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Versicherung
Versicherungen helfen Ihnen, Risiken im Alltag abzusichern. In Deutschland gibt es Pflichtversicherungen und private Versicherungen.
Was ist die staatliche Sozialversicherung?
Das System der sozialen Sicherheit in Deutschland schützt vor zentralen Risiken im Arbeitsleben, etwa bei Krankheit, Arbeitslosigkeit oder im Alter. Wenn Sie in Deutschland angestellt arbeiten, sind Sie in der Regel automatisch in der gesetzlichen Sozialversicherung versichert. Ihr Arbeitgeber meldet Sie dafür an.
Dazu gehören:
- Gesetzliche Krankenversicherung
Sie übernimmt die Kosten für Arztbesuche sowie viele Medikamente und Therapien. - Gesetzliche Pflegeversicherung
Sie sichert Sie ab, wenn Sie wegen Krankheit dauerhaft Pflege benötigen. - Gesetzliche Unfallversicherung
Sie übernimmt die Kosten bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten, zahlt bei Arbeitsunfähigkeit einen Lohnersatz und bei dauerhaften Schäden auch Renten, einschließlich Hinterbliebenenleistungen. - Gesetzliche Rentenversicherung
Sie zahlt Leistungen zur Rehabilitation sowie Renten im Alter, bei Erwerbsminderung oder im Todesfall. - Gesetzliche Arbeitslosenversicherung
Sie zahlt unter bestimmten Voraussetzungen Geld während der Arbeitslosigkeit und unterstützt bei der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle.
Beiträge zur Sozialversicherung
Die Sozialversicherung kostet einen festen Prozentsatz Ihres Einkommens. Ein Teil der Beiträge wird von Ihnen gezahlt, den anderen Teil übernimmt Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber. Die Beiträge werden direkt vom Arbeitslohn abgezogen.
Wenn Sie in Deutschland angestellt arbeiten, sind Sie in der Regel automatisch pflichtversichert.
Ausnahmen
Es gibt Ausnahmen, zum Beispiel für bestimmte entsandte Personen, Grenzgängerinnen, Grenzgänger oder Personen, die in mehreren EU Ländern arbeiten.
Anmeldung zur Sozialversicherung
Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber muss Sie bei der Sozialversicherung anmelden. Dafür werden der zuständigen Krankenkasse unter anderem folgende Angaben mitgeteilt:
- Ihr Name
- Ihre Adresse
- Ihre Versicherungsnummer
- Ihre Staatsangehörigkeit
- Ihr Gehalt und Angaben zur Tätigkeit
Damit die Anmeldung korrekt erfolgen kann, müssen Sie Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber alle erforderlichen Angaben machen. Sie haben dabei eine Mitwirkungspflicht.
Bitte beachten Sie:
Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber muss Ihnen eine Kopie der gemeldeten Daten aushändigen. Bei Verstößen gegen die Meldepflicht können sowohl die Arbeitgeberseite als auch die Beschäftigten sanktioniert werden.
Besondere Meldepflichten in bestimmten Branchen
In einigen Branchen muss die Anmeldung bereits vor Arbeitsbeginn erfolgen, zum Beispiel:
- im Baugewerbe,
- in Gaststätten und Hotels,
- bei Speditionen,
- im Transport und Logistikbereich,
- im Gebäudereinigungsgewerbe,
- in der Fleischwirtschaft.
Wichtig:
Geben Sie Ihrem Arbeitgeber Ihre Daten rechtzeitig vor Arbeitsbeginn.
Bei Kontrollen sollten Sie immer einen Personalausweis dabeihaben.
Ihre Sozialversicherungsnummer
Mit der Anmeldung zur Sozialversicherung erhalten Sie eine eigene Sozialversicherungsnummer. Diese Nummer gilt ein Leben lang und wird für die Rentenberechnung benötigt. Bewahren Sie die Nummer daher gut auf.
Anmeldung und Beiträge
Weitere Informationen zum Melde und Beitragsverfahren finden Sie bei der Deutschen Rentenversicherung sowie bei den Krankenkassen.
Welche privaten Versicherungen gibt es?
Die gesetzlichen Sozialversicherungen schützen in Deutschland vor wichtigen Risiken im Arbeitsleben wie Krankheit, Arbeitslosigkeit oder Alter. Daneben gibt es weitere private Versicherungen, die sinnvoll sein können.
Welche Versicherungen für Sie notwendig sind, hängt von Ihrer persönlichen Lebenssituation ab. Besonders wichtig ist ein Versicherungsschutz gegen Risiken, die im Schadensfall Ihre finanzielle Existenz gefährden können.
Private Haftpflichtversicherung
Eine Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten, wenn Sie einer anderen Person einen Schaden zufügen, zum Beispiel an Gegenständen oder der Person selbst. Solche Schäden können sehr teuer werden und im Extremfall existenzbedrohend sein.
