie eine hohe Steuernachforderung vermeiden, sollten Sie bereits während des Jahres Vorauszahlungen an das Finanzamt leisten. Diese richten sich nach der Höhe der zu erwartenden Jahressteuer.
Aufenthalt und Dauer Ihrer Beschäftigung
Was muss ich beachten, wenn ich nur vorübergehend in Deutschland arbeite?
Sie sind in der Regel beschränkt steuerpflichtig, wenn Sie
- keinen Wohnsitz und keinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben,
- sich höchstens 6 Monate in Deutschland aufhalten (zum Beispiel für eine Saisonarbeit oder im Rahmen einer Entsendung).
Das bedeutet: Sie zahlen in Deutschland nur auf bestimmte Einkünfte Steuern, die Sie hier erarbeiten. Dazu gehört vor allem der Arbeitslohn für Arbeit, die in Deutschland ausgeübt oder verwertet wird.
Arbeiten Sie für eine Arbeitgeberin oder einen Arbeitgeber mit Sitz in Deutschland oder für eine ausländische Arbeitgeberin oder einen ausländischen Arbeitgeber, die oder der Sie nach Deutschland entsendet, behält diese oder dieser die Lohnsteuer direkt vom Gehalt ein und überweist sie an das Finanzamt. Damit ist die Steuer normalerweise abgegolten.
Wenn der Arbeitslohn Ihre einzige Einkommensquelle ist, müssen Sie in der Regel keine Steuererklärung abgeben.
Freiwillige Steuerveranlagung für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger
Als Staatsangehörige oder Staatsangehöriger eines EU Mitgliedstaates, Islands, Liechtensteins oder Norwegens mit Wohnsitz in einem dieser Länder können Sie jedoch freiwillig eine Einkommensteuerveranlagung beantragen. Dafür müssen Sie eine eigenhändig unterschriebene Steuererklärung einreichen.
Das kann sinnvoll sein, zum Beispiel wenn Sie
- Abzugsbeträge geltend machen möchten oder
- ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) gilt, das das deutsche Besteuerungsrecht einschränkt oder ausschließt.
Ob Deutschland mit Ihrem Wohnsitzstaat ein solches Abkommen geschlossen hat, erfahren Sie auf der Website des Bundesministeriums der Finanzen. Dort finden Sie auch aktuelle Informationen zu bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen und zur steuerlichen Behandlung von Arbeitslohn.
Was muss ich beachten, wenn ich weniger als ein halbes Jahr in Deutschland gelebt habe?
Sobald Sie keinen Wohnsitz und keinen gewöhnlichen Aufenthalt mehr in Deutschland haben, sind Sie hier nur noch mit den Einkünften steuerpflichtig, die Sie in Deutschland erzielen.
Dazu zählen zum Beispiel:
- Arbeitslohn für eine Tätigkeit, die in Deutschland ausgeübt wird,
- Mieteinnahmen aus Immobilien, die in Deutschland liegen.
Wenn Sie eine Steuererklärung abgeben müssen oder dies freiwillig tun, müssen Sie diese Einkünfte in der Steuererklärung angeben.
Grenzüberschreitende Arbeit
Was muss ich bei den Steuern als Grenzgänger*in/Grenzpendler*in beachten?
Grenzgängerinnen und Grenzgänger oder Grenzpendler und Grenzpendlerinnen sind Personen, die in Deutschland wohnen, aber im benachbarten Ausland arbeiten und dafür regelmäßig pendeln.
Damit diese Personen nicht doppelt oder zu hoch besteuert werden, gibt es besondere steuerliche Regelungen. Dazu zählen nationale Vorschriften sowie Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen den beteiligten Ländern.
Deutschland hat mit Frankreich, Österreich und der Schweiz spezielle Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung geschlossen. Diese regeln, in welchem Land das Einkommen besteuert wird.
Die aktuellen Doppelbesteuerungsabkommen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums der Finanzen.
Werden in anderen EU-Mitgliedstaaten einheitliche Identifikationsmerkmale für steuerliche Zwecke verwendet?
In den meisten EU Mitgliedstaaten wird für steuerliche Zwecke eine einheitliche Identifikationsnummer verwendet. Das entspricht auch den Empfehlungen der OECD zur sogenannten Taxpayer Identification Number (TIN).
Diese steuerliche Identifikationsnummer erleichtert den internationalen Informationsaustausch zwischen Steuerbehörden. Sie hilft dabei, Personen eindeutig zuzuordnen und Verwaltungsabläufe effizienter zu gestalten.
Ohne eine solche Identifikationsnummer ist eine Zuordnung zwar möglich, aber deutlich aufwendiger. In diesem Fall müssen zusätzliche Angaben wie Name, Adresse, Geburtsdatum und Geburtsort übermittelt werden.
Steuer Identifikationsnummer (Steuer ID)
Wo finde ich die Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID)?
Die 11-stellige Steuer-Identifikationsnummer erhalten Sie in einem Brief vom Bundeszentralamt für Steuern. Sie finden die Steuer-ID auch auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung oder dem letzten Einkommensteuerbescheid. Den Antrag auf Einkommenssteuererklärung stellen Sie im Folgejahr bei dem für Sie zuständigen Finanzamt.
Bei Fragen zur steuerlichen Identifikationsnummer können Sie hierzu das Bundeszentralamt für Steuern anrufen (Tel. +49-228-406-1240, Montag - Freitag von 8:00 - 16:00 Uhr).
Was mache ich, wenn ich eine mir bereits erteilte Steuer-Identifikationsnummer vergessen oder verloren habe?
Falls Sie die Unterlagen über eine bereits erteilte steuerliche Identifikationsnummer nicht mehr haben, können Sie sich an das Bundeszentralamt für Steuern wenden. Das gilt auch, wenn man Ihnen die Steuer-Identifikationsnummer bei einem früheren Aufenthalt in Deutschland zugewiesen hat. Denn diese bleibt lebenslang unverändert gültig.
Auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern können Sie die erneute Zusendung Ihrer Steueridentifikationsnummer veranlassen. Sie können auch unter Tel. +49-228-406-1240 von Montag bis Freitag von 08:00 bis 16:00 Uhr anrufen oder schriftlich nachfragen. Bitte geben Sie bei Nachfragen Ihren Namen, Ihren Vornamen, Ihre vollständige Adresse, Ihr Geburtsdatum und Ihren Geburtsort an.
Wenn Sie in Deutschland nicht gemeldet sind, aber dennoch hier Steuern zahlen, wird Ihnen Ihre Steuer-Identifikationsnummer im Rahmen der Bearbeitung Ihrer Einkommensteuererklärung zugeteilt. Die Identifikationsnummer wird Ihnen kurze Zeit später schriftlich mitgeteilt.
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