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Steuer

Wenn Sie als EU-Bürgerin oder EU-Bürger in Deutschland wohnen und arbeiten, zahlen Sie in der Regel Einkommensteuer. Erfahren Sie hier, was das für Sie bedeutet.

Steuerpflicht in Deutschland

Die 183-Tage-Regelung ist eine zentrale Grenze im internationalen Steuerrecht, die bestimmt, welches Land das Besteuerungsrecht für das Einkommen einer Person erhält.

1. Grundprinzip

Das Prinzip regelt die Steuerpflicht bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten oder Wohnsitzwechseln. Wer sich mehr als 183 Tage (also mehr als ein halbes Jahr) in einem Land aufhält, begründet dort in der Regel seinen gewöhnlichen Aufenthalt und wird dort steuerpflichtig.

2. Anwendung bei Auslandsarbeit (Dienstreisen / Workation)

Damit das Gehalt bei einer vorübergehenden Arbeit im Ausland im Heimatland versteuert werden darf, müssen drei Bedingungen gleichzeitig erfüllt sein:

  • Zeitgrenze: Der Aufenthalt im Ausland beträgt maximal 183 Tage.
  • Arbeitgeber: Der Lohn wird weiterhin von der Firma im Heimatland gezahlt.
  • Kostentragung: Die Vergütung wird nicht von einer Betriebsstätte im Ausland getragen.

Wird eine dieser Bedingungen verletzt, ist das Einkommen ab dem ersten Arbeitstag im Ausland zu versteuern.

3. Anwendung bei Umzug ins Ausland

Bei einem Umzug ins Ausland schützt die 183-Tage-Regel nicht automatisch vor der deutschen Steuerpflicht. Wenn im Heimatland weiterhin eine nutzbare Wohnung (Wohnsitz) zur Verfügung steht, bleibt die unbeschränkte Steuerpflicht dort bestehen. Der rechtliche Wohnsitz hat in diesem Fall Vorrang vor der tatsächlichen Aufenthaltsdauer.

4. Berechnung der 183-Tage

Für die Berechnung der 183 Tage zählt ausschließlich Ihre tatsächliche physische Anwesenheit im Land. Es gelten folgende Regeln:

  • Jeder angefangene Tag zählt: Bereits ein kurzer Aufenthalt pro Kalendertag genügt. An- und Abreisetage zählen voll mit.
  • Freizeit und Ausfälle zählen mit: Wochenenden, Feiertage, Urlaubstage sowie Krankheitstage im Ausland werden mitgezählt.
  • Der Prüfzeitraum variiert: Die 183 Tage beziehen sich je nach Steuerabkommen (DBA) entweder auf das Kalenderjahr (Januar bis Dezember) oder auf einen flexiblen Zeitraum von 12 aufeinanderfolgenden Monaten. 

 

In diesem Fall müssen Sie in Deutschland grundsätzlich Ihr weltweites Einkommen in der Steuererklärung angeben. Dazu zählen verschiedene Einkommensarten, zum Beispiel 

  • Arbeitslohn,
  • Renten oder
  • Mieteinnahmen.

Einkommen aus dem Ausland müssen Sie bei unbeschränkter Steuerpflicht häufig in Ihrer Steuererklärung angeben. Ob Deutschland dieses Einkommen besteuert, hängt unter anderem von einem möglichen Doppelbesteuerungsabkommen mit dem anderen Staat ab.
Wenn Sie keinen Wohnsitz und keinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, aber hier arbeiten, können Sie mit Ihren deutschen Einkünften trotzdem steuerpflichtig sein. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie beantragen, wie eine unbeschränkt steuerpflichtige Person behandelt zu werden.

Steuern und Abgaben für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Wenn Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer in Deutschland arbeiten, besteht Ihr Einkommen meist aus Arbeitslohn.

Die Einkommensteuer wird dann direkt vom Lohn abgezogen. Diese Steuer heißt Lohnsteuer.

Je nach Höhe Ihres Einkommens können außerdem folgende Beträge vom Lohn abgezogen werden:

  • der Solidaritätszuschlag, jedoch erst ab einem Bruttojahreslohn von über 73.000 € brutto bei Singles, für Ehepaare und Lebenspartner*innen gilt genau der doppelte Betrag, über 146.000 € brutto.
  • die Kirchensteuer, wenn Sie Mitglied einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft sind.

Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber überweist diese Beträge direkt an das Finanzamt.

Außerdem führt Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung ab. Diese Beiträge tragen Sie und Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber in der Regel gemeinsam.

Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung zahlt Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber allein. Sie werden nicht von Ihrem Lohn abgezogen.
Wie viel Geld insgesamt abgezogen wird, sehen Sie auf Ihrer Lohnabrechnung. Diese erhalten Sie regelmäßig von Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber.
 