Die private Haftpflichtversicherung gilt als eine der wichtigsten freiwilligen Versicherungen. Oft sind auch Familienmitglieder mitversichert. Solche Versicherungen sind häufig bereits für unter 100 Euro pro Jahr erhältlich.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Wenn Sie wegen einer schweren Krankheit dauerhaft nicht mehr arbeiten können, verlieren Sie möglicherweise Ihr Einkommen. Die staatliche Absicherung reicht in diesen Fällen oft nicht aus.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann Sie vor diesem Risiko schützen. Sie zählt – neben der Haftpflichtversicherung – zu den wichtigsten freiwilligen Versicherungen, besonders für Berufstätige.
Hausratversicherung
Die Hausratversicherung zahlt, wenn Gegenstände in Ihrer Wohnung beschädigt oder zerstört werden, zum Beispiel durch Brand, Einbruch oder Wasserschäden.
Die Kosten hängen unter anderem von der Größe der Wohnung ab. Eine Hausratversicherung lohnt sich vor allem, wenn Sie wertvolle Gegenstände besitzen.
Kfz Haftpflichtversicherung
Wenn Sie ein Auto oder Motorrad besitzen, ist eine Kfz Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Ohne sie können Sie Ihr Fahrzeug nicht anmelden.
Verursachen Sie einen Unfall oder verletzen eine Person, übernimmt die Versicherung die entstehenden Schäden. Die Kosten richten sich unter anderem nach der Art des Fahrzeugs und Ihrer Unfallfreiheit.
Weitere freiwillige Versicherungen
Daneben gibt es viele weitere Versicherungen, zum Beispiel:
- private Unfallversicherungen (für Unfälle in der Freizeit),
- Rechtsschutzversicherungen (für rechtliche Streitigkeiten),
- Versicherungen für Haustiere, Kredite oder Reisen.
Nicht jede Versicherung ist notwendig. Prüfen Sie daher genau, welche Versicherungen Sie wirklich brauchen, denn jede Versicherung verursacht Kosten.
Weitere Informationen
Welche Versicherungen für Sie sinnvoll sind, hängt auch von Ihrem Alter und Familienstand ab. Die Verbraucherzentralen und die Stiftung Warentest bieten unabhängige Informationen und helfen bei der Auswahl passender Versicherungen.
FAQ – Fragen und Antworten
Bin ich automatisch sozialversichert, wenn ich in Deutschland arbeite?
Ja, wenn Sie in Deutschland angestellt arbeiten, besteht in der Regel eine Versicherungspflicht in der deutschen Sozialversicherung.
Ausnahmen gibt es für bestimmte Arbeitsformen. So etwa für bestimmte entsandte Personen, Grenzgängerinnen, Grenzgänger und Personen, die in mehreren EU-Ländern arbeiten.
Wie wird die Einhaltung der Meldepflicht bzw. Mitwirkungspflicht im deutschen Sozialversicherungsrecht kontrolliert?
Die Einhaltung wird durch staatliche Prüf- und Kontrollmechanismen sichergestellt:
- Deutsche Rentenversicherung
- Führt regelmäßige Betriebsprüfungen bei Arbeitgebern durch (mindestens alle 4 Jahre).
- Dabei wird kontrolliert, ob Beiträge korrekt berechnet, gemeldet und abgeführt wurden.
- Bei Auffälligkeiten oder Verdachtsmomenten sind auch kurzfristige Prüfungen möglich.
- Finanzkontrolle Schwarzarbeit (Zoll)
- Kontrolliert zusätzlich die Einhaltung der Melde-, Beitrags- und Aufzeichnungspflichten, insbesondere zur Bekämpfung von Schwarzarbeit.
Folgen bei Verstößen (Schwarzarbeit)
Verstöße gegen Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten gelten als Schwarzarbeit im Sinne des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes.
Mögliche Konsequenzen:
- Nachzahlung nicht abgeführter Sozialversicherungsbeiträge
- Säumniszuschläge
- Bußgelder bis zu 50.000 € (z. B. nach § 111 SGB IV)
- Strafrechtliche Konsequenzen in schweren Fällen, insbesondere nach § 266a Strafgesetzbuch
Wesentlich:
Strafbar ist insbesondere das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen – sowohl des Arbeitgeber- als auch des Arbeitnehmeranteils.
Pflichten und Folgen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben eine Mitwirkungspflicht. Wer falsche, unvollständige oder verspätete Angaben macht, kann mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro belegt werden (§ 111 Abs. 1 Nr. 4 Sozialgesetzbuch IV, § 8 SchwarzArbG).
Benötigt der Zoll Informationen, um zu prüfen, ob eine Beschäftigung legal ist, müssen Sie diese Angaben machen. Dazu gehört zum Beispiel das Vorzeigen von Stundenzetteln oder anderen Unterlagen, aus denen Arbeitszeiten und Tätigkeit hervorgehen.
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