Private Versicherungen

Wenn Sie private Versicherungen abgeschlossen haben, zum Beispiel eine private Krankenversicherung, müssen Sie die Beiträge selbst zahlen. Diese werden nicht automatisch vom Lohn abgezogen.

Wie hoch ist die Einkommensteuer?

Wie viel Einkommensteuer Sie zahlen, hängt von Ihrem zu versteuernden Einkommen ab. Dieses berechnet das Finanzamt anhand Ihrer Einkünfte und berücksichtigt dabei zum Beispiel Werbungskosten, Sonderausgaben und bestimmte Freibeträge. Es gibt einen Grundfreibetrag, bis zu dem Sie keine Einkommensteuer zahlen müssen. Im Jahr 2026 beträgt der Grundfreibetrag:

  •  12.348 Euro pro Person.
  • Bei zusammen veranlagten Ehepaaren oder eingetragenen Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern beträgt er zusammen 24.696 Euro.

Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer berücksichtigt das Finanzamt außerdem automatisch Werbungskosten von 1.230 Euro pro Jahr. Das nennt man Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Höhere berufliche Kosten können Sie in der Steuererklärung nachweisen. 
Liegt Ihr Einkommen über diesen steuerfreien Beträgen, zahlen Sie nur auf den darüberliegenden Teil Einkommensteuer.
Der Einkommensteuersatz beginnt bei 14 Prozent und steigt mit zunehmendem zu versteuerndem Einkommen. Teile des Einkommens werden dabei unterschiedlich hoch besteuert. Der Spitzensteuersatz beträgt 42 Prozent; für sehr hohe Einkommen gilt ein Steuersatz von 45 Prozent.
 

Ihre voraussichtliche Steuerbelastung können Sie mit dem Lohn-  und Einkommensteuerrechner des Bundesministeriums der Finanzen berechnen.

Steuer berechnen

Was ist eine Einkommensteuererklärung?

Um festzustellen, wie viel Einkommensteuer Sie zahlen müssen, ermittelt das Finanzamt schrittweise Ihr zu versteuerndes Einkommen.

Zuerst prüft das Finanzamt Ihre gesamten Einnahmen im Kalenderjahr. Dazu zählen nicht nur Ihr Arbeitslohn, sondern auch weitere Einkünfte, zum Beispiel aus Kapitalvermögen oder Vermietung.

Von diesen Einnahmen werden Werbungskosten und Freibeträge abgezogen. Daraus ergibt sich der Gesamtbetrag der Einkünfte. Anschließend berücksichtigt das Finanzamt weitere Angaben aus Ihrer Steuererklärung, zum Beispiel Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen. Wenn Sie Kinder haben, wird auch der Kinderfreibetrag einbezogen.

Erst danach wird das Einkommen berechnet, auf das Sie tatsächlich Steuern zahlen müssen.

Steuererklärung – Pflicht oder freiwillig?

In bestimmten Fällen müssen Sie verpflichtend eine Steuererklärung abgeben. Zum Beispiel wenn Sie

  • neben dem Arbeitslohn weitere Einkünfte hatten,
  • Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Kurzarbeitergeld bezogen haben,
  • mehrere Arbeitsverhältnisse hatten,
  • oder bestimmte Steuerklassenkombinationen nutzen.

Wenn Sie zur Abgabe verpflichtet sind und keine steuerliche Beratung nutzen, müssen Sie die Steuererklärung grundsätzlich bis zum 31. Juli des Folgejahres abgeben. Wenn Sie sich durch eine Steuerberaterin, einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein vertreten lassen, gilt in der Regel eine längere Frist.
Wenn Sie nicht verpflichtet sind, können Sie die Steuererklärung freiwillig abgeben. Dafür haben Sie 4 Jahre Zeit. Oft lohnt sich das, weil Sie zu viel gezahlte Steuern zurückerhalten können.
 

Steuererklärung abgeben

Am einfachsten geben Sie Ihre Steuererklärung online über das Portal ELSTER ab. Dafür ist eine Registrierung nötig. Alternativ können Sie auch ein Papierformular ausfüllen. In beiden Fällen senden Sie die Steuererklärung an das Finanzamt Ihres Wohnorts. Bei allgemeinen Fragen bietet das Finanzamt Sprechzeiten an, persönlich oder telefonisch.

FAQ – Fragen und Antworten

Steuerklassen

Lohnsteuer

Aufenthalt und Dauer Ihrer Beschäftigung

Grenzüberschreitende Arbeit

Steuer Identifikationsnummer (Steuer ID)

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